Betreff
Bebauungsplan 302 - Am Grachtweg West -;
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
243/18
Aktenzeichen
610.22.10 - 302
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.       Die Aufstellung des Bebauungsplans 302 – Am Grachtweg West – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

2.       Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


 

Das Plangebiet befindet sich unmittelbar nordwestlich des Kraftwerkstandortes Weisweiler und westlich des „Interkommunalen Industriegebietes Inden/Eschweiler - Am Grachtweg -“.

 

Es handelt sich um eine Fläche der RWE Power AG, welche schon heute nicht mehr als Betriebsfläche für den Tagebau benötigt wird. Aus diesem Grund beabsichtigt die RWE Power AG, die ca. 14 ha große Fläche in Ergänzung zu diesem Interkommunalen Industriegebiet entsprechend zu entwickeln. Um diese Flächenentwicklung umzusetzen, sind die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch Aufstellungsbeschluss und gleichzeitigen Beschluss der frühzeitigen Beteiligung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 26.04.2018 eingeleitet (VV 103/18).

 

Die Umsetzung der geplanten Flächenentwicklung erfordert nun die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch einen Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.

 

Durch das Aufstellungsverfahren soll eine qualifizierte Entwicklung von Industrieflächen ermöglicht werden. Die Entwicklung des Standortes stellt auch aufgrund der guten Anbindung an das übergeordnete Straßennetz eine sinnvolle Ergänzung des Interkommunalen Industriegebietes dar.

 

Im Hinblick auf den durch das bevorstehende Ende des Tagebaus Inden zu erwartenden Strukturwandel zählt die Bereitstellung weiterer Gewerbe- und Industrieflächen zu den übergeordneten Zielen der Stadt Eschweiler. Sie ist für die Aachener und die Dürener Region von besonderer strukturpolitischer und wirtschaftlicher Bedeutung, stärkt die Entwicklung der Gesamtregion und dient der Schaffung neuer Arbeitsplätze.

 

Die Verwaltung empfiehlt, als ersten Verfahrensschritt die Aufstellung des Bebauungsplans 302 - Am Grachtweg West – zu beschließen. Gleichzeitig soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB an dieser Bauleitplanung auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung (Anlagen 2 bis 4) beschlossen werden).

 


Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Ggf. anfallende Kosten für Gutachten, Planungen, Erschließungsmaßnahmen etc. trägt der Eigentümer/Investor.

 


Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.