Betreff
Entwicklung der Offenen Ganztagsgrundschulen in Eschweiler; hier: baulicher Erweiterungsbedarf
Vorlage
114/20
Art
Dringliche Entscheidung BGM und RM

Beschlussvorschlag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bauliche Erweiterungsmaßnahme an der KGS Bohl auf der Grundlage der Sachverhaltsschilderungen und der als Anlage beigefügten Planung fortzuführen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umbauarbeiten und bauliche Erweiterungsmaßnahmen an der KGS Eduard-Mörike wie im Sachverhalt ausgeführt, fortzuführen.
  3. Die auf der Grundlage der bisherigen Schulentwicklungsplanung und der aktuellen Anmeldezahlen an den Eschweiler offenen Ganztagsgrundschulen ausweislich der Sachverhaltsschilderungen zu erwartende Entwicklung wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die Fachausschüsse zeitnah über sich ggf. abzeichnenden Handlungsbedarf informiert werden
  4. Für die weitere Umsetzung der Maßnahmen, die sich auf künftige Haushaltsjahre beziehen, sind die entsprechenden Haushaltsmittel im Rahmen des Haushaltaufstellungsverfahren  2021 anzumelden.

 

 

Datum

Unterschrift Bürgermeister o.V.i.A.

Unterschrift Ratsmitglied

 

02.04.2020

 

 

 

gez. Bertram

 

gez. Peters

 

 


Mit der Verwaltungsvorlage 350/15 wurde erstmalig das Konzept für eine integrierte Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung vorgestellt und vom Jugendhilfe- sowie vom Schulausschuss beschlossen.

 

Diese Verständigung über ein gemeinsames kommunales Planungsverständnis in der Schnittstelle zwischen Jugendhilfe und Schule mit dem Ziel der quantitativen und qualitativen bedarfsgerechten Weiterentwicklung und inhaltlichen Vernetzung der Systeme auf kommunaler Ebene soll die Planungserfordernisse und – perspektiven u.a. zur Ausgestaltung einer ganztägigen Bildung (Ganztagsangebote) in den Blick nehmen. Auf die dazu in der gemeinsamen Sitzung des Schul – und Jugendhilfeausschusses am 11.9.2018 behandelten Verwaltungsvorlagen 247/18  und 254/18 wird ebenso verwiesen wie auf die zuletzt im Schulausschuss am 25.6.2019 und im Jugendhilfeausschuss am 25.6.2019 behandelte Verwaltungsvorlage Nr. 179/19, aufgrund derer die beiden Fachausschüsse die Verwaltung beauftragt haben, die Qualitätsentwicklung im offenen Ganztag auf der Grundlage des im Sachverhalt näher dargestellten begonnenen Entwicklungsprozesses unter Beteiligung aller Akteure weiter fortzuführen.

 

Wie bereits in der VV 179/19 ausführlich dargestellt, sind insbesondere nachfolgend genannte Rahmenbedingungen respektive Parameter dafür maßgebend, dass eine konzeptionelle Qualitätsentwicklung mit dem Ziel perspektivisch allen Grundschülerinnen und – schülern einen OGS-Platz zur Verfügung stellen zu können, erfolgen muss:

 

·         Steigende Schülerzahlen im Primarbereich: nach der reinen Geburtenentwicklung waren im Schuljahr 2019/20 536 potentielle Schulneulinge aufgrund der Geburtenzahlen zu verzeichnen. Davon wurden tatsächlich ausweislich der amtlichen Schulstatistik 506 Grundschüler/innen an Eschweiler Grundschulen eingeschult.  Im Schuljahr 2025/26 werden aufgrund der Geburtenzahlen 580 Kinder schulpflichtig.

·         Immer mehr Kinder in Eschweiler besuchen die OGS ( im Jahr 2010: 431 OGS-Kinder, im Jahr 2015: 789 OGS-Kinder, im Jahr 2019: rund 1.000 OGS-Kinder und für 2023 prognostisch: 1.362 OGS-Kinder)

·      Der Rechtsanspruch auf einen OGS-Platz ist im Koalitionsvertrag vereinbart und für 2025 angekündigt. 

