hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung und Beschluss der öffentlichen Auslegung
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Der
Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplans 12 – Jahnstraße – (Anlagen 2 und
3) mit Begründung (Anlage 4) wird zum Zweck der öffentlichen
Auslegung beschlossen.
Der Rat
der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 23.06.2016 (VV 167/16) die
Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplans 12 - Jahnstraße - sowie die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4
Abs. 1 BauGB an dieser Bauleitplanung beschlossen.
Der
Planentwurf wurde in der Zeit vom 04.08. bis 04.09.2015 zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Während der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen
eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind, soweit diese Anregungen und Bedenken beinhalten, als Anlage 5,
und die Stellungnahmen der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen als Anlage 1
beigefügt.
Die eingegangenen Hinweise und
Anregungen aus der Beteiligung der Behörden befassen sich mit folgenden Inhalten:
-
Verleihung von Bergwerksfeldern
-
Kampfmitteluntersuchung
-
Grundwasserstände
-
Altlastenverdachtsflächen
-
Lärmimmissionsschutz
-
Erhalt und Schutz des Baumbestands
-
Versorgung des Bereiches mit Erdgas
-
Berücksichtigung einer Gasfernleitung einschließlich
Schutzstreifen
Die
Anregungen und Hinweise wurden, soweit planungsrechtlich relevant,
berücksichtigt und in die Planung bzw. Begründung eingearbeitet. Zur Klärung
einiger Fragestellungen wurden Fachgutachten erstellt.
Der
überarbeitete Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplans 12 ist als Anlage
2, seine Begründung als Anlage 4 beigefügt.
Im
Rahmen des Bebauungsplans wurden folgende Gutachten erarbeitet und können bei
der Verwaltung eingesehen werden:
·
Schalltechnisches Gutachten zum Bebauungsplan 12 / 10. Änderung
- Jahnstraße - ; SWA Schall- und Wärmemeßstelle Aachen GmbH; Aachen, Juli 2017
·
Artenschutzprüfung Stufe 1 zur 10. Änderung des Bebauungsplans
12 - Jahnstraße -; Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Fehr, Stolberg;
November 2016
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplans 12 - Jahnstraße - mit Begründung zum Zweck der öffentlichen Auslegung zu beschließen.
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Kosten für notwendige Gutachten und Planungen sowie für bauliche Veränderungen der Lüftung der Schwimm- und Sporthalle trägt der Vorhabenträger.
Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.