I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 und § 4a BauGB werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Die 7. Änderung
des Bebauungsplans 63 - Dürener Straße / Südstraße - (Anlagen 2 und 3)
wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage
4) als Abschlussbegründung hierzu.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
10.11.2016 die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans 63 - Dürener
Straße/Südstraße - gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen (VV 276/16).
Die Aufstellung der 7. Änderung des
Bebauungsplans 63 – Dürener Straße/Südstraße – wurde im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 BauGB begonnen, so dass von der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Behörden abgesehen wurde.
In seiner Sitzung am 19.09.2019 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss beschlossen, den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans – Dürener Straße/Südstraße – öffentlich auszulegen (VV 213/19). Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 09.10.2019 bis zum 12.11.2019 im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden parallel benachrichtigt und um Stellungnahme zum Planentwurf und zur Begründung gebeten.
Zugunsten der Rechtssicherheit wurde die 7. Änderung des Bebauungsplans
63 nach dieser öffentlichen Auslegung im formalen Planverfahren gem. § 1 ff.
BauGB und nicht im vereinfachtem Verfahren fortgeführt. Von der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit konnte gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 BauGB abgesehen
werden, da dieser erste Beteiligungsschritt bereits im Rahmen der ersten
Offenlage erfolgt ist.
Als nächsten Verfahrensschritt hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss in seiner Sitzung am 23.09.2021 die erneute öffentliche Auslegung beschlossen (VV 112/21). Diese zweite Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange wurde als erneute Offenlage vom 06.10.2021 bis 08.11.2021 durchgeführt.
Im Rahmen der Beteiligungen wurden keine Stellungnahmen aus der
Öffentlichkeit vorgebracht.
Die Stellungnahmen der Behörden aus den Beteiligungen sind, soweit sie Anregungen und Hinweise erhalten, als Anlage 5 und die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen als Anlage 1 beigefügt. Hierbei sind sowohl die Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung als auch die Stellungnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung enthalten.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplans
63 - Dürener Straße / Südstraße - gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu
beschließen und die Begründung als Abschlussbegründung hierzu.
Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens wurden keine externen Gutachten vergeben. Somit ist das
Bauleitplanverfahren haushaltsrechtlich nicht relevant.
Das Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.