·      Schülerinnen und Schüler verbringen immer mehr Zeit im „Lebensraum“ Schule/OGS. Dadurch werden Schule und OGS auch verstärkt mit den (ansteigenden) psychosozialen Problemlagen von Kindern und Jugendlichen konfrontiert.

·      Schule/OGS kann auf all diese Anforderungen mit eigenen Ressourcen nicht adäquat reagieren und benötigt Unterstützung und Kooperation(spartner).

 

Wie bereits in der letzten VV 179/19 dargestellt, sind die Schulen, OGS-Träger und Verwaltung aktuell gemeinsam dabei, im Rahmen der Erstellung eines gemeinsamen Rahmenkonzepts zur Qualität im offenen Ganztag und zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule im offenen Ganztag ein Raumkonzept für jede OGS zu entwickeln, das mit möglichst geringem baulichem Erweiterungsbauaufwand eine adäquate Beschulung aller Kinder nachhaltig sicherstellt. Ausweislich des Sachverhalts der o.a. VV (Seite 4) wurde im letzten Jahr mit zwei Pilotschulen begonnen, die aufgrund ihrer pädagogischen Konzepte mit Unterstützung externer Moderatoren, Frau Dr. Kleinen vom Landesjugendamt, Vertretern der Verwaltung, des Bildungsbüros und der Schulaufsicht ein neues Raumkonzept erstellen sollten. Nachfolgend soll ein Sachstandsbericht über die in den einzelnen Grundschulen bisher abzusehende Entwicklungen und erfolgten Maßnahmen berichtet werden.

 

  1. Evangelische Grundschule Stadtmitte (EGS)

 

Über den in der Evangelischen Grundschule (EGS) durchgeführten Prozess wurde in der VV 179/19 bereits ausführlich berichtet. Das System „Klasse= Gruppe“ wurde dort eingeführt und mit der entsprechenden dazu erforderlichen Einrichtung begonnen. Diese systemische Umstellung erfordert neben dem organisatorischen Aufwand zunächst auch einen großen finanziellen Mehraufwand durch die damit verbundene flexible mobile neue Ausstattung der Räume. Zum Schuljahresbeginn 2019/2020 wurde bereits eine Musterklasse für die Nutzung im System Klasse = Gruppe ausgestattet. Das System soll sukzessive in allen Klassen- bzw. Gruppenräumen eingeführt werden. Langfristig sind noch einige räumliche Veränderungen geplant wie z.B. die Verlegung des Verwaltungstraktes.

 

Die bisherigen Erfahrungen waren sehr positiv und wurden durch die EGS in den bisherigen Quigsrunden allen Teilnehmern widergespiegelt. Diese noch laufende Entwicklung führt in der EGS dazu, dass alle Räume ganztägig von allen genutzt werden können, so dass alleine die höhere OGS-Nachfrage keine räumlichen Mehrbedarfe mehr auslösen kann, sondern jedes Grundschulkind nach Fertigstellung der Umstrukturierung vom Grundsatz auch einen OGS-Platz in Anspruch nehmen kann. 

 

  1. KGS Eduard-Mörike

 

Mit dem gleichen Ansatz sollte an der 2. Pilotschule, der KGS Eduard-Mörike, eingestiegen werden. Aufgrund eines langwierigen krankheitsbedingten Ausfalls der Schulleitung verzögerte sich der Prozessbeginn, wurde dann aber von der stellv. Schulleitung gemeinsam mit der Lehrerschaft und dem OGS-Team vor Ort zielorientiert und engagiert angegangen. Auch hier erfolgte die fachliche Begleitung und Moderation durch den gleichen Moderator wie an der EGS, Herrn Markus Granrath, der beim Abkus9-Beratungs-Institut in Nideggen arbeitet und zuvor über Jahre als Fachberater beim Kinderschutzbund in Düren als OGS-Trägervertreter tätig war.

 

Ausweislich der Schülerzahlenprognose (Vgl. VV 132/19) entwickelt sich die Schule ab dem Schuljahr 2021/2022 zu einer dreizügigen Grundschule. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung des erwarteten OGS- Rechtsanspruchs, muss auch hier eine multifunktionale Nutzung aller Räume angestrebt werden, um den Ausbauaufwand auf ein möglichst geringes Maß zu begrenzen.

