hier: Ergebnis der wiederholten Auslegung sowie erneuter Beschluss der Flächennutzungsplanänderung
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 und 2 Baugesetzbuch
(BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 1).
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden gemäß § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 1 und 2 BauGB
werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Die 11.
Änderung des Flächennutzungsplans - Sportplatz Nothberg - (Anlage 3) mit
Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 4) wird erneut
beschlossen.
Anlass der Planung war die Fusion der aktiven Sportvereine FC Preußen
Hastenrath und SV Nothberg zum „Sportclub 1912 Berger Preuß“. Da der SV
Nothberg auf Grund der Fusion seinen Sportplatz aufgab, können die Flächen des
Sportplatzes Nothberg einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist die Fläche als Grünfläche mit
der Zweckbestimmung „Sportplatz“ dargestellt. Das Ziel der 11. Änderung des
Flächennutzungsplans ist die Schaffung von Wohnbauland auf der Fläche des
heutigen Sportplatzes. Aus diesem Grund ist ein Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplans erforderlich, das parallel zum Bebauungsplanverfahren
betrieben wird.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
21.01.2014 (VV-Nr. 019/14) den Aufstellungsbeschluss und in seiner Sitzung am
01.10.2014 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
(VV-Nr. 330/14) gefasst.
Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 27.10.2014 bis 10.11.2014 zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß
§ 4 Absatz 1 beteiligt.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
28.11.2019 (VV-Nr. 376/19) das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden abgewogen und den Beschluss zur
öffentlichen Auslegung gefasst.
Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 23.01.2020 bis 28.02.2020 zur
Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ausgehängt. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Absatz 2 beteiligt.
Der Planungs- Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
04.06.2020 das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und den Beschluss der
Flächennutzungsplanänderung abgewogen und der Stadtrat hat in seiner Sitzung am
24.06.2020 die Änderung beschlossen.
Die öffentliche Auslegung lag allerdings kurz vor bzw. zum Zeitpunkt des
Ausbruchs der COVID-19-Pandemie. Die Bezirksregierung Köln hat darauf
aufmerksam gemacht, dass es für die Planungssicherheit geraten sei, die
öffentliche Auslegung zu wiederholen, zumal die bisherige Bekanntmachung
möglicherweise Teile der Öffentlichkeit von einer Beteiligung hätte abhalten
können.
Durch eine neue Bekanntmachung vom 26.06.2020 wurde die öffentliche
Auslegung für die Zeit vom 07.07.2020 bis einschließlich 07.08.2020 wiederholt.
Während dieser Zeit haben weder die Öffentlichkeit noch die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus beiden Verfahren gemäß § 3
Absatz 1 und Absatz 2 BauGB sind, soweit sie Anregungen und Hinweise
beinhalten, als Anlage 5 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen
betreffen im Wesentlichen Bedenken und Fragen zum Verkehrskonzept, zur Ver- und
Entsorgung, dem städtebaulichen Entwurf, den Schallimmissionen, den Eingriffen
in Natur und Landschaft und dem Bedarf an Baugrundstücken. Die Stellungnahme
der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit ist als Anlage 1
beigefügt.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Absatz 1 und Absatz 2 BauGB sind, soweit sie Anregungen und Hinweise
beinhalten, als Anlage 6 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen
betreffen im Wesentlichen Bedenken und Anregungen zu den
Lagerstättenverhältnissen und der ÖPNV-Erschließung. Die Stellungnahme der
Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange ist als Anlage 2 beigefügt.
Der Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplans - Sportplatz
Nothberg - ist als Anlage 3 und seine Begründung mit Umweltbericht als Anlage
4 beigefügt.
Mit Schreiben vom 02.12.2014 hatte die Bezirksregierung Köln für die 11.
Flächennutzungsplanänderung grundsätzlich die Anpassung an die Ziele der
Raumordnung und Landesplanung bestätigt.
Die Verwaltung empfiehlt, die 11. Änderung des Flächennutzungsplans -
Sportplatz Nothberg - erneut zu beschließen.
Das Bauleitplanverfahren hat keine finanziellen Auswirkungen.
Das
Bauleitplanverfahren bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten
in der Abteilung 610.