hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss
I. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II. Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).
III. Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV. Die 8. Änderung des Bebauungsplans 35 – Lenzenfeldchen – (Anlagen 3 und 4) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5) als Abschlussbegründung hierzu.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner
Sitzung am 28.01.2010 (VV 031/10) die Aufstellung der 8. Änderung des
Bebauungsplanes 35 - Lenzenfeldchen - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und in der Sitzung
am 26.05.2011 (VV 086/11) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der
Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 20.06.2011 bis
05.07.2011 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB über die Aufstellung unterrichtet.
Am 19.11.2013
beschloss der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss, den Entwurf der 8. Änderung
des Bebauungsplans 35 - Lenzenfeldchen – öffentlich auszulegen (VV 316/13).
Der Entwurf lag
mit der Begründung in der Zeit vom 16.12.2013 bis zum 27.01.2014 öffentlich
aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 3
Abs. 2 und 4 Abs. 1 und 2 BauGB beteiligt.
Die
Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sind als Anlage 6
und die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen als Anlage 1
beigefügt. Die Stellungnahmen der Behörden aus den Beteiligungen sind, soweit
sie Anregungen und Hinweise enthalten, als Anlage 7 und die
Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen als Anlage 2
beigefügt.
Die Verwaltung
empfiehlt, die 8. Änderung des Bebauungsplans 35 - Lenzenfeldchen – als Satzung
zu beschließen.
Gutachten:
Folgendes Gutachten liegt dem Bauleitplanverfahren zugrunde
und kann bei der Verwaltung eingesehen werden:
·
„Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag zur 8. Änderung des Bebauungsplanes 35 - Lenzenfeldchen - der Stadt
Eschweiler“ (Oktober 2013)
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht
relevant.
Die Aufstellung des
o.a. verbindlichen Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskraft in der Abteilung 610.