I.             Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

II.           Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).

III.         Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

IV.         Der Vorhabenbezogene Bebauungsplans 9 – An Velau – (Anlagen 3 und 4) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) als Abschlussbegründung hierzu.

 


Herr RM Göbbels fragte nach, ob der Vertrag vor dem dazugehörigen Bebauungsplan zu beschließen sei. Herr Gödde bestätigte, dass dies  in der Stadtratssitzung am 09.09.2020 so geregelt werde. 


Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der Stadt Eschweiler fasste den nachfolgenden Beschluss einstimmig: