Durch die Bezirksregierung Köln wurde die Stadt Eschweiler im Rahmen des o.g. Planfeststellungsverfahrens mit der Prüfung durch die betroffenen Fachbereiche und der Abgabe einer Stellungnahme bis zum 06.08.2021 beauftragt. Da es sich um die Genehmigung einer Restfläche handelt, die bereits in zwei vorherigen Planfeststellungsverfahren behandelt wurde, wird der fristgerechten Abgabe der Stellungnahme durch die Stadt Eschweiler zugestimmt, da nicht zu erwarten ist, dass für die geringe Restfläche negative Stellungnahmen und Anmerkungen erfolgen werden.
Auf dem Gebiet der
Stadt Eschweiler sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Inden betreibt die
Antragstellerin die Kraftwerksabfalldeponie II Tagebau Inden. Auf der
Deponiefläche mit einer Gesamtgröße von ca. 58,2 ha werden seit dem Jahr 2010
jährlich bis zu ca. 1,2 Mio. m³ Abfälle der Deponieklasse I abgelagert. Dazu
zählen Kraftwerksabfälle des Kraftwerks Weisweiler (Braunkohlenaschen, Gips
sowie eingebundenes REA-Wasser aus der Rauchgasentschwefelung), in geringem
Umfang eigene mineralische Abfälle sowie im Rahmen der gemeinsamen Ablagerung
auch die Aschen und Gipse der Müllverbrennungsanlage Weisweiler. Das genehmigte
Gesamtvolumen beträgt 19 Mio. m³. Ende 2019 lag das Restvolumen noch bei ca.
7,1 Mio. m³. Dieses Restvolumen ist jedoch nicht ausreichend für die Ablagerung
der anfallenden Abfälle und insbesondere der Kraftwerksabfälle, die bis zur
geplanten Beendigung der Kohleverstromung im Kraftwerk Weisweiler zum
01.04.2029 noch anfallen werden. Dies ist darin begründet, dass die
Aschegehalte der im Tagebau Inden hereingewonnenen und im Kraftwerk Weisweiler
zur Stromerzeugung eingesetzten Braunkohle tatsächlich höher ausfallen als
seinerzeit berücksichtigt und damit die tatsächlich anfallenden
Kraftwerksabfallmengen insgesamt höher sind.
Um die Ablagerung der
vorgenannten Abfälle aus dem Kraftwerk Weisweiler bis zur geplanten Beendigung
der Kohleverstromung sicherzustellen, umfasst der mit Datum vom 10.05.2021
eingereichte Plan u.a. folgende Anträge:
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Erhöhung
der Ablagerungsmenge sowie Anpassung der Oberflächengestaltung auf einem
bereits am 13.05.2009 planfestgestellten ca. 26,1 ha großen südöstlichen
Teilbereich der Deponie
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Erweiterung
des Ablagerungsbereiches um insgesamt ca. 4,7 ha in östliche Richtung auf der
von der Ortschaft Fronhoven/Neu-Lohn abgewandten Seite (Stadtgebiet Eschweiler)
sowie auf einem kleinen Teil der Gemeinde Inden
Das Vorhaben soll
auf folgenden Grundstücken durchgeführt werden:
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Gemarkung
Lohn, Flur 31, Flurstücke 27 und 17,
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Gemarkung
Weisweiler, Flur 38, Flur 12 sowie
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Gemarkung
Inden, Flur 11, Flurstück 73.
Zur Herstellung
eines höhengleichen Anschlusses an die Erweiterungsflächen ist das bereits
genehmigte Oberflächenabdichtungssystem einschließlich Rekultivierung
höhenmäßig so anzupassen, dass ein gleichförmiges Oberflächenrelief entsteht
und in das Gesamtbild der Deponie integriert wird. Dementsprechend wird die
Oberflächengestaltung und Oberflächenentwässerung im Vorhabenbereich angepasst.
Das abzulagernde
Abfallvolumen erhöht sich mit der Erweiterung um 2,3 Mio. m³ von bisher ca. 19
Mio. m³ auf rd. 21,3 Mio. m³. Mit der Erweiterung vergrößert sich die
Ablagerungsfläche um rd. 4,7 ha von derzeit rd. 58,2 ha auf rd. 62,9 ha. Dabei
wird die bisher genehmigte maximale Höhe der Deponie von 200 m NHN weiterhin
nicht überschritten.
Sowohl die
genehmigte Laufzeit der Deponie bis zum 31.12.2032 als auch die genehmigten
Abfälle mit ihren jeweiligen Abfallschlüsselnummern und den jeweiligen
Zuordnungswerten bleiben unverändert. Durch die Nutzung der bereits bestehenden
Infrastruktur sowie die räumliche Nähe zum Kraftwerk und zur
Müllverbrennungsanlage Weisweiler sind keine neuen Erschließungs- bzw.
Betriebseinrichtungen notwendig und öffentliche Straßen werden nicht durch
zusätzlichen Verkehr belastet.
Da die Frist zur
Abgabe für die Stellungnahme der Stadt Eschweiler durch die Bezirksregierung
Köln auf den 06.08.2021 fixiert ist, wird aufgrund der anstehenden
parlamentarischen Ferien bereits jetzt über das Vorhaben informiert. Zurzeit
werden die Stellungnahmen der zu beteiligenden Ämter und Abteilungen eingeholt,
um eine fristgerechte Stellungnahme zu gewährleisten.
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