hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
I.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 und 2 BauGB
werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
III.
Die 20.
Änderung des Flächennutzungsplans – Dürener Straße/Königsbenden - (Anlage 2)
mit Begründung (Anlage 3) wird beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der
Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 11.07.2019 (VV 192/19) die
Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans – Dürener
Straße/Königsbenden – sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
beschlossen.
Ziel der Planung ist die Steuerung der
städtebaulichen Entwicklung für den Bereich zweier Einzelhandelsstandorte
südlich der Dürener Straße im Gewerbegebiet Königsbenden. Dabei wird die
Planung der im Änderungsbereich gelegenen Einzelhandelsstandorte an die
aktuelle Genehmigungslage angepasst. Aufgrund der Großflächigkeit der geplanten
bzw. auf Grundlage des aktuell rechtskräftigen Bebauungsplans genehmigten
Einzelhandelsnutzung ist die Änderung der Flächennutzungsplandarstellung von
„Gewerblicher Baufläche“ in eine „Sonderbaufläche für großflächigen
Einzelhandel“ erforderlich.
Im Parallelverfahren wird aktuell die 7.
Änderung des Bebauungsplans 63 – Dürener Straße/Südstraße – mit gleichem
Geltungsbereich aufgestellt (VV 112/21).
Der Entwurf der 20. Änderung des
Flächennutzungsplans wurde in der Zeit vom 02.09.2019 bis zum 16.09.2019 zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
Während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine
Stellungnahmen bei der Stadt eingegangen.
In seiner Sitzung am 28.11.2019 hat der
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler die öffentliche
Auslegung beschlossen (VV 371/19). Der Entwurf der 20. Änderung des
Flächennutzungsplans
– Dürener Straße/Königsbenden - hat in der Zeit vom 18.12.2019 bis 28.01.2020
öffentlich ausgelegen. Die Behörden wurden von der öffentlichen Auslegung
benachrichtigt und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt.
Aus der Öffentlichkeit sind keine
Stellungnahmen eingegangen.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden
und Träger öffentlicher Belange betreffen im Wesentlichen Bedenken und
Anregungen zu Boden, Bergbau, Grundwasser, Verkehrsaufkommen, Artenschutz und
Versorgungsleitungen. Vorgetragene Belange, die nicht Gegenstand der
Flächennutzungsplanänderung sind bzw. für die Flächennutzungsplanänderung nicht
relevant sind, werden im nachgelagerten Bebauungsplanverfahren weitergehend
behandelt (VV 112/21).
Die Stellungnahmen der Behörden aus den
Beteiligungen sind, sofern sie Anregungen und Hinweise enthalten, als Anlage
4 beigefügt. Die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen
Stellungnahmen ist als Anlage 1 beigefügt.
Zur Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde die Bezirksregierung Köln gemäß § 34 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) um Bestätigung der Anpassung an die Ziele der Raumordnung gebeten.
Die
landesplanerische Zustimmung erfolgte mit Schreiben der Bezirksregierung vom
31.07.2019 unter der Voraussetzung, dass die darin formulierte Ergänzung der
Zweckbestimmung für den Agrar- und Reitsporthandel zur Absicherung einer
Obergrenze für zentrenrelevante Randsortimente in die
Flächennutzungsplanänderung aufgenommen wird. Dieser Formulierung wurde vor der öffentlichen Auslegung der Planung
ergänzt.
Die 20. Änderung des Flächennutzungsplans – Dürener Straße/Königsbenden -
ist als Anlage 2 und ihre Begründung mit Umweltbericht als Anlage 3
beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 20. Änderung des Flächennutzungsplans –
Dürener Straße/Königsbenden – mit Begründung einschließlich Umweltbericht zu
beschließen.
Da im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens keine externen Gutachten vergeben werden mussten, ist das
Bauleitplanverfahren haushaltsrechtlich nicht relevant.
Das
Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskapazitäten
in der Abteilung 610.