hier: Ergebnis der fortgeführten öffentlichen Auslegung sowie Satzungsbeschluss
I. Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden
nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlagen 1 und 1A) abgewogen.
II. Die
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2)
abgewogen.
III. Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV. Der
Bebauungsplan 181 - Sportplatz Nothberg - (Anlagen 4A bis 4C) wird gemäß
§ 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5)
als Abschlussbegründung hierzu.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
21.04.2014 (VV 015/14) die Aufstellung des Bebauungsplans 181 - Sportplatz
Nothberg - gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und in seiner Sitzung am
23.05.2019 (VV 035/19) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu diesem
Bebauungsplan beschlossen.
Der Bebauungsplanvorentwurf wurde in der Zeit vom 01.07.2019 bis
12.07.2019 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1
BauGB ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Absatz 1 BauGB wurden mit Schreiben vom 27.06.2019 über die Aufstellung des
Bebauungsplans unterrichtet und um Äußerung zum Planentwurf und seiner
Begründung bis zum 31.07.2019 gebeten.
Die parallel betriebene 11. Änderung des Flächennutzungsplans -
Sportplatz Nothberg - als Grundlage für den Bebauungsplan 181 wurde im Oktober
2014 zur frühzeitigen Beteiligung und im November 2019 zur öffentlichen
Auslegung beschlossen. In diesen Beteiligungsverfahren gingen Schreiben ein,
die auf der Ebene der FNP-Änderung nicht ausreichend beantwortet werden
konnten. Diese Bedenken, Anregungen und Fragen wurden im Rahmen des
Bebauungsplans aufgegriffen (Anlage 1A) und der Abwägung beigefügt. Die
eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und Anregungen zum
Verkehrskonzept, der Ver- und Entsorgung, den Eingriffen in Natur und
Landschaft, dem ehemaligen Mühlenweiher, den Schallimmissionen, dem
grundsätzlichen Bedarf für das Wohngebiet und der Verteilung der Unkosten. Die
aus dem Verfahren zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans übernommenen
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind als Anlage 6A beigefügt.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
04.06.2020 (VV 416/19) das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beraten und den geänderten
Entwurf sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans beschlossen. Die
öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 18.06.2020 bis zum 31.07.2020
stattgefunden und wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie und der
Planungssicherheit - die bisherige Bekanntmachung könnte möglicherweise Teile
der Öffentlichkeit von einer Beteiligung abhalten - bis zum 07.08.2020
verlängert. Zur öffentlichen Auslegung wurde die Planung ausgehängt und im
Internet veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat keine neuen Stellungnahmen
abgegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4
Absatz 2 BauGB über die Bauleitplanung unterrichtet und mit Schreiben vom 09.06.2020
um Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf und zur Begründung gebeten. Auch
diese Beteiligung wurde bis zum 07.08.2020 verlängert, die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine neuen Stellungnahmen
abgegeben.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind, soweit sie Anregungen und
Hinweise beinhalten, als Anlage 6 beigefügt. Die eingegangenen
Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und Anregungen zur Erschließung,
der Entwässerung, den möglichen Kosten für die Anwohner, dem Ausgleich der
Eingriffe in Natur und Landschaft und der zukünftigen Verkehrsbelastung. Die
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit ist als Anlage
1 beigefügt.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlagen 7.1 und 7.2
beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und
Anregungen zum Altbergbau, zur Bodendenkmalpflege und zur Entwässerung. Die
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange ist als Anlage 2 beigefügt.
Der überarbeitete Gestaltungsplan ist als Anlage 3, der Entwurf
des Bebauungsplans als Anlage 4A die Textlichen Festsetzungen als Anlage
4B, die Planzeichenerläuterung als Anlage 4C und die Begründung zum
Bebauungsplan 181 als Anlage 5 beigefügt.
Folgende Gutachten und Stellungnahmen wurden im Rahmen des Bebauungsplans
erarbeitet und können bei der Verwaltung eingesehen werden:
·
Geologie
Untersuchung
des Tennenbelags
HYDRO.O.,
Aachen, 20.04.2004;
Chemische
Materialeigenschaften des Sportplatzaufbaus und Versickerungsfähigkeit des
Untergrunds
HYDO.O.,
Aachen, 02.06.2014;
·
Uraltbergbau
Stellungnahme
zu den bergbaulichen Verhältnissen in Bezug auf tagesnahen Altbergbau;
Ingenieurbüro Heitfeld - Schetelig (IHS),
Aachen, 03.09.2019;
·
Archäologie / Bodendenkmal
Bodenuntersuchung
im Bereich des Sportplatzes - Kurzgutachten
Jansen& Nysten-Marek, Eschweiler,
September 2019;
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland, Bonn, 26.03.2020;
·
KBD
Kampfmittelbeseitigung
- vor der Räumung muss die Sportplatzasche entfernt werden
Bezirksregierung
Düsseldorf, 04.07.2019;
·
Lärm
Gutachterliche
Stellungnahme zur Immissionsbelastung durch Schienenverkehr
Dr.-Ing.
Szymanski & Partner, Stolberg, 16.06.2014;
Gutachterliche
Stellungnahme zu passiven Schallschutzmaßnahmen
Dr.-Ing.
Szymanski & Partner, Stolberg, 01.04.2020.
·
Artenschutzvorprüfung Stufe I - ASP I
Schöke
Landschaftsarchitekten PartGmbB, Aachen, 18. März 2020
·
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung
Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag, Stadt Eschweiler, 31.03.2020.
Die Verwaltung empfiehlt, nach erfolgter Abwägung der
Beteiligungsverfahren, den Bebauungsplan 181
- Sportplatz Nothberg - mit Begründung einschließlich Umweltbericht als Satzung
zu beschließen.
Die o.g. Gutachten werden über die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel des entsprechenden Sachkontos abgerechnet (Produkt 095110101 – Räumliche Planung und Entwicklung, Sachkonto 52910000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen).
Nach Rechtskraft des Bebauungsplans können städtische Grundstücke einer Vermarktung zugeführt werden. Eine detaillierte haushaltsrechtliche Darstellung erfolgt in den Sitzungsvorlagen zu den Grundstückskaufverträgen.
Die Aufstellung des Bebauungsplans 181 - Sportplatz Nothberg - bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde
Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.