Betreff
Einrichtung einer systemischen Inklusionshilfe (KOBSI) an der GGS Weisweiler
Vorlage
109/20
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


In der  gemeinsamen Sitzung des Schul- und Jugendhilfeausschusses vom 10.03.2020 wurde bereits durch die Verwaltung mündlich darüber informiert, dass zum neuen Schuljahr ab dem 06.08.2020 der Einsatz einer sogenannten systemischen Inklusionsassistenz an der GGS Weisweiler geplant ist. 

 

Systemische Inklusionassistenzen ergänzen dabei das System der individuellen Schulbegleitungen im Rahmen der Eingliederungshilfe (gem. § 35 a SGB VIII). Die systemische Assistenz kann Kinder mit besonderen Unterstützungsbedarfen frühzeitig und flexibel aus dem System heraus auffangen und entlastet Lehrkräfte damit in der pädagogischen Arbeit. Derzeit bestehen bereits an zwei Schulen im Primarbereich (Kath. Offene Ganztagsgrundschule Don Bosco und der Katholische Grundschule Eduard-Mörike-Schule) sowie an einer weiterführenden Schule (Adam-Ries-Schule Gemeinschaftshauptschule) entsprechende Angebote in Eschweiler. Finanziert werden diese bislang über städteregionale Mittel, die wiederum zum größten Teil über die sogenannte Inklusionspauschale des Landes Nordrhein- Westfalen refinanziert werden.

 

Die Schul- und Bildungsdezernenten in der StädteRegion Aachen haben sich nun in ihrer Sitzung am 11.02.2020 grundsätzlich für ein Optionsmodell zum Ausbau der systemischen Inklusionsassistenz an zehn zusätzlichen Schulstandorten ausgesprochen, welches allen Kommunen bzw. Jugendämtern eine Beteiligung am Unterstützungsangebot der StädteRegion ermöglicht. Zwischenzeitlich wurden auch entsprechenden Beschlüsse durch den städteregionalen Ausschuss für Schule und Bildung am 04.03.2020 und den Städteregionsausschuss am 19.03.2020 getroffen (siehe beigefügte VV Nr. 2020/0224).

 

Die Kosten für die systemische Inklusionsassistenz werden im Fall des nun vorgesehenen Optionsmodells zwischen StädteRegion und regionsangehöriger Kommune hälftig geteilt. Für Eschweiler ist dabei geplant, dass die Inklusionsassistenz bei der StädteRegion Aachen beschäftigt wird und die StädteRegion damit die vollständige Administration und Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahme übernimmt. Zudem  ist anhand der Schülerzahlen aus dem vorletzten Schuljahr die Einrichtung von einer Stelle an einem Schulstandort in Eschweiler möglich.

 

Aufgrund der hiesigen Bedarfssituation im Bereich der Eingliederungshilfe/ Schulbegleitung wurde durch das Jugendamt Kontakt zur kommissarischen Schulleitung der GGS Weisweiler gesucht. Hier fand zudem am 17.03.2020 zusammen mit Vertretern des städteregionalen Schulamtes ein Informationsgespräch statt. Die Beteiligten waren sich danach einig, dass in der Schule die strukturellen Voraussetzungen für den Einsatz einer Inklusionsassistenz uneingeschränkt vorliegen. Die kommissarische Schulleitung hat zudem bereits ihr hohes Interesse bekundet und den Bedarf in der GGS Weisweiler nochmals bestätigt.

 

Die Verwaltung wird nun in einem weiteren Schritt eine Kooperationsvereinbarung mit der StädteRegion abschließen; zudem werden die schulinternen Gremien noch dem Vorgehen zustimmen. Es kann dann davon ausgegangen werden, dass die Maßnahmen zum Schuljahresbeginn 2020/2021 umgesetzt werden kann.

 


Der Stadt Eschweiler entstehen für den Einsatz einer systemischen Inklusionsassistenz an der GGS Weisweiler prognostizierte, anteilige Kosten im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von ca. 8.900,- Euro. Die Haushaltsmittel im Rahmen der sogenannten Inklusionspauschale des Landes Nordrhein-Westfalen (§ 2 der Verordnung zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion) stehen im Produkt 063630101 bei den Sachkonten 41410700- Landeszuweisung Inklusionspauschale- (Ertrag) und 53118330- Weiterleitung Zuschüsse Integrationspauschale- (Aufwand) in jeweils gleicher Höhe zur Verfügung. Bzgl. der weiteren Mittelverwendung der Inklusionspauschale wird zudem auf die Verwaltungsvorlage 61/18 verwiesen.