Sitzung: 02.04.2014 Rat der Stadt Eschweiler
Beschluss: mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 46, Nein: 3
Vorlage: 098/14
I. Die Stellungnahme der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) und (2) BauGB wird nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage).
II. Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 (2) BauGB, § 4 (1) und (2) BauGB und § 4a (3) BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage).
III.
Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange
werden entsprechend der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV. Der Bebauungsplan 198 – Südlich Grünewaldstraße – (Anlagen 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5 der Verwaltungsvorlage) als Abschlussbegründung hierzu.
RM Widell sprach sich gegen den Beschlussentwurf aus, so lange kein Umweltgutachten vorliege.
Bei 3 Nein-Stimmen (Grüne) und 46 Ja-Stimmen (SPD, CDU, FDP, UWG, FPU, Linke und Bgm. Bertram) fasste der Rat der Stadt Eschweiler den folgenden Beschluss mehrheitlich: