hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
1. Die Aufstellung des Bebauungsplans 302 – Am
Grachtweg West – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs.
1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird
beschlossen.
2. Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in
Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler
beschlossen.
Das Plangebiet befindet sich unmittelbar nordwestlich des
Kraftwerkstandortes Weisweiler und westlich des „Interkommunalen
Industriegebietes Inden/Eschweiler - Am Grachtweg -“.
Es handelt sich um eine Fläche der RWE Power AG, welche schon heute nicht
mehr als Betriebsfläche für den Tagebau benötigt wird. Aus diesem Grund
beabsichtigt die RWE Power AG, die ca. 14 ha große Fläche in Ergänzung zu diesem
Interkommunalen Industriegebiet entsprechend zu entwickeln. Um diese
Flächenentwicklung umzusetzen, sind die Änderung des Flächennutzungsplans und
die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde durch
Aufstellungsbeschluss und gleichzeitigen Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 26.04.2018 eingeleitet (VV 103/18).
Die Umsetzung der geplanten Flächenentwicklung erfordert nun die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch einen Aufstellungsbeschluss sowie die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Durch das Aufstellungsverfahren soll eine qualifizierte Entwicklung von
Industrieflächen ermöglicht werden. Die Entwicklung des Standortes stellt auch
aufgrund der guten Anbindung an das übergeordnete Straßennetz eine sinnvolle
Ergänzung des Interkommunalen Industriegebietes dar.
Im Hinblick auf den durch das bevorstehende Ende des Tagebaus Inden zu
erwartenden Strukturwandel zählt die Bereitstellung weiterer Gewerbe- und
Industrieflächen zu den übergeordneten Zielen der Stadt Eschweiler. Sie ist für
die Aachener und die Dürener Region von besonderer strukturpolitischer und
wirtschaftlicher Bedeutung, stärkt die Entwicklung der Gesamtregion und dient
der Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Die Verwaltung empfiehlt, als ersten Verfahrensschritt die Aufstellung
des Bebauungsplans 302 - Am Grachtweg West – zu beschließen. Gleichzeitig soll
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB an dieser
Bauleitplanung auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung (Anlagen
2 bis 4) beschlossen werden).
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Ggf. anfallende Kosten für Gutachten, Planungen, Erschließungsmaßnahmen etc. trägt der Eigentümer/Investor.
Das
Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der
Abteilung 610.