hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und (2) BauGB werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 (1) und (2) BauGB werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
Der Bebauungsplan 313 - RathausQuartier - (Anlagen 3 und 4) wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5) als Abschlussbegründung hierzu.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um Flächen innerhalb
des Eschweiler Zentrums, die östlich im direkten Umfeld des historischen
Marktes liegen und direkt an das Rathaus angrenzen (siehe Abb. 1 der Anlage
5). Es umfasst eine Fläche von ca. 3,85 ha. Hier entstanden in den 1970er
Jahren zwischen Indestraße, Dürener Straße, Wollenweberstraße und Peilsgasse
ein Karstadt-Warenhaus, das City-Center mit über 30 Ladenlokalen sowie ein
großflächiges Parkhaus. Nach mehrjährigem Leerstand veranlasste 2017 die neue Grundstückseigentümerin
den Abriss des City-Center-/Hertie-Komplexes. Seitdem liegen die zentralen
Flächen brach.
Ziel der Planung ist es,
-
die zurzeit brachliegende Fläche im Sinne einer
Innenentwicklung wieder einer baulichen Nutzung zuzuführen,
-
mit einer Nutzungsmischung aus Wohnen,
Einzelhandel, Gastronomie, Nahversorgung, Freizeitnutzungen,
Kultureinrichtungen und Dienstleistungen eine attraktive Ergänzung der
nördlichen Innenstadt und ein interessantes Umfeld für das Rathaus der Stadt
Eschweiler zu bilden,
-
durch neue Gebäudestrukturen klare Straßenräume
auszubilden,
-
eine Quartiersanbindung an Markt und Inde(-straße)
zu gestalten,
-
zukunftsfähige bzw. nachhaltige Aspekte in der
Planung zu verankern (Dach- und Fassadenbegrünung, Nutzung solarer Energie,
etc.) sowie
-
ein Quartier ohne motorisierten Individualverkehr
im östlichen Blockinnenbereich zu schaffen.
Die Planungsziele sind auf der Grundlage des
rechtskräftigen Bebauungsplans 89 nicht zu erreichen. Durch die Aufstellung des
Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die angestrebte
Entwicklung im Plangebiet geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans 313 überlagert den Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplans 89 – Rathaus –, rechtskräftig seit 16.06.1977. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planzeichnung des Bebauungsplans (Anlage 3) zu entnehmen.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 313 – RathausQuartier –
wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Eschweiler am 17.02.2021 gefasst (VV
Nr. 073/21). Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschloss in seiner
Sitzung vom 02.06.2022 (VV Nr. 207/22)
1.
die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom
17.02.2021,
2.
die Aufstellung des Bebauungsplans 313 mit einem
geänderten Geltungsbereich sowie
3.
die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit.
Die Beschlüsse zu den Punkten 1. und 2. wurden in der Sitzung des Rates
der Stadt Eschweiler am 25.08.2022 (VV Nr. 265/22) bestätigt, der Beschluss zu
Punkt 3. wurde klarstellend bestätigt. Zudem wurde klarstellend beschlossen,
dass der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss für die weiteren
Verfahrensschritte - entsprechend der Zuweisung in § 4 (2) lit a) der
Zuständigkeitsordnung der Stadt Eschweiler - zuständig ist.
Die Herbeiführung
des Aufhebungsbeschlusses, die Aufstellung des Bebauungsplans sowie die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurden im Amtsblatt Nr. 10 am
09.06.2022 bekannt gemacht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden gemäß § 4 (1) BauGB beteiligt. Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 15.06.2022 bis einschließlich 15.07.2022
statt. Obwohl dieser Zeitpunkt vor dem Beschluss des Rates am 25.08.2022 liegt,
kann dieser Beteiligungsschritt gem. § 3 (1) Satz 3 Nr. 2 BauGB in das
Verfahren einbezogen werden.
In seiner
Sitzung am 04.05.2023 hat der
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschlossen, den Entwurf des
Bebauungsplanes 313 – RathausQuartier – öffentlich auszulegen (VV-Nr. 106/23).
Der Planentwurf wurde mit der Begründung in der Zeit vom 22.05.2023 bis 23.06.2023 im Internet
veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden parallel gemäß § 3 (2) BauGB benachrichtigt
und gemäß § 4 (2) BauGB um Stellungnahme zum Planentwurf und zur Begründung
gebeten.
Die Stellungnahmen
der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlagen
6 und 7 und die Stellungnahmen der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen als
Anlagen 1 und 2 beigefügt. Hierbei sind sowohl die Stellungnahmen aus
der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB als auch die Stellungnahmen
aus der Beteiligung zur öffentlichen Auslegung gemäß § 4 (2) BauGB enthalten.
Aufgrund einer Stellungnahme der StädteRegion Aachen wurde nach der öffentlichen Auslegung eine „Roteintragung“ auf der Planurkunde vorgenommen. Dabei handelt es sich um eine redaktionelle Ergänzung hinsichtlich des Umgangs mit den Altlastenverdachtsflächen.
Der Entwurf des Bebauungsplans ist als Anlage 3, die textlichen Festsetzungen als Anlage 4 und die Begründung als Anlage 5 beigefügt.
Die Verwaltung
empfiehlt, den Entwurf des Bebauungsplans 313 – RathausQuartier – gem. § 10 (1)
BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung einschließlich
Umweltbericht (Teil A und Teil B) als Abschlussbegründung hierzu.
Gutachten
Folgende Gutachten liegen dem
Bauleitplanverfahren zugrunde und können bei der Verwaltung eingesehen werden:
· Artenschutzrechtliche Vorprüfung ASP I, Dipl.-Biol. Falko Fritsch, Büro für angewandte Ökologie, Artenschutz & Biotopmanagement, Nov. 2022
· Entwässerungskonzept, GEO PROTECT Unternehmensgruppe, Wachtendonk, 15.02.2023
· Studie zur Niederschlagswasserbewirtschaftung, GEO PROTECT Unternehmensgruppe, Wachtendonk, 13.02.2023
· Bodendenkmalschutz, Kurzbericht zum Bearbeitungsstand vom 29.05.2020, Firma Goldschmidt Archäologie & Denkmalpflege, Düren
· Gutachten Orientierende Gefährdungsabschätzung, Erdbaulabor Dr. F. Krause, Münster, 27.10.2022 sowie ergänzende Gutachterliche Stellungnahme vom 08.02.2023
· Schalltechnisches Prognosegutachten, Graner + Partner Ingenieure, Bergisch Gladbach, 07.02.2023
· Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan 313, Landschaftsarchitekturbüro Dipl.-Ing. Silvia Wendholt, Netphen, April 2023
· Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung von Einzelhandel in Eschweiler, GMA, Köln, 16.12.2022
· Aktualisierung des Verkehrsgutachtens zur Entwicklung des RathausQuartiers in Eschweiler, BSV, Aachen, Januar 2023
Nach Rechtskraft des Bebauungsplans können städtische Grundstücke einer Vermarktung zugeführt werden. Die haushaltsrechtliche Betrachtung erfolgt in den entsprechenden Sitzungsvorlagen zu den Grundstücksverträgen.
Ein städtebaulicher Vertrag über die Kostenübernahme
der Planungsleistungen wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Eschweiler am
07.12.2022 in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen (VV Nr. 338/22) und
abgeschlossen.
Durch die Planung erforderliche
Kosten für Straßenumbaumaßnahmen bzw. Änderungen an Signalanlagen werden
zusätzlich über einen städtebaulichen Vertrag geregelt.
Das
Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten
u. a. in den Abteilungen 610, 660, 661 und 662.