I.           Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.         Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

 

III.       Der Entwurf des Bebauungsplans 296 - Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - (Anlagen 4 und 5) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 

 


 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 296 - Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - (VV 268/17) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und in seiner darauf folgenden Sitzung am 19.10.2017 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (VV 234/17) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gefasst.

 

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 06.11.2017 bis zum 17.11.2017 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplans unterrichtet und um Äußerung zum Planentwurf und seiner Begründung gebeten.

 

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 7 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen mögliche Emissionen vom Golfplatz und eine Regelung von Garten-an-Garten vorhandener und neuer Grundstücke. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 8 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und Anregungen zur Kampfmittelbeseitigung, zur archäologischen Situation, zum Gewässerschutz und zum Bodenschutz. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Der neue Gestaltungsplan ist als Anlage 3, der Entwurf des Rechtsplans als Anlage 4, die Textlichen Festsetzungen und Hinweise als Anlage 5 und die Begründung Teil A und Teil B als Anlage 6 beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, nach erfolgter Abwägung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens, den Entwurf des Bebauungsplans 296 - Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - mit Begründung einschließlich Umweltbericht zum Zweck der öffentlichen Auslegung zu beschließen.

 

Gutachten

Folgende Gutachten liegen dem Bebauungsplan zugrunde und können bei der Verwaltung eingesehen werden:

·         Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe I, Büro Kreutz, 05.04.2017

·         Artenschutzrechtliche Prüfung, Ergebnisse der Kartierung, Büro Kreutz, 13.07.2017

·         Protokoll der Artenschutzprüfung

·         Grabungsbericht zur Maßnahme NW 2018/1069, Thomas Ibeling, Archäologische Grabungen und Sondagen, Köln, 25.06.2018 bis 01.08.2018

·         Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Guido Beuster, Erkelenz

·         Entwässerungskonzept, Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen

·         Hydrologisches Gutachten zur Regenwasserversickerung, Büro Dahlbender, Aachen, 07.02.2019

 


Das Planverfahren zum Bebauungsplan 296 - Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - wird vom Vorhabenträger durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.

 


Die Aufstellung des Bebauungsplans 296 - Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.