Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 ist unter Berücksichtigung der
Veränderungsliste der Verwaltung und entsprechend dem Ergebnis der
Haushaltsplanberatungen im Haupt- und Finanzausschuss zu überarbeiten und dem
Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wurde am
26.11.2020 gemäß § 80 Abs. 1 GO NRW vom Stadtkämmerer aufgestellt und am
26.11.2021 von der Bürgermeisterin bestätigt.
Nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2021 im Stadtrat am 10.12.2020
fanden im Jugendhilfeausschuss am 09.03.2021 und im Integrationsrat am
17.03.2021 bereits entsprechende Haushaltsberatungen statt. Die ursprünglich
für den 24.03.2021 geplanten Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss wurden
zunächst ausgesetzt. Grund hierfür war, dass die Kommunalaufsichten (Untere
Kommunalaufsicht bei der Städteregion Aachen sowie Obere Kommunalaufsicht bei
der Bezirksregierung Köln) die im Entwurf der Haushaltssatzung 2021 vorgesehene
Isolierung von pandemiebedingten Wenigererträgen, hier insbesondere betreffend
die Wenigererträge aus Schlüsselzuweisungen für die Jahre 2021-2024, einer
Vorabprüfung unterziehen wollten. Je nach Prüfungsergebnis hätten sich
gegebenenfalls enorme zusätzliche Konsolidierungsnotwendigkeiten noch für das
laufende Haushaltsjahr 2021 ergeben.
Hierüber, über alternative, evtl. erforderliche Konsolidierungsmaßnahmen
sowie über die jeweiligen Sachstände im fortschreitenden Prüfungsverfahren der
Kommunalaufsichten wurden die Fraktionsvorsitzenden und Einzelvertreter jeweils
informiert. Letztmalig im Gespräch am 13.4.2021 hat die Bürgermeisterin den
Fraktionsvorsitzenden mitgeteilt, dass die Prüfung der von der Stadt
vorgesehenen Isolierung von pandemiebedingten Wenigererträgen bzw.
Mehraufwendungen durch die Kommunalaufsichten kurzfristig abgeschlossen und die
Systematik der von ihr in der Entwurfsplanung 2021 ff. vorgenommenen Isolierung
bestätigt werden könne.
Mit der als Anlage 1 beigefügten Verfügung vom 14.4.2021, hier
eingegangen am 15.4.2021, hat die Untere Kommunalaufsicht bei der Städteregion
Aachen nunmehr das vorgenannte Ergebnis ihrer Prüfung schriftlich mitgeteilt.
Die Verfügung wurde den Fraktionsvorsitzenden und dem Einzelvertreter mit Mail
vom 19.04.2021 zur Kenntnis gegeben.
Der Haushaltsplanentwurf 2021 ist
sowohl im Ergebnis- als auch im Finanzplan aufgrund von zwischenzeitlich
eingetretenen neueren Entwicklungen und Erkenntnissen anzupassen. Die
unabweisbar notwendigen Änderungen sind dem als Anlage 2 beigefügten
Veränderungsnachweis Teile A und Teile D und F (= Veränderungen der Verwaltung)
zu entnehmen.
Im Vergleich zur Entwurfsplanung ergibt sich für das Haushaltsjahr 2021
daraus in Summe eine marginale ergebniswirksame Veränderung in Höhe von
insgesamt rd. +63.950 Euro. Die Anpassung auf der Ertragsseite im
Produktbereich 05 berücksichtigt die Ergebnisse der Kommunalen Spitzenverbände
und der Landesregierung NRW zur Neuregelung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW
aus dem Jahr 2021 (Erhöhung der FlüAG-Pauschalen für Asylbewerber, Mitfinanzierung
der Bestandsgeduldeten, Einmalpauschale für Neugeduldete). Im Produktbereich 16
begründen sich die Veränderungen insbesondere mit der vorläufigen
Modellrechnung zur Abrechnung der Lasten der Deutschen Einheit des Jahres 2019
sowie der Berücksichtigung der zum 01.01.2021 neuen Schlüsselzahlen zur
Verteilung des Gemeindeanteiles an der Einkommenssteuer bzw. an der
Umsatzsteuer. Daraus resultierend war jedoch auch eine entsprechende Anpassung
bzw. Fortschreibung der nach § 4 NKF-CIG NRW vorgenommenen Isolierung der
pandemiebedingten Wenigererträge erforderlich. Bei den Aufwendungen ergeben
sich die Veränderungen im Wesentlichen aus notwendigen Anpassungen im Bereich
der Offenen Ganztagsbetreuung sowie im Infrastrukturellen und Technischen
Gebäudemanagement.
Bei der abzuführenden Regionsumlage wurde in der Entwurfsplanung 2021
unter Berücksichtigung der seinerzeitigen Umlagegrundlagen und des
Eckdatenpapiers der StädteRegion Aachen zum Haushaltsentwurf 2021 ein
Umlagesatz von 38,5 % zugrunde gelegt. Im Rahmen des
Benehmensherstellungsverfahren zur Festsetzung der Regionsumlage für das
Haushaltsjahr 2021 wurde dieser Umlagesatz um 0,2 % auf 38,3 % gesenkt. Daraus
ergibt sich bezogen auf das Haushaltsjahr 2021 eine Verbesserung in Höhe von
200.600 Euro. Die im weiteren Finanzplanungszeitraum ergebnisverschlechternde
Anpassung resultiert aus der Fortschreibung der Schlüsselzuweisungen im
gleichen Zeitraum. Bei den
Aufwendungen “Städteregionsumlage Mehrbelastung ÖPNV“ ergibt sich eine
jahresbezogene Verbesserung in Höhe von 227.100 Euro.
Mit Schreiben vom 18.12.2020 waren die Stadtratsfraktionen gebeten
worden, bis zum 12.03.2021 ihre Änderungsanträge zum Entwurf der
Haushaltssatzung 2021 einzureichen.
Wegen der notwendigen Verschiebung der Haushaltsberatungen wurde diese
Frist auf den 23.04.2021 neu festgesetzt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der
Verwaltungsvorlage lagen die als Anlagen 3 – 7 beigefügten Änderungsvorschläge
der Stadtratsfraktionen SPD bzw. SPD und Bündnis 90/Die Grünen, BASIS, CDU, FDP
und DIE LINKE zum Haushaltsentwurf 2021 vor. Die Vorschläge sind im
Veränderungsnachweis Teil B und E zusammengefasst. Ebenso ist als Anlage 8 der Antrag des
Citymanagement Eschweiler e.V. vom 17.02.2021.
Wie bereits im letzten Jahr erfolgreich praktiziert, wird den Mitgliedern
des Haupt- und Finanzausschusses bis zum 03.05.2021 als zusätzliche
Beratungsunterlage eine kumulierte Veränderungsliste einschließlich der
Fraktionsanträge geordnet nach Produktbereichen im DIN A 3 – Format zur
Verfügung gestellt.
Vorbehaltlich der Beschlussfassung stellen sich die ergebniswirksamen
Veränderungen unter Berücksichtigung der Veränderungsliste der Verwaltung sowie
der Beratungsergebnisse im Jugendhilfeausschuss am 09.03.2021 und im
Integrationsrat am 17.03.2021 (Teil C der beigefügten Anlage) wie folgt dar:
Siehe Sachverhalt.
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