 

In den Arbeitsgruppentreffen wurde zunächst der Raumbedarf an der Eduard-Mörike-Schule für eine dreizügige Grundschule ermittelt. Unstrittig sind hierfür alleine 3x4=12 Klassenräume notwendig, denen 8 im Bestand gegenüberstehen. Durch die Zusammenlegung einiger Räume können elf Räume im bestehenden Schulgebäude für die Doppelnutzung im System Klasse= Gruppe genutzt werden, sodass mit Blick auf die mögliche Dreizügigkeit der Schule noch ein Raum im Anbau benötigt wird. Hinzu kommt der Bedarf einer Versammlungsstätte (Aula) für die komplette Schule. Bislang wird die Mensa und der dort angrenzende Mehrzweckraum für diese Belange genutzt, dies Raumkapazität würde allerdings bei steigenden Schülerzahlen nicht mehr ausreichen.

 

Die an das Schulgebäude angrenzende Hausmeisterwohnung wird derzeit nicht mehr bewohnt und soll kurzfristig der Schule zu Mitnutzung zur Verfügung gestellt werden. Die Hausmeisterwohnung soll im Erdgeschoss zunächst als Übergangslösung zur Unterbringung des Kids Klubs genutzt werden. Sobald der Anbau fertiggestellt ist, sollen die Kids-Klub-Kinder allerdings wieder in der bisherigen Form, gemeinsam mit den OGS-Kindern betreut werden, sodass der Raum dann als Werk-/Kunstraum genutzt werden kann. Im Obergeschoss der Hausmeisterwohnung sollen Büros und Lagerräume entstehen.

 

Dennoch kann nicht gänzlich auf einen Erweiterungsbau verzichtet werden.

 

Die vorgesehene Maßnahme „Umbau und Erweiterung der Schule“ unter der Prämisse, die ab dem Schuljahr 2021/22 prognostizierte aufsteigende Dreizügigkeit sicherstellen zu können, soll in vier Phasen gegliedert werden.

 

Phase 1:

Umbau und Umnutzung des ehem. Hausmeisterhauses zu Betreuungszwecken im Erdgeschoss und Verwaltungs- und Lagerräumen im Obergeschoss. Von einer Barrierefreiheit wird hier abgesehen, da der Kostenaufwand unverhältnismäßig wäre. Voraussichtliche Fertigstellung zum Schuljahresbeginn 2020/21.

 

Phase 2:

Umnutzung von zwei vorhandenen OGS-Räumen und einem Klassenraum zu drei Räumen mit Doppelnutzung (Klasse=Gruppe) durch Neumöblierung. Hier sind keine baulichen Veränderungen nötig. Voraussichtliche Fertigstellung im laufenden Schuljahr  2020/21.

 

Phase 3:

Sukzessiver Umbau und Vergrößerung der Bestandsklassen im Altbautrakt zu sechs Räumen mit Doppelnutzung (Klasse=Gruppe). Voraussichtliche Fertigstellung zum Schuljahresbeginn 2021/22.

 

Phase 4:

Umbau der bestehenden Mensa und Aula zu Klassen-/Gruppenräumen.

Erweiterungsbau zur Schaffung  einer  Mensa mit Ausgabeküche für eine erwartete Personenzahl von bis zu 300 Personen  und  einem Mehrzweckraum. Diese Räume sollen zu einer Aula als Versammlungsstätte verbunden werden können. Im Anbau entsteht außerdem ein weiterer Raum (Klasse=Gruppe) und Lagerfläche. Verschiedene Varianten des Anbaus werden noch geprüft.

 

Eine Aufzugsanlage wird im Zuge der Erweiterung vorgesehen, da die Schule eine Schule des gemeinsamen Lernens ist und auch bereits Erfahrung mit der Beschulung körperbehinderter Schüler machen konnte.

 

Nachdem der genaue Raumbedarf und die grundsätzliche Konzeption nun feststehen, kann die Planung der baulichen Umsetzung erfolgen. Die Vorbereitung des Umbaus der Hausmeisterwohnung (Phase 1) und die Konzeption zur Umnutzung der vorhandenen OGS-Räume gemäß Phase 2  werden durch die Verwaltung derzeit ausgearbeitet. Für die Planung der Phasen 3 und 4 soll zeitnah ein Planungsbüro beauftragt werden. Der Baubeginn für Phase 3 soll  im Herbst 2020, für Phase 4 im Sommer 2021 erfolgen. Eine detaillierte Gesamtplanung liegt momentan noch nicht vor. Für die bauliche Umsetzung der Phasen 1 und 3 sind die im Haushalt vorgesehen Kostenansätze kostendeckend. Für Phase 4 wird mit Gesamtbaukosen von ca. 1,2 Mio  € gerechnet, die für 2021 und 2022 bereitgestellt werden müssen. Die Kosten müssen in der weiteren Planung noch geprüft werden.

 

 

  1. KGS Bohl

 

Vor dem Hintergrund der an der KGS Bohl stetig ansteigenden OGS-Zahlen und dem geplanten OGS- Rechtsanspruch ab dem Jahr 2025 werden dringend zusätzliche Betreuungsräume benötigt. Zudem ist ab dem Schuljahr 2021/2022 kontinuierlich mit der Bildung von 8 Klassen zu rechnen, sodass kein Spielraum für Differenzierungsräume, die gerade bei der KGS Bohl als Schule des gemeinsamen Lernens benötigt werden, gegeben ist.

 

Im Rahmen des Qualitätsentwicklungsprozesses an den offenen Ganztagsschulen in Eschweiler wurde der Stadt Eschweiler über das Bildungsbüro für einen befristeten Zeitraum die für die Stadt und Schule kostenlose Unterstützung durch eine externe Prozessbegleitung angeboten. Eine ehemalige Schulleiterin einer Aachener Grundschule, Frau Groß, wurde daher parallel zu Herrn Granrath, der die Prozesse an der EGS und der KGS Eduard-Mörike begleitet, für die Begleitung der Prozesse an zwei weiteren Grundschulen eingesetzt. Gemeinsam mit dieser Prozessbegleiterin wurde von Schule und OGS-Träger ein Raumkonzept entwickelt, das eine optimale Nutzung des Schulgebäudes für alle und von allen ermöglicht.

 

Auf der Basis dieses Raumkonzepts wurden von einem Architekturbüro zwei Varianten zur Erweiterung des bestehenden Schulgebäudes erstellt. Bei der größeren Variante wurde die Erweiterung des Gebäudes über drei Geschosse vollumfänglich vorgesehen, wobei damit ein Raumüberschuss entstanden wäre. Bei der kleineren Variante wurde der gewünschte Raumbedarf weitestgehend erfüllt, lediglich der Bau eines Büros für den Konrektor und der Bau eines Lehrmittelraums hätten mit dieser Variante  zunächst nicht realisiert werden können.

 

Im Zuge einer weiteren Arbeitsgruppensitzung mit Schule, Verwaltung und externer Prozessbegleitung wurde daraufhin ein verändertes Raumkonzept entwickelt mit dem Ziel, dass die Umsetzung der kleinen Variante für den Erweiterungsbau den notwendigen Raumbedarf nachhaltig sicherstellen kann. Dies ist dadurch gelungen, dass Raumnutzungen und -zuschnitte im Bestandsgebäude optimiert wurden. Beispielsweise wurden alle Büro- und Verwaltungsräume auf einer Ebene zusammengeführt. Durch Einziehen von Zwischenwänden sollen bisherige Klassenräume in Büroräume umgenutzt werden.  Mit diesen räumlichen Veränderungen im Bestandsgebäude und der Umsetzung der kleinen Variante kann der notwendige Raumbedarf der Schule nachhaltig vollends abgedeckt werden kann.

 

Seitens des Architekturbüros wurden nun die Pläne für den Erweiterungsbau an der KGS Bohl erstellt (siehe Anlage). Aufgrund der Tatsache, dass die KGS Bohl als GL-Schule fungiert, soll im Rahmen des Erweiterungsbaus zusätzlich ein Aufzug installiert werden, um das Schulgebäude zukunftsfähig barrierefrei zu gestalten.

 

Im weiteren Verlauf soll das beteiligte Planungsbüro mit den weiteren Planungsphasen beauftragt werden und die zeitnahe Ausarbeitung des Bauantrages erfolgen, mit dem Ziel einen Baubeginn im Herbst 2020 zu ermöglichen. Die Fertigstellung soll im Herbst 2021 erfolgen. Entsprechend der dargestellten Planung wurden die Baukosten aktualisiert. Die Kostenschätzung für die dargestellten Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen beläuft sich auf  1,45 Mio €. Demzufolge sind  im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 entsprechende  zusätzliche Haushaltsmittel vorzusehen. Die bisherigen Kostenannahmen beruhten auf den ursprünglichen Annahmen zum räumlichen Bedarf. Diese wurden im Rahmen des oben geschilderten Prozesses korrigiert.

 

Der Umbau und die bauliche Erweiterungsmaßnahme unterliegen gem. § 65 i.V.m. § 76 Schulgesetz (SchulG NRW) der Mitwirkung. Die Schule (Schulkonferenz) ist demnach vom Schulträger rechtzeitig zu beteiligen. Wenngleich die Entwurfsplanung in enger Abstimmung mit der Schulleitung und der OGS-Leitung erfolgt ist, wurde die Schule formal aufgefordert, die Beteiligung der Schulkonferenz herbeizuführen. Die Schulkonferenz hat am 12.03.2020 durch Sitzung des Eilauschusses einstimmig beschlossen, dass die geplanten Baumaßnahmen nach den vorliegenden Plänen mit Stand vom 28.02.2020, vorgelegt durch die Architekturgalerie Greven, umgesetzt werden sollen ( Anlage). Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die bauliche Umbau- und Erweiterungsbaumaßnahme auf der Grundlage der als Anlage beigefügten Vorplanung umzusetzen.

 

 

  1. KGS Kinzweiler

 

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage 051/2019 hat der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss am 26.3.2019 der im Sachverhalt der Vorlage dargestellten Planung für den Ergänzungsbau OGS an der KGS Kinzweiler zugestimmt. Im April 2020 ist mit der Vorlage des Bauantrags zu rechnen. In den Sommerferien ist der Abbruch der Pultdächer im Bereich der geplanten Aufstockung vorgesehen. Die Fertigstellung des Erweiterungsbaus ist für Herbst 2021 vorgesehen.

 

 

  1. KGS Barbaraschule- Teilstandort Röthgen

 

Im Jahr 2018 hat der Planungs- Umwelt- und Bauausschuss auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage 343/18 der Planung für einen Ersatzbaus der Barbaraschule am Teilstandort Röthgen zugestimmt.

 

Mit den Bauarbeiten wurde zwischenzeitlich begonnen. Aktuell sind der Rohbau und die erste Abdichtungslage des Flachdachs fertiggestellt, sodass derzeit die Fensterarbeiten durchgeführt werden. Die Maßnahme verläuft planmäßig. Die bauliche Fertigstellung ist für August 2020 vorgesehen.

 

Parallel findet im April 2020 das Beteiligungsverfahren zur Umgestaltung des Schulhofes im Rahmen des ISTEK (integriertes Stadtteilentwicklungskonzept) statt. Auf die dazu bisher erfolgte Berichterstattung im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss wird verwiesen.  Unter Beteiligung von Schülerinnen und Schülern, Jugendlichen und Erwachsenen soll eine Schulhofkonzeption erstellt werden, die bis zum 30.09.2020 im Förderantrag Berücksichtigung findet.

 

 

  1. KGS Don-Bosco-Schule

 

An der Don-Bosco-Schule besteht ebenfalls aufgrund der stets steigenden Schülerzahlen Handlungsbedarf. Die Schule entwickelt sich ausweislich der Schulentwicklungsplanung  (VV 132/19) zu einer vierzügigen Grundschule. Aufgrund der relativ hohen Anzahl von nicht schulfähigen Schülerinnen und Schülern in diesem als auch im letzten Jahr wurden entgegen der Schülerzahlenprognosen jeweils nur drei Eingangsklassen gebildet. Dennoch muss nach der Schülerzahlenprognose davon ausgegangen werden, dass beginnend mit dem Schuljahr 2021/22 in jedem Jahr eine zusätzliche Eingangsklasse eingerichtet werden muss. Dies hat Auswirkungen auf das Raumkonzept.

