I.           Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.

 

II.         Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.

 

III.       Die sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.

 

IV.      Der Bebauungsplan 296 - Merzbrücker Straße/Am Golfplatz - (Anlage 3, 4 und 5) wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage 6) als Abschlussbegründung hierzu.

 


 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 21.09.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 296 - Merzbrücker Straße/Am Golfplatz - (VV 268/17) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und in seiner darauf folgenden Sitzung am 19.10.2017 den Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (VV 234/17) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gefasst.

 

Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 06.11.2017 bis zum 17.11.2017 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ausgehängt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplans unterrichtet und um Äußerung zum Planentwurf und seiner Begründung gebeten.

 

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 7 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen mögliche Emissionen vom Golfplatz und eine Regelung von Garten-an-Garten vorhandener und neuer Grundstücke. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 8.1 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und Anregungen zur Kampfmittelbeseitigung, zur archäologischen Situation, zum Gewässerschutz und zum Bodenschutz. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 05.03.2020 das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beraten und den geänderten Entwurf des Bebauungsplans 296 sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans beschlossen (VV 032/20). Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 19.03. 2020 bis 24.04.2020 stattgefunden, dafür wurde die Planung ausgehängt und im Internet veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat keine neuen Stellungnahmen abgegeben.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB über die Bauleitplanung unterrichtet und mit Schreiben vom 16.03.2020 um Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf und zur Begründung bis zum 24.04.2020 gebeten. Die Stellungnahmen sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 8.2 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und Anregungen zur archäologischen Konfliktfläche, zum Gewässerschutz und zum Bodenschutz. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Der Gestaltungsplan (Anlage 3), der Rechtsplan (Anlage 4), die Textlichen Festsetzungen und Hinweise (Anlage 5) und die Begründung Teil A und Teil B (Anlage 6) sind beigefügt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, nach erfolgter Abwägung der Beteiligungsverfahren, den Bebauungsplan 296
- Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - mit Begründung einschließlich Umweltbericht als Satzung zu beschließen.

 

Folgende Gutachten liegen dem Bebauungsplan zugrunde und können bei der Verwaltung eingesehen werden:

 

·         Artenschutzrechtliche Prüfung

Stufe I, Büro Kreutz, 05.04.2017;

·         Artenschutzrechtliche Prüfung, Ergebnisse der Kartierung

Büro Kreutz, 13.07.2017;

·         Protokoll der Artenschutzprüfung;

·         Grabungsbericht zur Maßnahme NW 2018/1069

Thomas Ibeling, Archäologische Grabungen und Sondagen, Köln, 25.06.2018 bis 01.08.2018;

·         Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Büro für Freiraum und Landschaftsplanung Guido Beuster, Erkelenz;


·         Entwässerungskonzept

Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen;

·         Hydrologisches Gutachten zur Regenwasserversickerung

Büro Dahlbender, Aachen, 07.02.2019.

 


 

Das Planverfahren zum Bebauungsplan 296 - Merzbrücker Straße/Am Golfplatz - wird vom Vorhabenträger durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.

 


 

Die Aufstellung des Bebauungsplans 296 - Merzbrücker Straße/Am Golfplatz - bindet als Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.