hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung und Satzungsbeschluss
- Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.
- Die Stellungnahme der Behörden gemäß § 4
Abs. 1 und Abs. 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage
2) abgewogen.
- Die sonstigen öffentlichen und privaten
Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung
gewürdigt.
- Der Bebauungsplan 297 - Südlich
Patternhof - (Anlage 3) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung
beschlossen und die Begründung (Anlage 4) als Abschlussbegründung
hierzu.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
21.09.2017 (VV 243/17) die Aufstellung des Bebauungsplanes 297 - Südlich
Patternhof - gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die
Beschlussfassung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in der Sitzung des Ausschusses am
19.10.2017 (VV 308/17).
Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 06.11. bis 17.11.2017 zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ausgehängt. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.
In seiner Sitzung am 19.09.2019 hat der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss der Stadt Eschweiler die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2
BauGB beschlossen (VV 056/19).
Der Entwurf des Bebauungsplanes 297 - Südlich Patternhof - hat in der
Zeit vom 09.10. bis 12.11.2019 öffentlich ausgelegen. Die Behörden wurden gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus den beiden
Beteiligungsverfahren sind, soweit sie Anregungen, Hinweise oder Bedenken
beinhalten, als Anlage 5 und die entsprechenden Stellungnahmen der
Verwaltung hierzu als Anlage 1 beigefügt.
Die Stellungnahmen der Behörden aus den beiden Beteiligungsverfahren sind,
soweit sie Anregungen, Hinweise und Bedenken beinhalten, als Anlage 6
und die entsprechenden Stellungnahmen der Verwaltung hierzu als Anlage 2
beigefügt.
Aus den beiden Beteiligungsverfahren gingen zu folgenden Themenbereichen
Stellungnahmen ein:
·
Verleihung
von Bergwerksfeldern
·
Überprüfung
der überbaubaren Flächen auf Kampfmittel
·
Bodendenkmalpflege
·
Grundwasserverhältnisse
und Entwässerung
·
Allgemeiner
Gewässerschutz
·
Artenschutz
·
Bodenschutz
·
Altlasten
Redaktionelle Änderungen
bzw. Ergänzungen nach der öffentlichen Auslegung (Roteintragungen)
Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen erforderte folgende
Änderungen/Ergänzungen des Planentwurfs bzw. führte zu folgenden
Roteintragungen in den Planentwurf:
1.
Die
Sanierung bzw. die Flächenaufbereitung des im Plangebiet liegenden ehemaligen
Zinkwalzwerks wurde im Januar 2020 abgeschlossen. Als altlastenfreie Fläche
wird diese nunmehr nur noch nachrichtlich im Altlastenkataster der StädteRegion
geführt. Die textlichen Festsetzungen werden unter Punkt V Hinweise
entsprechend ergänzt.
2.
Die
textliche Festsetzung I.2. zur Unterkellerung im Bereich des Allgemeinen
Wohngebietes WA6 ist nicht mehr erforderlich. Hier erfolgt eine
privatrechtliche Regelung.
3.
Im
Rahmen der Erschließungsplanung wurden Leuchtenstandorte festgelegt. Die
Planung erfordert geringfügige Anpassungen der festgesetzten Stellplatzflächen
im Bereich der Planstraße C.
4.
Wegen
des Verzichts auf eine Wendeanlage am Ende der Planstraße D kann dieser
Stichweg nicht mit einem dreiachsigen Müllfahrzeug befahren werden. Die
Mülltonnen müssen daher am Tag der Leerung von den Bewohnern bis zum
Einmündungsbereich an die Planstraße E gebracht werden. Hier wird eine
ausreichend dimensionierte Aufstellfläche festgesetzt.
5.
Ein
privater Investor hat im Rahmen der Beteiligung zur öffentlichen
Auslegung angeregt, die beiden nördlich des Platzes gelegenen Baufelder im
Bereich des Platzes an der Bergrather Straße zusammenzufassen. Er beabsichtigt
dort, eine Bebauung mit altengerechten Wohnungen und erdgeschossiger gastronomischer
Nutzung zu errichten (Anlage 1, Einwender 2 bzw. Anlage 5).
Durch eine sinnvolle Erweiterung der überbaubaren Flächen wird die Realisierung eines Baukörpers ermöglicht, der den zukünftigen Quartiersplatz an der Bergrather Straße im Norden städtebaulich eindeutig fasst. Zudem würde eine gastronomische Teilnutzung des Platzes die Belebung des Quartiers fördern.
Das
städtebauliche Konzept mit der geplanten baulichen Betonung des Übergangs vom
Platz in das neue Quartier – insbesondere durch die vorspringende Baulinie und
die zwingende Dreigeschossigkeit im Bereich des vormals geplanten „Punkthauses“
- bleibt erhalten.
6.
Fehlende Bemaßungen wurden – soweit sie für die
Eindeutigkeit der Festsetzungen erforderlich waren – ergänzt.
Die Grundzüge der Planung werden durch die zuvor beschriebenen Änderungen
bzw. Ergänzungen nicht berührt.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan 297 - Südlich Patternhof - (Anlage
3) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung (Anlage
4) als Abschlussbegründung hierzu.
Gutachten:
Folgende Gutachten liegen dem Bebauungsplanverfahren zu Grunde und können
bei der Verwaltung eingesehen werden:
·
Artenschutzprüfung
Stufe 1, Abteilung 662 – Freiraum und Grünordnung, Stadt Eschweiler, Februar 2019
·
Entwässerungskonzept
Bebauungsplan 297 – Südlich Patternhof -, Tuttahs & Meyer,
Ingenieurgesellschaft – Aachen, Juli 2019
·
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag, Abteilung 662 – Freiraum und Grünordnung, Stadt Eschweiler,
September 2019
·
Altlastenuntersuchung
auf dem Sportplatzgelände Patternhof in 52249 Eschweiler, Flur 22, Flurstück
186 sowie auf dem angrenzenden Flurstück 220, HYDR.O. Geologen und Ingenieure –
Aachen, Juli 2017
·
„Ehemaliges
Zinkwalzwerk“ in Eschweiler, Durchführung von Untersuchungen, Planungsleistungen
und Begleitung der Baumaßnahmen, Dokumentation und Auswertung der
Untersuchungen, HYDR.O. Geologen und Ingenieure – Aachen, April 2019
Nach Rechtskraft des Bebauungsplans können die Grundstücke einer Vermarktung zugeführt werden.
Städtische Grundstücke sind mit Ausnahme von Verkehrs- und Grünflächen nicht betroffen.
Die Sanierung/Flächenaufbereitung eines Teilbereiches (Bereich ehemaliger Bolzplatz und Rollschuhbahn) konnte im Januar 2020 abgeschlossen werden. Diese Fläche ist jetzt altlastenfrei und wird künftig nur noch nachrichtlich im Altlastenkataster der StädteRegion Aachen geführt. Sie kann ohne nennenswerte Auflagen in Bezug auf den Umgang mit dem Boden zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Sanierung wurde zu 100 % vom Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung (AAV) bzw. vom Land NRW gefördert. Voraussetzung zur Förderung der Maßnahme war die Verpflichtung der Stadt Eschweiler, auf den aufbereiteten Flächen Wohnraum mit einer Zweckbindung von 25 Jahren zu entwickeln.
Ehemals städtische Grundstücke wurden förderunschädlich an die Strukturförderungsgesellschaft Eschweiler verkauft. Hierzu wird auf die Sitzungsvorlage Nr. 401/19 verwiesen.
Die Aufstellung des o.a. verbindlichen Bauleitplans bindet als
Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.