 

Wie bereits unter Ziffer 3 zu Bohl ausgeführt, erfolgt auch hier eine Prozessbegleitung durch die externe Beraterin Frau Groß. Bislang haben zwei Arbeitsgruppentreffen stattgefunden. Im Rahmen der nächsten Arbeitsgruppentreffen soll ein konkreter Raumbedarf unter Berücksichtigung des Systems Klasse = Gruppe entwickelt werden, der den Raumbedarf einer vierzügigen OGS nachhaltig deckt.

Derzeit ist der OGS-Bereich im alten Schulgebäude an der Hehlrather Straße untergebracht. Das Gebäude wurde zunächst zum Teil schulisch genutzt, zum Teil aber von Vereinen, wie Billiardclub, Schachclub, AWO pp.

Wenngleich sich die OGS in den letzten Jahren dort immer weiter ausgebreitet hat, so dass beispielsweise der Billiardclub seine Räume aufgegeben hat, sind immer noch einige Räume verpachtet. Aufgrund des zusätzlichen Raumbedarfs an der Don-Bosco-Schule ist damit zu rechnen, dass perspektivisch alle Räume im alten Schulgebäude an der Hehlrather Straße zur schulischen Nutzung zur Verfügung gestellt werden müssen, um den Raumbedarf einer vierzügigen Grundschule sicherzustellen.

 

Für das Schuljahr 2021/22 könnte in einem ersten Schritt der bis zur Fertigstellung der Mehrzweckhalle als Bewegungsraum genutzte Raum im Keller des Schulgebäudes Grüner Weg als Raumreserve genutzt werden. Mittelfristig ist allerdings ein pädagogisches Konzept für beide Schulgebäude zu entwickeln.

 

Der genaue Umfang der baulich notwendigen Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden. Nach erfolgter Klärung sollen für das Haushaltsjahr 2021 bzw. für die Folgejahre entsprechende Mittel angemeldet werden.

 

  1. KGS Bergrath

 

Die Aufnahmekapazität in den Eingangsklassen ist bei der Bildung von zwei Eingangsklassen aktuell bei 48 Kindern ausgeschöpft. Ab dem Schuljahr 2021/22 sind Anmeldezahlen von 59 dauerhaft prognostiziert. Insofern müsste die Zügigkeit auf drei erhöht werden. Die Schule ist als gemischte zwei- bis dreizügige Schule festgeschrieben. Mit der Schulleitung ist abgestimmt, dass eine vorübergehende Erhöhung auf durchgängig drei Züge im vorhandenen Raumbestand unter Reduzierung von Fachräumen möglich ist.

 

Die Fertigbauklassen auf dem Schulgelände sind als baulich abgängig zu bewerten, so dass davon auszugehen ist, dass diese langfristig ersetzt werden müssen. Aktuell besteht jedoch baulich kein Erweiterungsbaubedarf.

 

  1. KGS Barbara – Hauptgebäude

 

Die Schule hat zwei Standorte und ist insgesamt auf drei Züge festgeschrieben, und zwar am Hauptstandort mit zwei Zügen und am Nebenstandort Röthgen mit einem Zug. Die Aufnahmekapazitäten mit 24 Kindern pro Eingangsklasse erlaubt eine Aufnahme von max. 72 Schülerinnen und Schülern. Nach der prognostizierten Entwicklung der Schülerzahl ist bereits zum Schuljahr 2020/21 mit der Bildung von insgesamt 4 Zügen zu rechnen bei 84 Kindern insgesamt. Der Schülerzahlenanstieg resultiert aus der Bevölkerungsentwicklung im Stadtteil Pumpe-Stich, so dass damit zu rechnen ist, dass für den Hauptstandort das größte Problem besteht. Leider ist die Verteilung der Klassenstärken auf die beiden Standorte nicht homogen und auch nicht – trotz Verbundsystem – flexibler gestaltbar. Die weitaus meisten Eltern bevorzugen den Hauptstandort.

 

Da aber auch drei Viertel der Schüler aus dem Stadtteil Pumpe-Stich kommen, ist damit zu rechnen, dass die Eltern die wohnortnahe Beschulung favorisieren und auf einen Schulplatz vor Ort drängen werden.

 

Laut Prognosezahlen wird die Vierzügigkeit (davon drei in Stich) nachhaltig bestehen bleiben. Für 2019/20 waren bereits 79 Kinder prognostiziert. Zur Anmeldung kamen 72. Abzüglich der nicht schulfähigen Schülerinnen und Schüler blieben nur 64 Kinder übrig, die verteilt auf die beiden Standorte alle aufgenommen werden konnten. Im kommenden Schuljahr zeichnet sich bisher noch eine ähnliche Situation ab, so dass auch in 2020/21 voraussichtlich nur 3 Klassen eingerichtet werden müssen aufgrund der relativ hohen Anzahl von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.

 

Mit der Schulleitung ist vereinbart, dass diese bis zu den Osterferien ein pädagogisches Konzept verbunden mit einem Raumkonzept auf der Basis Klasse=Gruppe vorlegt, aufgrund dessen die Verwaltung dann gemeinsam mit den zu beteiligenden Akteuren eine Handlungsempfehlung entwickeln muss.

 

Der Umfang erforderlicher baulicher Maßnahmen kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht eingeschätzt werden.

 

  1. GGS Weisweiler

 

Die Schule ist als gemischte zwei- bis dreizügige Grundschule festgeschrieben. Selbst eine durchgängige Dreizügigkeit wäre im vorhandenen Bestand problemlos unterzubringen. Es besteht baulich kein Erweiterungsbedarf, dennoch inhaltlich Bedarf, den begonnenen Qualitätsentwicklungsprozess im offenen Ganztag weiter zu entwickeln.

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Unter Produkt 032110101, Kostenstelle 40000000, Sachkonto 08110002, IV 00BGA058 stehen zur Ausstattung der offenen Ganztagsschulen im Jahr 2020 200.000 Euro zur Verfügung und im Finanzplan 2021 103.000 Euro. Diese Mittel sind auskömmlich, um die mit dem Qualitätsentwicklungsprozess verbundenen Einrichtungskosten zu finanzieren.

 

Bauliche Maßnahmen:

 

KGS Eduard-Mörike

Unter Produkt 011111203, Kostenstelle 60100000, Sachkonto 09110002, IV 19AIB022 stehen 450.000€ zur Verfügung. Dieser Betrag ist für die baulichen Maßnahmen gem.  Phase 1 und 3 (s.o.) kostendeckend. Für Phase 4 wird  im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2021 eine nachträgliche Mittelanmeldung in Höhe von insgesamt 1,2 Mio. € erforderlich (f 2021: 800.000 €,   2022: 400.000 €).

 

KGS Bohl

Unter Produkt 011111203, Kostenstelle 60100000, Sachkonto 09110002, IV 19AIB023 stehen insgesamt 630.000 € zur Verfügung. Im Vergleich zu den bisherigen Schätzkosten besteht ein zusätzlicher Mittelbedarf in Höhe von 820.000 €, welcher ebenfalls im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung  für 2021 zu berücksichtigen ist.

 

KGS Kinzweiler

Unter Produkt 011111203, Kostenstelle 60100000, Sachkonto 09110002, IV 19AIB021 stehen für die Gesamtmaßnahme 1.585.000 € zur Verfügung. Die vorhandenen Mittel sind auskömmlich.

 

KGS Barbaraschule - Teilstandort Röthgen

Unter Produkt 011111203, Kostenstelle 60100000, Sachkonto 09110002, IV 19AIB020 stehen für die Gesamtmaßnahme 2.290.000 € zur Verfügung. Die vorhandenen Mittel sind auskömmlich.

 

KGS Don-Bosco-Schule

Der Mittelbedarf soll im weiteren Planungsverlauf abgeklärt und für 2021 bzw. die Folgejahre entsprechend im Haushalt angemeldet werden.

 

Eine haushaltsverträgliche Berücksichtigung der zusätzlichen Finanzmittel  in Höhe von rd. 2 Mio. Euro für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 ist ggf. nur durch die zeitliche Verschiebung von anderen, bisher in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 vorgesehenen Maßnahmen möglich.

 

 


Die Abwicklung der baulichen Maßnahmen erfolgt durch externe Planungsbüros in Verbindung mit dem Technischen Gebäudemanagement. Die Abwicklung der schulorganisatorischen Maßnahmen und Sicherstellung der Einrichtung erfolgt durch das Amt für Schulen, Sport und Kultur.