hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1)
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Die 2.
Änderung des Bebauungsplans 262 – Am Grachtweg – (Anlagen 2 und 3) wird
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4)
als Abschlussbegründung hierzu.
Der
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 20.09.2018
(Vorlagen-Nr. 284/18) die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans 262 –
Am Grachtweg – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §
4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 30.10.2018 bis 16.11.2018 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
In seiner Sitzung am 26.03.2019 beschloss der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes 262 – Am Grachtweg – öffentlich auszulegen (Vorlagen-Nr. 060/19).
Der Entwurf lag mit der Begründung in der Zeit vom 29.04.2019 bis 31.05.2019 öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Planentwurf und zur Begründung gebeten.
Nach der öffentlichen Auslegung wurden
folgende Änderungen und Ergänzungen vorgenommen:
-
Kürzung der Stichstraße um ca. 5,00 m mit entsprechender Verschiebung der
Wendeanlage in Richtung Westen, dadurch Verringerung der Straßenverkehrsfläche,
Anpassung der parallel zur Straßenverkehrsfläche verlaufenden Baugrenze und der
Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen,
-
Ergänzung einer Fläche zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
Bepflanzungen (PG3) im Norden des Geltungsbereichs,
-
Ergänzung der textlichen Festsetzung unter Punkt 4.1 und Punkt 7.1 um
Festsetzungen zu der im Norden ergänzten Anpflanzfläche PG3.
Die
beschriebenen, als Roteintrag vorgenommenen Änderungen im Bereich der
Wendeanlage wurden erforderlich, da sich im Rahmen der Entwicklung und
Konkretisierung der Planung eine von den Vorentwürfen abweichende Parzellierung
ergeben hat. Zur Optimierung der angrenzenden Festsetzungen wurden diese an die
aktuellen Grundstückszuschnitte angeglichen.
Die Ergänzung der Anpflanzfläche im Norden des Geltungsbereichs sowie die Ergänzung der zugehörigen textlichen Festsetzung wurden analog zu den Festsetzungen des auf Gemeindegebiet Inden angrenzenden Bebauungsplans 30 vorgenommen. Nach der dort erfolgten Geltungsbereichsänderung mit gleichzeitiger Anpassung der parallel dazu verlaufenden Anpflanzfläche wurde die Anpassung auf Eschweiler Seite erforderlich, um eine geschlossene Eingrünung sicherzustellen.
Die Grundzüge der Planung werden durch diese Änderungen und Ergänzungen nicht berührt. Die Eigentümer der Grundstücke im Plangebiet sowie die zuständigen Fachämter wurden in einer beschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beteiligt. Zu den geplanten Änderungen äußerten die betroffenen Eigentümer keine Bedenken.
Die Eingriffs-/Ausgleichsbilanz wurde durch das Büro Raumplan entsprechend angepasst. In Begründung und Umweltbericht wurden entsprechende Ergänzungen bzw. Änderungen vorgenommen, insbesondere Änderungen, die sich aus der geringfügig verringerten Flächengröße und der angepassten Eingriffs-, Ausgleichsbilanz vom 19.06.2019 ergeben.
Durch die Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplans 262 – Am Grachtweg – wird ein zusätzlicher, über den im Rahmen
des rechtskräftigen Bebauungsplanverfahrens 262 (2003) hinausgehender externer
Ausgleich erforderlich. Das im Juni 2019 durch das Büro Raumplan in einer
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz mittels Sporbeck-Methode ermittelte Defizit
beträgt 20.857 ökologische Einheiten (Wertepunkte), das extern wie folgt plangebietsnah ausgeglichen
wird:
Für die Realisierung des Bebauungsplans 262 – Am Grachtweg – wurde bereits
u.a. eine Ausgleichsfläche nördlich des Kraftwerks Weisweiler angelegt (Gemarkung Weisweiler, Flur 38, Flurstücke 20
und 18). Auf einer intensiv genutzten Ackerfläche wurden im Frühjahr 2013
wechselfeuchte Bereiche angelegt, Gehölze gepflanzt und eine extensive
Blühwiese eingesät. Auf dieser Ausgleichsfläche ist ein Kompensationsüberschuss
(2.550 m² verblieben), der nun als Ausgleich für die 2. Änderung des
Bebauungsplans 262 – Am Grachtweg – herangezogen wird. Für die o.g.
20.857 Sporbeck-Wertepunkte ist eine Fläche von 1.896 m² erforderlich.
Die erforderlichen
Ausgleichsmaßnahmen wurden mit der Unteren Naturschutzbehörde der StädteRegion
Aachen und der Abteilung Freiraum und Grünordnung der Stadt Eschweiler
abgestimmt.
Die Zuordnung
des durch die 2. Änderung des Bebauungsplans 262 entstandenen Defizites wird
durch einen Städtebaulichen Vertrag zwischen der Eingriffsverursacherin und der
Stadt Eschweiler gesichert.
Nach der
öffentlichen Auslegung zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans 262 im
Jahr 2019 wurde das Verfahren zunächst nicht fortgeführt. Begründet war diese
Verfahrensunterbrechung durch die direkt westlich angrenzende Entwicklung des
Bebauungsplans 302 – Am Grachtweg West –. Für die Aufstellung dieses
Bebauungsplans waren intensive Untersuchungen und gutachterliche Prüfungen
erforderlich, ob in Bezug auf die Lärmkontingentierung beider Industriegebiete
ein Abstimmungserfordernis zwischen beiden Bebauungsplänen bestehen könnte. In
Anbetracht des nunmehr geplanten Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan 302
steht fest, dass es keinen Anpassungsbedarf zwischen beiden Bebauungsplänen
gibt, so dass der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans 262 ohne
wesentliche inhaltliche Änderungen gegenüber der öffentlichen Auslegung gefasst
werden kann.
Die Stellungnahmen der Behörden aus den Beteiligungen sind, soweit sie Anregungen oder Hinweise enthalten, als Anlage 5 und die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen als Anlage 1 beigefügt.
Stellungnahmen aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 2.
Änderung des Bebauungsplans 262 – Am Grachtweg – gem. § 10 Abs. 1 BauGB als
Satzung zu beschließen und die Begründung einschließlich Umweltbericht als
Abschlussbegründung hierzu.
Gutachten:
Im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung Bebauungsplans 262 – Am Grachtweg – (2003/2004)
wurden verschiedene Fachberichte, Gutachten bzw. Konzepte erstellt. Im
Bebauungsplanverfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplans 262 wird auf
Ergebnisse der folgenden Unterlagen zurückgegriffen. Sie können bei der
Verwaltung eingesehen werden.
−
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag zum Bebauungsplan 262 – Am Grachtweg -, Büro für Landschaftsplanung
LANDSCHAFT!, Aachen, November 2003
−
Bodengutachten:
Teil I Orientierende Untersuchung der Altlastensituation, Teil II:
Baugrunduntersuchung und Gründungsberatung, Geotechnisches Büro Prof. Dr.-Ing.
H. Düllmann, Aachen, August 2003
−
Faunistisches
Gutachten: Faunistische Erfassung zum Bebauungsplan „Am Grachtweg“ im
Industriegebiet Inden/Weisweiler, Büro für Vegetationskunde, Tier §
Landschafts-Ökologie PRO TERRA Aachen, August 2003
−
Verkehrsgutachten:
Verkehrsuntersuchungen/Machbarkeitsstudie zum interkommunalen Industriegebiet
Inden/Eschweiler, IGEPA, Verkehrstechnik GmbH, Niederzier, Oktober 2003
−
Entwässerungskonzept:
Interkommunales Industriegebiet Weisweiler/Inden Abwasserbeseitigung,
Grundlagenermittlung und Vorüberlegungen zur Erschließung des Plangebietes, Dr.
Jochims & Burtscheidt, Düren, September 2003
Darüber
hinaus liegen die liegen dem Verfahren der 2. Änderung des
Bebauungsplanverfahrens 262 noch folgenden Fachberichte zugrunde, die bei der
Verwaltung eingesehen werden können:
− Bebauungsplan 262 – Am Grachtweg -, Eingriffs-, Ausgleichsbilanz, Büro Raumplan, Aachen, Juni 2019
− Stadt Eschweiler, Bebauungsplan Nr. 262 „Am Grachtweg“, 2. Änderung, Artenschutzrechtliche Prüfung, Kölner Büro für Faunistik, Köln, Februar 2019
− Stellungnahme zu den Festsetzungen zum vorbeugenden Immissionsschutz im Bebauungsplan Nr. 262/2. Änderung „Am Grachtweg“ der Stadt Eschweiler, Accon Köln GmbH, November 2022
Das Bauleitplanverfahren ist
haushaltsrechtlich nicht relevant. Kosten für Ausgleich, Gutachten, Planungen,
Erschließungsmaßnahmen etc. trägt der Eigentümer.
Die Aufstellung des Bauleitplanes
bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610