Betreff
Planfeststellungsverfahren gemäß § 35 Abs. 2 KrWG für die Erweiterung der Kraftwerksabfalldeponie II Tagebau Inden
Vorlage
230/21
Art
Beschlussfassung öffentlich

Durch die Bezirksregierung Köln wurde die Stadt Eschweiler im Rahmen des o.g. Planfeststellungsverfahrens mit der Prüfung durch die betroffenen Fachbereiche und der Abgabe einer Stellungnahme bis zum 06.08.2021 beauftragt. Da es sich um die Genehmigung einer Restfläche handelt, die bereits in zwei vorherigen Planfeststellungsverfahren behandelt wurde, wird der fristgerechten Abgabe der Stellungnahme durch die Stadt Eschweiler zugestimmt, da nicht zu erwarten ist, dass für die geringe Restfläche negative Stellungnahmen und Anmerkungen erfolgen werden.


Auf dem Gebiet der Stadt Eschweiler sowie auf dem Gebiet der Gemeinde Inden betreibt die Antragstellerin die Kraftwerksabfalldeponie II Tagebau Inden. Auf der Deponiefläche mit einer Gesamtgröße von ca. 58,2 ha werden seit dem Jahr 2010 jährlich bis zu ca. 1,2 Mio. m³ Abfälle der Deponieklasse I abgelagert. Dazu zählen Kraftwerksabfälle des Kraftwerks Weisweiler (Braunkohlenaschen, Gips sowie eingebundenes REA-Wasser aus der Rauchgasentschwefelung), in geringem Umfang eigene mineralische Abfälle sowie im Rahmen der gemeinsamen Ablagerung auch die Aschen und Gipse der Müllverbrennungsanlage Weisweiler. Das genehmigte Gesamtvolumen beträgt 19 Mio. m³. Ende 2019 lag das Restvolumen noch bei ca. 7,1 Mio. m³. Dieses Restvolumen ist jedoch nicht ausreichend für die Ablagerung der anfallenden Abfälle und insbesondere der Kraftwerksabfälle, die bis zur geplanten Beendigung der Kohleverstromung im Kraftwerk Weisweiler zum 01.04.2029 noch anfallen werden. Dies ist darin begründet, dass die Aschegehalte der im Tagebau Inden hereingewonnenen und im Kraftwerk Weisweiler zur Stromerzeugung eingesetzten Braunkohle tatsächlich höher ausfallen als seinerzeit berücksichtigt und damit die tatsächlich anfallenden Kraftwerksabfallmengen insgesamt höher sind.

 

Um die Ablagerung der vorgenannten Abfälle aus dem Kraftwerk Weisweiler bis zur geplanten Beendigung der Kohleverstromung sicherzustellen, umfasst der mit Datum vom 10.05.2021 eingereichte Plan u.a. folgende Anträge:

 

-       Erhöhung der Ablagerungsmenge sowie Anpassung der Oberflächengestaltung auf einem bereits am 13.05.2009 planfestgestellten ca. 26,1 ha großen südöstlichen Teilbereich der Deponie

 

-       Erweiterung des Ablagerungsbereiches um insgesamt ca. 4,7 ha in östliche Richtung auf der von der Ortschaft Fronhoven/Neu-Lohn abgewandten Seite (Stadtgebiet Eschweiler) sowie auf einem kleinen Teil der Gemeinde Inden

 

Das Vorhaben soll auf folgenden Grundstücken durchgeführt werden:

-       Gemarkung Lohn, Flur 31, Flurstücke 27 und 17,

-       Gemarkung Weisweiler, Flur 38, Flur 12 sowie

-       Gemarkung Inden, Flur 11, Flurstück 73.

 

Zur Herstellung eines höhengleichen Anschlusses an die Erweiterungsflächen ist das bereits genehmigte Oberflächenabdichtungssystem einschließlich Rekultivierung höhenmäßig so anzupassen, dass ein gleichförmiges Oberflächenrelief entsteht und in das Gesamtbild der Deponie integriert wird. Dementsprechend wird die Oberflächengestaltung und Oberflächenentwässerung im Vorhabenbereich angepasst.

 

Das abzulagernde Abfallvolumen erhöht sich mit der Erweiterung um 2,3 Mio. m³ von bisher ca. 19 Mio. m³ auf rd. 21,3 Mio. m³. Mit der Erweiterung vergrößert sich die Ablagerungsfläche um rd. 4,7 ha von derzeit rd. 58,2 ha auf rd. 62,9 ha. Dabei wird die bisher genehmigte maximale Höhe der Deponie von 200 m NHN weiterhin nicht überschritten.

 

Sowohl die genehmigte Laufzeit der Deponie bis zum 31.12.2032 als auch die genehmigten Abfälle mit ihren jeweiligen Abfallschlüsselnummern und den jeweiligen Zuordnungswerten bleiben unverändert. Durch die Nutzung der bereits bestehenden Infrastruktur sowie die räumliche Nähe zum Kraftwerk und zur Müllverbrennungsanlage Weisweiler sind keine neuen Erschließungs- bzw. Betriebseinrichtungen notwendig und öffentliche Straßen werden nicht durch zusätzlichen Verkehr belastet.

 

Da die Frist zur Abgabe für die Stellungnahme der Stadt Eschweiler durch die Bezirksregierung Köln auf den 06.08.2021 fixiert ist, wird aufgrund der anstehenden parlamentarischen Ferien bereits jetzt über das Vorhaben informiert. Zurzeit werden die Stellungnahmen der zu beteiligenden Ämter und Abteilungen eingeholt, um eine fristgerechte Stellungnahme zu gewährleisten.

 

 


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