I.                     Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.                   Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

 

III.                  Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Die 8. Änderung des Bebauungsplans 35 – Lenzenfeldchen – (Anlagen 3 und 4) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2010 (VV 031/10) die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes 35 - Lenzenfeldchen - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und in der Sitzung am 26.05.2011 (VV 086/11) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 20.06.2011 bis 05.07.2011 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB über die Aufstellung unterrichtet.

Am 19.11.2013 beschloss der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss, den Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplans 35 - Lenzenfeldchen – öffentlich auszulegen (VV 316/13).

Der Entwurf lag mit der Begründung in der Zeit vom 16.12.2013 bis zum 27.01.2014 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB beteiligt.

Die Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sind als Anlage 6 und die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen als Anlage 1 beigefügt. Die Stellungnahmen der Behörden aus den Beteiligungen sind, soweit sie Anregungen und Hinweise enthalten, als Anlage 7 und die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen als Anlage 2 beigefügt.

Die Verwaltung empfiehlt, die 8. Änderung des Bebauungsplans 35 - Lenzenfeldchen – als Satzung zu beschließen.

 

Gutachten:

Folgendes Gutachten liegt dem Bauleitplanverfahren zugrunde und kann bei der Verwaltung eingesehen werden:

·         „Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 8. Änderung des Bebauungsplanes 35 - Lenzenfeldchen - der Stadt Eschweiler“ (Oktober 2013)

 


Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant.

 


Die Aufstellung des o.a. verbindlichen Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.