hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
1.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.
1A. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und 2
BauGB aus der 11. Änderungen des Flächennutzungsplans - Sportplatz Nothberg -
werden in den Bebauungsplan 181 - Sportplatz Nothberg
- übernommen und nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1A)
abgewogen.
2. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.
3. Der Entwurf des Bebauungsplans 181 - Sportplatz Nothberg - (Anlagen
4A-4C) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) wird
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die
Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zum Zweck der öffentlichen Auslegung
beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
21.04.2014 (VV 015/14) die Aufstellung des Bebauungsplans 181 - Sportplatz
Nothberg - gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und in seiner Sitzung am
23.05.2019 (VV 035/19) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu diesem
Bebauungsplan beschlossen.
Der Bebauungsplanvorentwurf wurde in der Zeit vom 01.07.2019 bis
12.07.2019 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1
BauGB ausgehängt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4
Absatz 1 BauGB mit Schreiben vom 27.06.2019 über die Aufstellung des
Bebauungsplans unterrichtet und um Äußerung zum Planentwurf und seiner
Begründung bis zum 31.07.2019 gebeten.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind, soweit sie Anregungen und
Hinweise beinhalten, als Anlage 6 beigefügt. Die eingegangenen
Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und Anregungen zur Erschließung,
der Entwässerung, den möglichen Kosten für die Anwohner, dem Ausgleich der
Eingriffe in Natur und Landschaft und der zukünftigen Verkehrsbelastung.
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit
ist als Anlage 1 beigefügt.
Die 11. Änderung des Flächennutzungsplans - Sportplatz Nothberg - als
Grundlage für den Bebauungsplan 181 wurde im Oktober 2014 zur frühzeitigen
Beteiligung und im November 2019 zur öffentlichen Auslegung beschlossen. In
diesen Beteiligungsverfahren gingen Schreiben ein, die auf der Ebene der
FNP-Änderung nicht ausreichend beantwortet werden konnten. Diese Bedenken,
Anregungen und Fragen wurden jetzt erneut im Rahmen des Bebauungsplans
aufgegriffen, s. dazu Anlage 1A. Die eingegangenen Äußerungen betreffen
im Wesentlichen Bedenken und Anregungen zum Verkehrskonzept, der Ver- und Entsorgung,
den Eingriffen in Natur und Landschaft, dem ehemaligen Mühlenweiher, den
Schallimmissionen, dem grundsätzlichen Bedarf für das Wohngebiet und die
Verteilung der Unkosten. Die aus dem Verfahren zur 11. Änderung des
Flächennutzungsplans übernommenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind als Anlage
6A beigefügt.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 7
beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und
Anregungen zum Altbergbau, zur Bodendenkmalpflege und zur Entwässerung.
Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange ist als Anlage 2 beigefügt.
Der überarbeitete Gestaltungsplan ist als Anlage 3, der Entwurf
des Bebauungsplans als Anlage 4A die Textlichen Festsetzungen als Anlage
4B, die Planzeichenerläuterung als Anlage 4C und die Begründung zum
Bebauungsplan 181 als Anlage 5 beigefügt.
Folgende Gutachten und Stellungnahmen wurden im Rahmen des Bebauungsplans
erarbeitet und können bei der Verwaltung eingesehen werden:
·
Geologie
Untersuchung
des Tennenbelags
HYDRO.O.,
Aachen, 20.04.2004;
Chemische
Materialeigenschaften des Sportplatzaufbaus und Versickerungsfähigkeit des
Untergrunds
HYDO.O.,
Aachen, 02.06.2014;
·
Uraltbergbau
Stellungnahme
zu den bergbaulichen Verhältnissen in Bezug auf tagesnahen Altbergbau;
Ingenieurbüro Heitfeld – Schetelig (IHS),
Aachen, 03.09.2019;
·
Archäologie / Bodendenkmal
Bodenuntersuchung
im Bereich des Sportplatzes - Kurzgutachten
Jansen& Nysten-Marek, Eschweiler,
September 2019;
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Bonn, 26.03.2020;
·
KBD
Kampfmittelbeseitigung
- vor der Räumung muss die Sportplatzasche entfernt werden
Bezirksregierung
Düsseldorf, 04.07.2019;
·
Lärm
Gutachterliche
Stellungnahme zur Immissionsbelastung durch Schienenverkehr
Dr.-Ing.
Szymanski & Partner, Stolberg, 16.06.2014;
Gutachterliche
Stellungnahme zu passiven Schallschutzmaßnahmen
Dr.-Ing.
Szymanski & Partner, Stolberg, 01.04.2020.
·
Artenschutzvorprüfung Stufe I - ASP I
Schöke
Landschaftsarchitekten PartGmbB, Aachen, 18. März 2020
·
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag, Stadt Eschweiler, 31.03.2020.
Die Verwaltung
empfiehlt, nach erfolgter Abwägung des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens, den
Entwurf des Bebauungsplans 181 - Sportplatz Nothberg - mit Begründung
einschließlich Umweltbericht zum Zweck der öffentlichen Auslegung zu
beschließen.
Die Kosten für die Planung und Erschließung werden mit 1.520.000,- € einschließlich Grünausgleich und Entsorgung geschätzt. Dieser Aufwand wird über Verkaufserlöse für ca. 10.290 m2 Nettobauland gedeckt.
Die Aufstellung des
Bebauungsplans 181 - Sportplatz Nothberg -
bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der
Abteilung 610.