I.             Die Stellungnahme der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und (2) BauGB wird nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage).

II.           Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 (2) BauGB, § 4 (1) und (2) BauGB und § 4a (3) BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage).

III.         Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

IV.        Der Bebauungsplan 198 – Südlich Grünewaldstraße – (Anlagen 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5 der Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.

 


RM Widell sprach sich gegen den Beschlussentwurf aus, so lange kein Umweltgutachten vorliege.


Bei 3 Nein-Stimmen (Grüne) und 46 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, FPU, Linke und Bgm. Bertram) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: