I.          Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlagen 1 und 1A) abgewogen.

 

II.         Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.

 

III.        Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.        Der Bebauungsplan 181 - Sportplatz Nothberg - (Anlagen 4A bis 4C) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 5) als Abschlussbegründung hierzu.

 


 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 21.04.2014 (VV 015/14) die Aufstellung des Bebauungsplans 181 - Sportplatz Nothberg - gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) und in seiner Sitzung am 23.05.2019 (VV 035/19) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu diesem Bebauungsplan beschlossen.

 

Der Bebauungsplanvorentwurf wurde in der Zeit vom 01.07.2019 bis 12.07.2019 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurden mit Schreiben vom 27.06.2019 über die Aufstellung des Bebauungsplans unterrichtet und um Äußerung zum Planentwurf und seiner Begründung bis zum 31.07.2019 gebeten.

 

Die parallel betriebene 11. Änderung des Flächennutzungsplans - Sportplatz Nothberg - als Grundlage für den Bebauungsplan 181 wurde im Oktober 2014 zur frühzeitigen Beteiligung und im November 2019 zur öffentlichen Auslegung beschlossen. In diesen Beteiligungsverfahren gingen Schreiben ein, die auf der Ebene der FNP-Änderung nicht ausreichend beantwortet werden konnten. Diese Bedenken, Anregungen und Fragen wurden im Rahmen des Bebauungsplans aufgegriffen (Anlage 1A) und der Abwägung beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und Anregungen zum Verkehrskonzept, der Ver- und Entsorgung, den Eingriffen in Natur und Landschaft, dem ehemaligen Mühlenweiher, den Schallimmissionen, dem grundsätzlichen Bedarf für das Wohngebiet und der Verteilung der Unkosten. Die aus dem Verfahren zur 11. Änderung des Flächennutzungsplans übernommenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind als Anlage 6A beigefügt.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 04.06.2020 (VV 416/19) das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beraten und den geänderten Entwurf sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans beschlossen. Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 18.06.2020 bis zum 31.07.2020 stattgefunden und wurde aufgrund der Covid-19-Pandemie und der Planungssicherheit - die bisherige Bekanntmachung könnte möglicherweise Teile der Öffentlichkeit von einer Beteiligung abhalten - bis zum 07.08.2020 verlängert. Zur öffentlichen Auslegung wurde die Planung ausgehängt und im Internet veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat keine neuen Stellungnahmen abgegeben.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 2 BauGB über die Bauleitplanung unterrichtet und mit Schreiben vom 09.06.2020 um Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf und zur Begründung gebeten. Auch diese Beteiligung wurde bis zum 07.08.2020 verlängert, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange haben keine neuen Stellungnahmen abgegeben.

 

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 6 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und Anregungen zur Erschließung, der Entwässerung, den möglichen Kosten für die Anwohner, dem Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft und der zukünftigen Verkehrsbelastung. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlagen 7.1 und 7.2 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und Anregungen zum Altbergbau, zur Bodendenkmalpflege und zur Entwässerung. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Der überarbeitete Gestaltungsplan ist als Anlage 3, der Entwurf des Bebauungsplans als Anlage 4A die Textlichen Festsetzungen als Anlage 4B, die Planzeichenerläuterung als Anlage 4C und die Begründung zum Bebauungsplan 181 als Anlage 5 beigefügt.

 

Folgende Gutachten und Stellungnahmen wurden im Rahmen des Bebauungsplans erarbeitet und können bei der Verwaltung eingesehen werden:

 

·         Geologie

Untersuchung des Tennenbelags

HYDRO.O., Aachen, 20.04.2004;

Chemische Materialeigenschaften des Sportplatzaufbaus und Versickerungsfähigkeit des Untergrunds

HYDO.O., Aachen, 02.06.2014;

·         Uraltbergbau

Stellungnahme zu den bergbaulichen Verhältnissen in Bezug auf tagesnahen Altbergbau;

Ingenieurbüro Heitfeld - Schetelig (IHS), Aachen, 03.09.2019;

·         Archäologie / Bodendenkmal

Bodenuntersuchung im Bereich des Sportplatzes - Kurzgutachten

Jansen& Nysten-Marek, Eschweiler, September 2019;

LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, 26.03.2020;

·         KBD

Kampfmittelbeseitigung - vor der Räumung muss die Sportplatzasche entfernt werden

Bezirksregierung Düsseldorf, 04.07.2019;

·         Lärm

Gutachterliche Stellungnahme zur Immissionsbelastung durch Schienenverkehr

Dr.-Ing. Szymanski & Partner, Stolberg, 16.06.2014;

Gutachterliche Stellungnahme zu passiven Schallschutzmaßnahmen

Dr.-Ing. Szymanski & Partner, Stolberg, 01.04.2020.

·         Artenschutzvorprüfung Stufe I - ASP I

Schöke Landschaftsarchitekten PartGmbB, Aachen, 18. März 2020

·         Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag, Stadt Eschweiler, 31.03.2020.

 

Die Verwaltung empfiehlt, nach erfolgter Abwägung der Beteiligungsverfahren, den Bebauungsplan 181
- Sportplatz Nothberg - mit Begründung einschließlich Umweltbericht als Satzung zu beschließen.

 


 

Die o.g. Gutachten werden über die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel des entsprechenden Sachkontos abgerechnet (Produkt 095110101 – Räumliche Planung und Entwicklung, Sachkonto 52910000 – Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen).

 

Nach Rechtskraft des Bebauungsplans können städtische Grundstücke einer Vermarktung zugeführt werden. Eine detaillierte haushaltsrechtliche Darstellung erfolgt in den Sitzungsvorlagen zu den Grundstückskaufverträgen.

 


 

Die Aufstellung des Bebauungsplans 181 - Sportplatz Nothberg -  bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.