I.        Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).

 

II.      Der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplans 12 – Jahnstraße – (Anlagen 2 und 3) mit Begründung (Anlage 4) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.

 


Herr skB Braune erkundigte sich nach möglichen Besucherparkplätzen im Plangebiet, da in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan oberirdische Stellplätze und Garagen nicht zulässig seien sowie nach der Erforderlichkeit einer Baulast für die Rutsche des Hallenbades. Herr TB Gödde erwiderte, dass das Plangebiet bzw. der Geltungsbereich ausschließlich private Flächen umfasse und Besucher entsprechend den im Straßenraum vorhandenen öffentlichen Parkraum nutzen könnten. Die Rutsche genieße Bestandsschutz. Aufgrund der grenzständigen Bebauung der Eisporthalle war bei Errichtung der Rutsche keine Baulast erforderlich. In diesem Zusammenhang sei beim Abbruch zu prüfen, ob für die Rutsche eine Abstandsflächenbaulast auf dem ehemaligen Eissporthallengrundstück erforderlich sei.

 

Auf Nachfrage von Herrn RM Widell zum Schutz der Bäume im Plangebiet erläuterte Herr TB Gödde, dass im Rahmen der Baugenehmigung auch die Belange der Baumschutzsatzung berücksichtigt würden.


Die Mitglieder des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu: