Den Anträgen der ITB Retail Park B.V. & Co. KG auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 89 – Rathaus- gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für den Neubau eines Einkaufszentrums „RathausQuartierEschweiler“ wird unter den Bedingungen

 

a)      der Billigung der Baugenehmigung durch die obere Bauaufsichtsbehörde

sowie

b)      der Vorlage eines genehmigungsfähigen Bauantrages zur Umsetzung der im Rahmen der Sitzung vorgestellten Wohnbebauung von ca. 1.000 qm entlang der Peilsgasse

 

 

entsprochen.

 

 

 

 

 

 

Pause von 19:10 Uhr bis 19:18 Uhr!


Herr Kamp nahm wie folgt Stellung:

Ein Bürger, Herr Stolz, habe seine Meinung zu dem Thema RathausQuartier allen Mitgliedern der Fraktionen mitgeteilt. Dabei ginge es ihm offensichtlich ausschließlich darum, die Ausschussmitglieder zu verunsichern. Es würde suggeriert, dass die Ausschussmitglieder mit einer Entscheidung für die Befreiung vom Bebauungsplan vorsätzlich rechtwidrig handeln würden. Das hieße auch, man unterstelle ihm – den Vorlagenersteller -, er lege den Ausschussmitgliedern einen Rechtsbruch nahe. Hiergegen verwahre er sich mit aller Deutlichkeit und Entschiedenheit. Die Unterstellung, die Verwaltung würde den Ausschussmitgliedern absichtlich eine rechtswidrige Vorlage vorlegen, sei grenzwertig und werde auf mögliche rechtliche Konsequenzen geprüft.

Die Verwaltungsvorlage beinhalte mehrere unabhängige Rechtsgutachten deutschlandweit anerkannter, gerade auch auf das öffentliche Bau- und Planungsrecht spezialisierter Anwaltskanzleien, die sämtlich zum Ergebnis kämen, dass die angestrebten Befreiungen rechtmäßig seien. Vor diesem Hintergrund seien die Unterstellungen absurd

Die Ausschussmitglieder können nicht persönlich haftbar gemacht werden.

 

Herr RM Spies gab an, er habe sich durch das Schreiben persönlich angegriffen gefühlt, die darin enthaltenen zitierten Urteile seien allerdings aus dem Zusammenhang gerissen und irreführend. Um dem entgegen zu treten müsse nun endlich eine klare Entscheidung getroffen werden.

 

Herr RM Schlenter führte aus, man versuche nach bestem Wissen und Gewissen zu entscheiden. Aber für diese Beschlussfassung wäre die Stellungnahme der StädteRegion wichtig gewesen.

 

Hierzu erläuterte Herr TB Gödde, dass generell eine Nicht-Billigung ja noch nicht hieße, dass die Genehmigung rechtsfehlerhaft sei. Dann müsse die nächste Instanz entscheiden.

Die StädteRegion werde erst prüfen, wenn das Verfahren bei der Stadt abgeschlossen sei. Dafür benötige man die Entscheidung, ohne einen Beschluss ginge das Verfahren nicht weiter.

 

Frau RM Leonhardt gab an, dass kein Projekt so oft und so viel diskutiert worden sei. Es sei aber jetzt auch an der Zeit klar Kante zu zeigen, damit es vorangeht, sonst drehe man sich weiter im Kreis.

 

Herr Kamp führte aus, der Beschluss könnte unter den Bedingungen, dass die StädteRegion die Baugenehmigung billige und im Nachtrag vom Investor eine Wohnbebauung beantragt werde, geschlossen werden.

 

 

Nach weiterer kontroverser Diskussion wurde der Beschluss mit folgender Änderung beschlossen:

 


Dem Beschluss wurde mehrheitlich mit 12 JA-Stimmen von SPD, UWG und Die Linke bei 7 NEIN-Stimmen von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen zugestimmt.