1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1 zur Verwaltungsvorlage) abgewogen.
  2. Die Stellungnahme der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2 zur Verwaltungsvorlage) abgewogen.
  3. Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
  4. Der Bebauungsplan 297 - Südlich Patternhof - (Anlage 3 zur Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 4 zur Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

 

 


Beigeordneter Gödde erläuterte auf Nachfrage von RM Graff, dass man plane mit der Vermarktung noch vor den Sommerferien zu beginnen.

 

Des Weiteren erklärte Beigeordneter Gödde auf Nachfrage von RM Löhmann, dass 30 bis 40 Wohneinheiten im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus geplant seien.

 

Herr RM Widell  sagte aus, er sähe hier ein Problem mit dem dort entstehenden Mehrverkehr am Knotenpunkt Bergrather Straße/ Indestraße.

Diesbezüglich führte Beigeordneter Gödde aus, dass ein erhöhtes Verkehrsaufkommen lediglich zur Nachmittagszeit auftreten könne.

 


Bei einer Nein-Stimme (Grüne) und 27 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, LINKE/Piraten, BM Bertram) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: