hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).
III.
Der
Entwurf des Bebauungsplans 296 - Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - (Anlagen
4 und 5) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) wird
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die
Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zum Zweck der öffentlichen Auslegung
beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
21.09.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 296 - Merzbrücker Straße
/ Am Golfplatz - (VV 268/17) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und in
seiner darauf folgenden Sitzung am 19.10.2017 den Beschluss zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit (VV 234/17) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gefasst.
Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 06.11.2017 bis zum 17.11.2017 zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ausgehängt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplans unterrichtet und um Äußerung zum
Planentwurf und seiner Begründung gebeten.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind, soweit sie Anregungen und
Hinweise beinhalten, als Anlage 7 beigefügt. Die eingegangenen
Äußerungen betreffen im Wesentlichen mögliche Emissionen vom Golfplatz und eine
Regelung von Garten-an-Garten vorhandener und neuer Grundstücke. Die
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit ist als Anlage
1 beigefügt.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 8
beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und
Anregungen zur Kampfmittelbeseitigung, zur archäologischen Situation, zum
Gewässerschutz und zum Bodenschutz. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist als Anlage
2 beigefügt.
Der neue Gestaltungsplan ist als Anlage 3, der Entwurf des
Rechtsplans als Anlage 4, die Textlichen Festsetzungen und Hinweise als Anlage
5 und die Begründung Teil A und Teil B als Anlage 6 beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, nach erfolgter Abwägung des frühzeitigen
Beteiligungsverfahrens, den Entwurf des Bebauungsplans 296 - Merzbrücker Straße
/ Am Golfplatz - mit Begründung einschließlich Umweltbericht zum Zweck der
öffentlichen Auslegung zu beschließen.
Gutachten
Folgende Gutachten
liegen dem Bebauungsplan zugrunde und können bei der Verwaltung eingesehen
werden:
·
Artenschutzrechtliche
Prüfung Stufe I, Büro Kreutz, 05.04.2017
·
Artenschutzrechtliche
Prüfung, Ergebnisse der Kartierung, Büro Kreutz, 13.07.2017
·
Protokoll
der Artenschutzprüfung
·
Grabungsbericht
zur Maßnahme NW 2018/1069, Thomas Ibeling, Archäologische Grabungen und
Sondagen, Köln, 25.06.2018 bis 01.08.2018
·
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag, Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Guido Beuster, Erkelenz
·
Entwässerungskonzept,
Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen
·
Hydrologisches
Gutachten zur Regenwasserversickerung, Büro Dahlbender, Aachen, 07.02.2019
Das Planverfahren zum Bebauungsplan 296 - Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - wird vom Vorhabenträger durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.
Die Aufstellung des
Bebauungsplans 296 - Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - bindet als
Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.