hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Satzungsbeschluss
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB)
werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlagen 1 und 2.
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe
der Verwaltungsvorlage abgewogen, s. Anlagen 3 und 4.
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Der
Bebauungsplan 275 - Ackerstraße -, s. Anlage 5, wird gemäß § 10 Abs. 1
BauGB als Satzung
beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht, s. Anlage
6, als Abschlussbegründung
hierzu.
Der Planungs-,
Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am
27.03.2014
(VV 083/14) die
Aufstellung des Bebauungsplans 275 - Ackerstraße - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im
Sinne des
§ 30 Abs. 1 BauGB
(qualifizierter Bebauungsplan) sowie die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit an dieser
Bauleitplanung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt
Eschweiler beschlossen.
Der Planentwurf
wurde in der Zeit vom 28.04.2014 bis 09.05.2014 zur frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit
ausgehängt. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB beteiligt.
In seiner Sitzung am
01.10.2014 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler das
Ergebnis der
frühzeitigen Beteiligung abgewogen und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.
2 BauGB
beschlossen (VV
348/14).
Der Entwurf des
Bebauungsplans 275 - Ackerstraße - hat in der Zeit vom 27.10.2014 bis
28.11.2014 öffentlich
ausgelegen. Die
Behörden wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt.
Die Stellungnahmen
der Öffentlichkeit aus den beiden Beteiligungsverfahren sind, soweit sie
Anregungen,
Hinweise oder
Bedenken beinhalten, als Anlagen 7 und 8 und die entsprechenden
Stellungnahmen der Verwaltung dazu als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Die Stellungnahmen
der Behörden aus den beiden Beteiligungsverfahren sind, soweit sie Anregungen,
Hinweise oder Bedenken beinhalten, als Anlagen 9 und 10 und die
entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung dazu als Anlagen 3 und 4
beigefügt.
Der Bebauungsplan
275 - Ackerstraße - ist als Anlage 5 und seine Begründung mit
Umweltbericht als Anlage 6 beigefügt.
Folgende Gutachten
wurden im Rahmen des Bebauungsplans erarbeitet und können bei der Verwaltung
eingesehen werden:
·
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag mit integrierter Artenschutzvorprüfung
- Bebauungsplan 275 Ackerstraße
Haese, Büro für Umweltplanung, Stolberg, 10.09.2014;
·
Gutachten
2014 1425 zur Verkehrslärm- und Gewerbelärmbelastung
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 275 „Ackerstraße“ in
Eschweiler
Dr. Szymanski & Partner, Stolberg, 28.08.2014;
·
Entwässerungskonzept
Erschließung nach Bebauungsplan Nr. 275 an der Ackerstraße in
Eschweiler-Kinzweiler
IQ Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen, 08.09.2014.
Die Verwaltung
empfiehlt, den Bebauungsplan 275 - Ackerstraße - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung zu beschließen und die Begründung einschließlich Umweltbericht als
Abschlussbegründung hierzu.
Das Planverfahren zum Bebauungsplan 275 wird vom Vorhabenträger durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.
Die Aufstellung des
Bebauungsplans 275 bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in
der Abteilung 610.