Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 ist unter Berücksichtigung der Veränderungsliste der Verwaltung und entsprechend dem Ergebnis der Haushaltsplanberatungen im Haupt- und Finanzausschuss zu überarbeiten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 


Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wurde am 26.11.2020 gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW vom Stadtkämmerer aufgestellt und am 26.11.2021 von der Bürgermeisterin bestätigt.

 

Nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2021 im Stadtrat am 10.12.2020 fanden im Jugendhilfeausschuss am 09.03.2021 und im Integrationsrat am 17.03.2021 bereits entsprechende Haushaltsberatungen statt. Die ursprünglich für den 24.03.2021 geplanten Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss wurden zunächst ausgesetzt. Grund hierfür war, dass die Kommunalaufsichten (Untere Kommunalaufsicht bei der Städteregion Aachen sowie Obere Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Köln) die im Entwurf der Haushaltssatzung 2021 vorgesehene Isolierung von pandemiebedingten Wenigererträgen, hier insbesondere betreffend die Wenigererträge aus Schlüsselzuweisungen für die Jahre 2021-2024, einer Vorabprüfung unterziehen wollten. Je nach Prüfungsergebnis hätten sich gegebenenfalls enorme zusätzliche Konsolidierungsnotwendigkeiten noch für das laufende Haushaltsjahr 2021 ergeben.

 

Hierüber, über alternative, evtl. erforderliche Konsolidierungsmaßnahmen sowie über die jeweiligen Sachstände im fortschreitenden Prüfungsverfahren der Kommunalaufsichten wurden die Fraktionsvorsitzenden und Einzelvertreter jeweils informiert. Letztmalig im Gespräch am 13.4.2021 hat die Bürgermeisterin den Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt, dass die Prüfung der von der Stadt vorgesehenen Isolierung von pandemiebedingten Wenigererträgen bzw. Mehraufwendungen durch die Kommunalaufsichten kurzfristig abgeschlossen und die Systematik der von ihr in der Entwurfsplanung 2021 ff. vorgenommenen Isolierung bestätigt werden könne.

 

Mit der als Anlage 1 beigefügten Verfügung vom 14.4.2021, hier eingegangen am 15.4.2021, hat die Untere Kommunalaufsicht bei der Städteregion Aachen nunmehr das vorgenannte Ergebnis ihrer Prüfung schriftlich mitgeteilt. Die Verfügung wurde den Fraktionsvorsitzenden und dem Einzelvertreter mit Mail vom 19.04.2021 zur Kenntnis gegeben. 

 

 Der Haushaltsplanentwurf 2021 ist sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan aufgrund von zwischenzeitlich eingetretenen neueren Entwicklungen und Erkenntnissen anzupassen. Die unabweisbar notwendigen Änderungen sind dem als Anlage 2 beigefügten Veränderungsnachweis Teile A und Teile D und F (= Veränderungen der Verwaltung) zu entnehmen.

 

Im Vergleich zur Entwurfsplanung ergibt sich für das Haushaltsjahr 2021 daraus in Summe eine marginale ergebniswirksame Veränderung in Höhe von insgesamt rd. +63.950 Euro. Die Anpassung auf der Ertragsseite im Produktbereich 05 berücksichtigt die Ergebnisse der Kommunalen Spitzenverbände und der Landesregierung NRW zur Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW aus dem Jahr 2021 (Erhöhung der FlüAG-Pauschalen für Asylbewerber, Mitfinanzierung der Bestandsgeduldeten, Einmalpauschale für Neugeduldete). Im Produktbereich 16 begründen sich die Veränderungen insbesondere mit der vorläufigen Modellrechnung zur Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit des Jahres 2019 sowie der Berücksichtigung der zum 01.01.2021 neuen Schlüsselzahlen zur Verteilung des Gemeindeanteiles an der Einkommenssteuer bzw. an der Umsatzsteuer. Daraus resultierend war jedoch auch eine entsprechende Anpassung bzw. Fortschreibung der nach § 4 NKF-CIG NRW vorgenommenen Isolierung der pandemiebedingten Wenigererträge erforderlich. Bei den Aufwendungen ergeben sich die Veränderungen im Wesentlichen aus notwendigen Anpassungen im Bereich der Offenen Ganztagsbetreuung sowie im Infrastrukturellen und Technischen Gebäudemanagement.

 

Bei der abzuführenden Regionsumlage wurde in der Entwurfsplanung 2021 unter Berücksichtigung der seinerzeitigen Umlagegrundlagen und des Eckdatenpapiers der StädteRegion Aachen zum Haushaltsentwurf 2021 ein Umlagesatz von 38,5 % zugrunde gelegt. Im Rahmen des Benehmensherstellungsverfahren zur Festsetzung der Regionsumlage für das Haushaltsjahr 2021 wurde dieser Umlagesatz um 0,2 % auf 38,3 % gesenkt. Daraus ergibt sich bezogen auf das Haushaltsjahr 2021 eine Verbesserung in Höhe von 200.600 Euro. Die im weiteren Finanzplanungszeitraum ergebnisverschlechternde Anpassung resultiert aus der Fortschreibung der Schlüsselzuweisungen im gleichen Zeitraum.    Bei den Aufwendungen “Städteregionsumlage Mehrbelastung ÖPNV“ ergibt sich eine jahresbezogene Verbesserung in Höhe von 227.100 Euro.

 

Mit Schreiben vom 18.12.2020 waren die Stadtratsfraktionen gebeten worden, bis zum 12.03.2021 ihre Änderungsanträge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2021 einzureichen.  Wegen der notwendigen Verschiebung der Haushaltsberatungen wurde diese Frist auf den 23.04.2021 neu festgesetzt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Verwaltungsvorlage lagen die als Anlagen 3 – 7 beigefügten Änderungsvorschläge der Stadtratsfraktionen SPD bzw. SPD und Bündnis 90/Die Grünen, BASIS, CDU, FDP und DIE LINKE zum Haushaltsentwurf 2021 vor. Die Vorschläge sind im Veränderungsnachweis Teil B und E zusammengefasst.  Ebenso ist als Anlage 8 der Antrag des Citymanagement Eschweiler e.V. vom 17.02.2021.

 

Wie bereits im letzten Jahr erfolgreich praktiziert, wird den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses bis zum 03.05.2021 als zusätzliche Beratungsunterlage eine kumulierte Veränderungsliste einschließlich der Fraktionsanträge geordnet nach Produktbereichen im DIN A 3 – Format zur Verfügung gestellt. 

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung stellen sich die ergebniswirksamen Veränderungen unter Berücksichtigung der Veränderungsliste der Verwaltung sowie der Beratungsergebnisse im Jugendhilfeausschuss am 09.03.2021 und im Integrationsrat am 17.03.2021 (Teil C der beigefügten Anlage) wie folgt dar:

 

 

 

 


Siehe Sachverhalt.

 


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