I.        Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage)

 

II.      Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

III.    Die 2. Änderung des Bebauungsplans 202 - Industrie- und Gewerbepark III - (Anlagen 2 und 3 zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss bei 6 Enthaltungen (BASIS, AfD) einstimmig: