Der Ausschuss
beschließt, die bauliche Entwicklung von St. Jöris im Baugebiet „Merzbrücker
Straße“ in einer maßvollen städtebaulichen Dichte und unter Einhaltung des
dörflichen Charakters, wie in der Vorentwurfsskizze Stadt Eschweiler (Anlage 4)
dargestellt, weiter zu verfolgen.
Dazu wird die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage dieser städtebaulichen Skizze in entsprechende Vertragsverhandlungen über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit einem Investor einzutreten, der bereit und in der Lage ist, für die Planung ein Stadtplanungsbüro zu beauftragen, das Baugebiet in mehreren Bauabschnitten zu entwickeln und alle notwendigen Erschließungskosten zu übernehmen.
In seiner Sitzung am
24.03.2010 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss eingehend über die
künftige Bauflächenentwicklung in St. Jöris beraten (VV 76/10). Abweichend von
der damals bestehenden Flächennutzungsplandarstellung (FNP 2009) wurde
einstimmig beschlossen, dass die Bauflächenentwicklung nunmehr östlich der Merzbrücker
Straße am südlichen Ortsrand erfolgen sollte. Begründet war diese Entscheidung
u.a. auch damit, dass eine bauliche Entwicklung an dieser Stelle durch eine
angemessene Gestaltung des Dorfrandes mit einer Ortsrandeingrünung und den
notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zu einer städtebaulichen Verbesserung des
Ortseingangs und zur Beseitigung von Defiziten führen kann.
Die im FNP 2009
dargestellte bisherige Baufläche zwischen Georgsweg und Merzbrücker Straße
hatte eine Größe von rd. 2,6 ha. Mit dieser Grundsatzentscheidung für die neue
Baufläche mit einer Größenordnung von rd. 3,4 ha wurde gleichzeitig
beschlossen, dass die Fläche nicht insgesamt als Straßen- und Bauland
ausgewiesen werden sollte. Im Rahmen der zu entwickelnden dörflichen
Siedlungserweiterung sollten dort auch Grünflächen, Versickerungsflächen,
Ausgleichsflächen und eine ansprechende Ortsrandgestaltung entstehen. Auf der
Ebene der nachfolgenden verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) sollte der
Entwurf für das Baugebiet maßvoll und unter Einhaltung des dörflichen
Charakters von St. Jöris geplant werden. Es wurde explizit beschlossen, dass
die bauliche Umsetzung in drei Bauabschnitten mit einem ersten Schritt von ca.
25 Hauseinheiten vertraglich gesichert werden sollte.
Auf der Grundlage
dieses Beschlusses wurde die künftige Bauflächenentwicklung in St. Jöris
daraufhin im Verfahren zur 6. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 1)
planungsrechtlich gesichert. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte in der Sitzung
des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses vom 02.12.2010. Nachdem das Verfahren
durchgeführt war, konnte der Stadtrat in seiner Sitzung am 17.07.2013 den
Beschluss hierzu fassen. Die Genehmigung der 6. Änderung des
Flächennutzungsplans durch die Bezirksregierung Köln erfolgte mit Verfügung vom
05.11.2013, sie wurde im Amtsblatt am 06.12.2013 bekanntgemacht und damit
wirksam.
Seit dieser Zeit
steht die Verwaltung in Gesprächen mit dem Grundstückseigentümer und
verschiedenen potenziellen Investoren. Derzeit liegt ein Antrag der Mallmann
Projekt GmbH vom 01.07.2015 vor. Mit diesem Investor wurden inzwischen diverse
Gespräche geführt und schlussendlich wurde er auch schriftlich darum gebeten,
falls er konkretes Interesse an der Aufstellung des Bebauungsplans hat, drei
Entwurfsvarianten für das Gebiet mit ca. 45, 60 bzw. maximal 70 Häusern in
I-II-geschossiger Bauweise vorwiegend als Einzel- oder Doppelhäuser vorzulegen.
Diese Varianten sollten dem Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss zur
Entscheidung über die künftige städtebauliche Dichte der Ortsentwicklung von
St. Jöris vorgelegt werden, bevor in ein formelles Bebauungsplanverfahren eingestiegen
wird.
Bisher hat die
Verwaltung die in der Anlage 2 beigefügten, aber sich kaum unterscheidenden
Varianten von der Mallmann Projekt GmbH erhalten. Diese vier Varianten sind
auch beschrieben in der Tabelle der städtebaulichen Daten (Anlage 3). Sie
wurden zur besseren Vergleichbarkeit grafisch aufbereitet, inhaltlich wurde
jedoch nichts verändert.
Für alle Varianten gilt:
·
Es wird
auf der gesamten Baufläche der 6. Änderung des FNP mit einer Größe von 3,4 ha
geplant.
·
Eine
Ortsrandeingrünung ist nicht bzw. nicht nennenswert vorgesehen.
·
Den
Ausgleich müssen wenige private Grundstücke übernehmen.
·
Es ist
keine 2. Ausfahrt aus dem Baugebiet für den Unglücksfall vorgesehen.
·
Der
Spielplatz liegt zentral im Baugebiet und ist vom Verkehr umfahren.
·
Die
Varianten bieten in Bezug auf die Anzahl der Grundstücke und die Bauweise
(Reihenhäuser) keine Lösungsvorschläge für die durch den Ausschuss in seiner
Grundsatzentscheidung von 2010 geforderte Aufgabenstellung einer maßvollen
Entwicklung des Dorfes.
Daher wurde vom
Fachamt eine städtische Variante zur Entwicklung des Baugebietes „Merzbrücker
Straße“ erstellt. Diese Entwurfsskizze ist als Anlage 4 beigefügt. Sie
nimmt Bezug auf die o.a. Grundsatzentscheidung des Planungs-, Umwelt und
Bauausschusses vom 24.03.2010 und ist mit ihrer Größenordnung und der
städtebaulichen Dichte nahezu vergleichbar mit dem Bebauungsplan 275 -
Ackerstraße - in Kinzweiler.
Ackerstraße Merzbrücker Straße
·
Die Größe der Wohngebiete ist nahezu
identisch 23.135 m2 23.403
m2
·
Die Anzahl der Grundstücke ist nahezu
identisch 57 53
DHH 24 DHH
24
EFH 33 EFH
29
·
Entstehen
würden im Baugebiet „Merzbrücker Straße“ 53 Grundstücke für rd. 185 neue
Einwohner. Das würde für St. Jöris eine Steigerung von derzeit 818 auf rd. 1000
Einwohner bedeuten.
·
Eine 2.
Ausfahrt aus dem Baugebiet für den Unglücksfall ist vorgesehen.
·
Innerhalb
der Ortsrandeingrünung können die notwendigen Ausgleichs- / Ersatzmaßnahmen für
das Baugebiet sichergestellt werden. Außerdem können ein Kinderspielplatz und
ggf. Retentionsflächen vorgesehen werden.
·
Der
Bebauungsplan kann ohne Probleme in zwei Bauabschnitten mit 25 bzw. 28
Hauseinheiten / Grundstücken umgesetzt werden.
·
Die
Grundstücksgrößen für EFH liegen bei 450 m2 (11 Grundstücke), 540 m2
(10 Grundstücke) und 580 m2 (8 Grundstücke). Die Grundstücksgrößen
für DHH liegen bei 300 m2 (14 Grundstücke) und 380 m2 (10
Grundstücke). Damit entsprechen sie einer Größenordnung, die im vergleichbaren
Wohngebiet an der Ackerstraße unproblematisch in rd. 1 ½ Jahren erschlossen und
zu 100 % vermarktet wurde.
Für eine bauliche
Entwicklung in St. Jöris ist weiterhin von Belang, dass das Regenüberlaufbecken
„Merzbachstraße“ für maximal 1050 Einwohner ausgelegt ist. Die dieser
Berechnung zugrunde liegende Fläche beinhaltete das ehemalige neue Baugebiet
an der Merzbrücker Straße / Georgsweg mit insgesamt rd. 2,6 ha und
einem Versiegelungsgrad von 30%. Bei einer Erweiterung der Flächen, einer
höheren Versiegelung oder einer Veränderung der angeschlossenen Einwohnerzahl
ist eine hydraulische Überprüfung des Netzes notwendig.
Die Frage der
Niederschlagswasserbeseitigung ist detailliert im Rahmen des nachfolgenden
Bebauungsplans zu klären. Sollten im Zusammenhang mit einer Erschließung des
Baugebietes „Am Golfplatz“ bauliche Anlagen für die Entwässerung notwendig
werden, müssen diese zu Lasten des Vorhabenträgers gehen.
Grundsätzlich sollte vor Aufstellung des Bebauungsplans sichergestellt
werden, dass der Inverstor mit einem qualifizierten Stadtplanungsbüro
zusammenarbeitet und zur Umsetzung des Baugebiets mit allen notwendigen Erschließungsmaßnahmen
und in mehreren Bauabschnitten bereit und in der Lage ist. Dazu soll in einem
ersten Schritt ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen und im Anschluss ein
Verfahren zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12
BauGB durchgeführt werden.
Die Verwaltung
empfiehlt, die bauliche Entwicklung in St. Jöris auf der Grundlage der
städtischen Variante (Anlage 4) weiter zu verfolgen und entsprechende
Abstimmungsgespräche mit einem Investor aufzunehmen.
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Kosten für notwendige Gutachten und Planungen trägt der Vorhabenträger.
Das
Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten
in der Abteilung 610.