I.                    Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage).

 

II.                  Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage).

 

III.                Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.                Die 8. Änderung des Bebauungsplans 35 – Lenzenfeldchen – (Anlagen 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5 der Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

 


 


Bei 16 Nein-Stimmen (CDU, FPU und FDP) und 33 Ja-Stimmen (SPD, Grüne, UWG, Linke und Bgm. Bertram) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: