Sitzung: 09.09.2020 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 46
Vorlage: 288/20
I. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage).
II. Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage).
III. Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplans 9 – An Velau – (Anlagen 3 und 4 zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 6 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.
Der Rat der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: