I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlagen 1 und 2.

 

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlagen 3 und 4.

 

III.                Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Der Bebauungsplan 275 - Ackerstraße -, s. Anlage 5, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung

beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht, s. Anlage 6, als Abschlussbegründung

hierzu.

 


 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 27.03.2014

(VV 083/14) die Aufstellung des Bebauungsplans 275 - Ackerstraße - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Sinne des

§ 30 Abs. 1 BauGB (qualifizierter Bebauungsplan) sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser

Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 28.04.2014 bis 09.05.2014 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

 

In seiner Sitzung am 01.10.2014 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler das

Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung abgewogen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

beschlossen (VV 348/14).

Der Entwurf des Bebauungsplans 275 - Ackerstraße - hat in der Zeit vom 27.10.2014 bis 28.11.2014 öffentlich

ausgelegen. Die Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt.

 

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus den beiden Beteiligungsverfahren sind, soweit sie Anregungen,

Hinweise oder Bedenken beinhalten, als Anlagen 7 und 8 und die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung dazu als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

 

Die Stellungnahmen der Behörden aus den beiden Beteiligungsverfahren sind, soweit sie Anregungen, Hinweise oder Bedenken beinhalten, als Anlagen 9 und 10 und die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung dazu als Anlagen 3 und 4 beigefügt.

 

Der Bebauungsplan 275 - Ackerstraße - ist als Anlage 5 und seine Begründung mit Umweltbericht als Anlage 6 beigefügt.

 

Folgende Gutachten wurden im Rahmen des Bebauungsplans erarbeitet und können bei der Verwaltung eingesehen werden:

·         Landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit integrierter Artenschutzvorprüfung

- Bebauungsplan 275 Ackerstraße

Haese, Büro für Umweltplanung, Stolberg, 10.09.2014;

·         Gutachten 2014 1425 zur Verkehrslärm- und Gewerbelärmbelastung

im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 275 „Ackerstraße“ in Eschweiler

Dr. Szymanski & Partner, Stolberg, 28.08.2014;

·         Entwässerungskonzept

Erschließung nach Bebauungsplan Nr. 275 an der Ackerstraße in Eschweiler-Kinzweiler

IQ Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen, 08.09.2014.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan 275 - Ackerstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung einschließlich Umweltbericht als Abschlussbegründung hierzu.

 


Das Planverfahren zum Bebauungsplan 275 wird vom Vorhabenträger durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.

 


Die Aufstellung des Bebauungsplans 275 bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.