hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Die 3.
Änderung des Bebauungsplans 200 - Industrie- und Gewerbepark I - (Anlagen 2
und 3) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die
Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung hierzu.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der
Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 22.06.2017 (Vorlagen-Nr.
174/17) die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes 200
- Industrie- und Gewerbepark I - gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB und in seiner Sitzung am 07.12.2017 (Vorlagen-Nr. 393/17) die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3
Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung
der Stadt Eschweiler beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung fand im Zeitraum vom 08.01.2018 bis 19.01.2018 statt. Gleichzeitig wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Am 23.05.2019 beschloss der
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler den Geltungsbereich
der 3. Änderung zu erweitern und die Öffentlichkeit erneut frühzeitig zu
beteiligen (Vorlagen-Nr. 124/19). Die erneute frühzeitige Beteiligung wurde im
Zeitraum vom 24.06.2019 bis 08.07.2019 durchgeführt.
In seiner Sitzung am 17.12.2020 beschloss der
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler, den Entwurf der 3.
Änderung öffentlich auszulegen (Vorlagen-Nr. 396/20). Die öffentliche Auslegung
wurde in der Zeit vom 15.01.2021 bis 19.02.2021 durchgeführt. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 3 Abs. 2
BauGB benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum
Planentwurf und zur Begründung gebeten.
Es gingen weder im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligungen noch im Rahmen der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen aus der
Öffentlichkeit ein.
Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ist als Anlage
1 beigefügt. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, sofern sie Anregungen und Hinweise enthalten, sind als Anlage
5 beigefügt.
Roteintragungen nach der öffentlichen
Auslegung:
Aufgrund der im Plangebiet verlaufenden
ehemaligen Abbaukante des Braunkohlentagebaus wurde gem. § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB
eine Fläche gekennzeichnet, die von Bebauung freizuhalten ist. Diese
gekennzeichnete Fläche überlagert jedoch teilweise ein im Bebauungsplan durch
Baugrenzen definiertes Baufenster. Die Eigentümerin der Fläche, die von dieser
Kennzeichnung betroffenen ist, wies im Rahmen der öffentlichen Auslegung auf
den Widerspruch hin, der sich aus dieser Überlagerung ergibt. Zur Lösung dieses
Widerspruches wurde im Rahmen der öffentlichen Auslegung die RWE Power AG
erneut um Stellungnahme gebeten.
Gemäß E-Mail vom 11.03.2021 der RWE Power AG
(Anlage 5) kann die Kennzeichnung der Fläche, die von Bebauung freizuhalten
ist, deutlich zurückgenommen werden. Die Möglichkeiten der baulichen Nutzung
der verbleibenden Überschneidungsfläche „Kennzeichnungsfläche/Baufenster“
werden unter Punkt 1.4 der textlichen Festsetzungen konkretisiert. Eine
Änderung der Baugrenzen ist nicht erforderlich.
Die Ergänzung der textlichen Festsetzungen und
die Verschiebung der Kennzeichnungsgrenze berühren nicht die Grundzüge der
Planung. Die Ergänzung bzw. die Verschiebung werden in der Planurkunde als
„Roteintragung nach der öffentlichen Auslegung“ dargestellt.
Externe
Ausgleichsmaßnahmen:
Durch die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes 200 werden
Eingriffe in Natur und Landschaft ermöglicht. Im Rahmen des Planverfahrens
wurde daher eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erstellt, die zu dem
Ergebnis kommt, dass der ermöglichte Eingriff durch externe Maßnahmen
ausgeglichen werden muss. Das Kompensationsdefizit von 80.131 ökologischen
Einheiten wird durch externe Ausgleichsmaßnahmen im Bereich der bestehenden
Ausgleichsflächen „Röher Gracht“ in Eschweiler Röhe kompensiert.
Gutachten:
Folgende Gutachten
liegen dem Bauleitplanverfahren zugrunde und können bei der Verwaltung
eingesehen werden:
-
Artenschutzprüfung
(ASP) nach den §§ 44 und 45 BNatSchG, Stufe I (Vorprüfung) zur 3. Änderung des
Bebauungsplanes 200 - Industrie- und Gewerbepark I -, Haese Büro für
Umweltplanung, Stand Juni 2020
-
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag, Stadt Eschweiler, 662 / Freiraum und Grünordnung, Stand
11.08.2020.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans
200 – Industrie- und Gewerbepark I – gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu
beschließen und die Begründung (Teil A und B) als Abschlussbegründung hierzu.
Nach Rechtskraft der Bebauungsplanänderung können ehemalige Kompensationsflächen in einer Größe von 4.140 m² als Gewerbegebietsflächen einer Vermarktung zugeführt werden. Die detaillierte haushaltsrechtliche Betrachtung erfolgt in der entsprechenden Sitzungsvorlage zum Grundstückskaufvertrag.
Die Aufstellung der
o. a. Änderung des verbindlichen Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der
Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610. Der Landschaftspflegerische
Fachbeitrag und der Umweltbericht wurden durch die Abteilung 662 erstellt.