hier: erneuter Aufstellungsbeschluss und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
I. Die
erneute Aufstellung des Bebauungsplans 285 - Indestadion - gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung)
im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 2 dargestellten
Geltungsbereich wird beschlossen.
II. Gleichzeitig
wird der Vorentwurf des Bebauungsplans 285 - Indestadion - (Anlagen 3 und 4)
mit Begründung (Anlage 5) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4
der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zum Zweck der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Seit 2013 ist der neue Kindergarten in der Franz-Rüth-Straße fertig und
in Benutzung. Ein Jahr später, am 22.05.2014 hat der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss einstimmig den ersten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 285
- Indestadion - gefasst, s. VV 179/14.
In der Zwischenzeit wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplans 285
- Indestadion - der Vorentwurf zum Bebauungsplan erarbeitet. Dieser Vorentwurf
wurde im Hinblick auf die Bestimmungen der Wasserrahmenrichtlinie und den
Verlauf der Grenze zur Inde mit dem Umweltamt d.h. der Wasserwirtschaft der
StädteRegion Aachen und dem
Wasserverband Eifel-Rur abgestimmt.
Der Geltungsbereich des 2014 aufgestellten Bebauungsplans (Anlage 1)
wird nun um die folgenden Teilbereiche verkleinert: die Gutenbergstraße mit
ihrer nördlichen Bebauung, die Stoltenhoffmühle
(Bebauungsplan 11) und der neue Kindergarten in der Franz-Rüth-Straße
(Bebauungsplan 280). Dementsprechend muss der Aufstellungsbeschluss erneut
gefasst werden. Der neue Geltungsbereich ist in der Anlage 2 dargestellt.
Geplant ist ein innerstädtisches, verdichtetes Wohngebiet in zwei- bis dreigeschossiger
Bauweise, jeweils mit einem Staffelgeschoss. Entlang der Inde ist eine
vorgelagerte Grünfläche vorgesehen, die mit einem Wall gegenüber der Bebauung
abgegrenzt wird. Dieser Wall übernimmt in einem Teilbereich den neu
anzulegenden Fuß- und Radweg. Der Gestaltungsplan ist als Anlage 3 und
der Bebauungsplanvorentwurf als Anlage 4, die Begründung hierzu als Anlage
5 beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, die erneute Aufstellung des Bebauungsplans 285
- Indestadion - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in
der Anlage 2 dargestellten Geltungsbereich und mit dem Gestaltungsplan
und dem Bebauungsplanvorentwurf einschließlich der Begründung, (Anlagen 3, 4
und 5) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt
Eschweiler zu beschließen.
Das Planverfahren zum Bebauungsplan 285 - Indestadion - wird von einem Investor durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.
Die Aufstellung des. verbindlichen Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe
der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.