hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie Satzungsbeschluss
I.
Die
Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden
nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 1) abgewogen.
II.
Die
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB werden nach
Maßgabe der Verwaltungsvorlage (Anlage 2) abgewogen.
III.
Die
sonstigen öffentlichen und privaten Belange werden nach Maßgabe der
Verwaltungsvorlage und der Planbegründung gewürdigt.
IV.
Der
Bebauungsplan 296 - Merzbrücker Straße/Am Golfplatz - (Anlage 3, 4 und 5)
wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung (Anlage
6) als Abschlussbegründung hierzu.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
21.09.2017 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 296 - Merzbrücker
Straße/Am Golfplatz - (VV 268/17) gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und in
seiner darauf folgenden Sitzung am 19.10.2017 den Beschluss zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit (VV 234/17) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB gefasst.
Der Planentwurf wurde in der Zeit vom 06.11.2017 bis zum 17.11.2017 zur
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ausgehängt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1
BauGB über die Aufstellung des Bebauungsplans unterrichtet und um Äußerung zum
Planentwurf und seiner Begründung gebeten.
Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind, soweit sie Anregungen und
Hinweise beinhalten, als Anlage 7 beigefügt. Die eingegangenen
Äußerungen betreffen im Wesentlichen mögliche Emissionen vom Golfplatz und eine
Regelung von Garten-an-Garten vorhandener und neuer Grundstücke. Die
Stellungnahme der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit ist als Anlage
1 beigefügt.
Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 8.1
beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen betreffen im Wesentlichen Bedenken und
Anregungen zur Kampfmittelbeseitigung, zur archäologischen Situation, zum
Gewässerschutz und zum Bodenschutz. Die Stellungnahme der Verwaltung zu den
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ist als Anlage
2 beigefügt.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am
05.03.2020 das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Träger öffentlicher Belange beraten und den geänderten Entwurf des Bebauungsplans
296 sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans beschlossen (VV 032/20).
Die öffentliche Auslegung hat in der Zeit vom 19.03. 2020 bis 24.04.2020
stattgefunden, dafür wurde die Planung ausgehängt und im Internet
veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat keine neuen Stellungnahmen abgegeben.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4
Abs. 2 BauGB über die Bauleitplanung unterrichtet und mit Schreiben vom
16.03.2020 um Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf und zur Begründung bis zum
24.04.2020 gebeten. Die Stellungnahmen sind, soweit sie Anregungen und Hinweise
beinhalten, als Anlage 8.2 beigefügt. Die eingegangenen Äußerungen
betreffen im Wesentlichen Bedenken und Anregungen zur archäologischen
Konfliktfläche, zum Gewässerschutz und zum Bodenschutz. Die Stellungnahme der
Verwaltung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange ist als Anlage 2 beigefügt.
Der Gestaltungsplan (Anlage 3), der Rechtsplan (Anlage 4),
die Textlichen Festsetzungen und Hinweise (Anlage 5) und die Begründung
Teil A und Teil B (Anlage 6) sind beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt, nach erfolgter Abwägung der
Beteiligungsverfahren, den Bebauungsplan 296
- Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - mit Begründung einschließlich
Umweltbericht als Satzung zu beschließen.
Folgende Gutachten liegen dem Bebauungsplan zugrunde und können bei der
Verwaltung eingesehen werden:
·
Artenschutzrechtliche Prüfung
Stufe I, Büro Kreutz, 05.04.2017;
·
Artenschutzrechtliche Prüfung, Ergebnisse der
Kartierung
Büro Kreutz, 13.07.2017;
·
Protokoll der Artenschutzprüfung;
·
Grabungsbericht zur Maßnahme NW 2018/1069
Thomas Ibeling, Archäologische Grabungen und
Sondagen, Köln, 25.06.2018 bis 01.08.2018;
·
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
Büro für Freiraum und Landschaftsplanung
Guido Beuster, Erkelenz;
·
Entwässerungskonzept
Ingenieurgesellschaft Quadriga mbH, Würselen;
·
Hydrologisches Gutachten zur
Regenwasserversickerung
Büro Dahlbender, Aachen, 07.02.2019.
Das Planverfahren zum Bebauungsplan 296 - Merzbrücker Straße/Am Golfplatz - wird vom Vorhabenträger durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.
Die Aufstellung des
Bebauungsplans 296 - Merzbrücker Straße/Am Golfplatz - bindet als
Pflichtaufgabe der Gemeinde Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.