hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der öffentlichen Auslegung
I.
Die
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 297 - Südlich Patternhof - gemäß
§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 2
dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.
II.
Gleichzeitig wird der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans
297 - Südlich Patternhof - (Anlage 2 und 3) mit Begründung (Anlage 4)
zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung
über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 297-
Südlich Patternhof – (Anlage 1 – Übersicht über die Lage des
Plangebietes). Mit der Aufstellung des Bebauungsplans 297 (2017 bis 2020) wurde
die Umwandlung der ehemaligen Sportanlage Patternhof
(zwischen Bergrather Straße und Ludwigstraße) in ein Wohngebiet
planungsrechtlich vorbereitet. Das Gebiet des Bebauungsplans 297 wurde im Juli
2021 durch das Hochwasser fast vollständig überflutet. Eine Umsetzung der
Planung erfolgte bisher nicht. Das gesamte Gelände des ehemaligen Sportplatzes
liegt brach.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans 297 umfasst
eine ca. 2.900 m² große Fläche im südwestlichen Teil des Bebauungsplans 297.
Der Bebauungsplan 297 (siehe nachfolgende Abb. 1) setzt in diesem Bereich u. a.
ein Allgemeines Wohngebiet (WA) mit einer zwingenden III-Geschossigkeit fest.
Zur Deckung des Bedarfs an Betreuungsplätzen für Kinder (u. a. auch aus dem
hier neu entstehenden innerstädtischen Quartier) soll in diesem Teil der
Innenstadt sehr kurzfristig eine Kindertagesstätte errichtet werden.
Abb. 1: Auszug aus dem Bebauungsplan 297 – Südlich Patternhof –
(rechtsverbindlich seit dem 11.06.2020)
Die festgesetzten Baufenster in diesem Bereich sind jedoch für die
Errichtung der Kindertagesstätte nicht ausreichend bemessen. Auch eine zwingend
festgesetzte III-Geschossigkeit kann bei dem geplanten Vorhaben nicht umgesetzt
werden.
Zur Umsetzung des Vorhabens ist daher eine Änderung des Bebauungsplans
297 erforderlich: U. a. wird die Art der Nutzung entsprechend der geplanten
zukünftigen Nutzung geändert (Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung
Kindertagesstätte), die Baufenster werden den Planungsabsichten angepasst (Anlage
2). Die textlichen Festsetzungen der 1. Änderung orientieren sich
grundsätzlich an den Festsetzungen des Bebauungsplans 297 und werden ergänzt
durch textliche Festsetzung, die in diesem sensiblen Bereich der Indeaue eine
nachhaltige und klimaangepasste Bebauung sicherstellen werden (Anlage 3).
Die Planänderung wird gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Erstellung
eines Umweltberichts ist nicht erforderlich. Eingriffe in Natur und Landschaft
wurden bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans 297 untersucht,
kalkuliert und bereits ausgeglichen.
Da im beschleunigten Verfahren von einer frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie von einer frühzeitigen Beteiligung
der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden kann, erfolgt die
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ausschließlich
im Rahmen der öffentlichen Auslegung.
Die Verwaltung empfiehlt,
·
die
Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans 297 - Südlich Patternhof - gemäß
§ 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) mit dem in der Anlage 2 dargestellten
Geltungsbereich sowie
·
den
Entwurf der 1. Änderung des
Bebauungsplans 297 - Südlich Patternhof - (Anlage 2 und 3) mit
Begründung (Anlage 4) zum Zweck der öffentlichen Auslegung gemäß § 3
Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung
über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler
zu beschließen.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten
vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich aus den Stellungnahmen der
Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten
stehen bei dem im Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung -
geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur
Verfügung.
Die Änderung des Bebauungsplans 297 bindet als kommunale
Pflichtaufgabe Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.