Betreff
Denkmalschutz;
Eintragung der ehem. Kath. Pfarrkirche Herz Jesu an der Dürener Straße 247 in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler
Vorlage
037/20
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Eintragung der ehem. Kath. Pfarrkirche Herz Jesu an der Dürener Straße 247 in  Eschweiler in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler gemäß § 3 (1) des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, das Unterschutzstellungsverfahren durchzuführen.

 


Geplante Eintragung der ehem. Kath. Pfarrkirche Herz Jesu in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler

Die Kirche Herz Jesu in Eschweiler ist ein qualitätvoll gestalteter und typischer Bau der 1930er Jahre. Der in gemäßigt moderner Formensprache errichtete Kirchenbau entstand nach einem im Jahr 1936 vorgelegten und im Jahr 1938 modifizierten Entwurf des Aachener Architekten Hubert Hermann.

 

Der Bau der Kirche in den Jahren 1938 und 1939 ist im Zusammenhang mit den in Eschweiler-Ost seit den 1920er Jahren errichteten Bergmannssiedlungen zu sehen. Bereits Ende der 1920er Jahre wurde durch das Bevölkerungswachstum in diesem Stadtteil die Errichtung einer eigenen katholischen Kirche in diesem Bezirk zu einer dringlichen Aufgabe.

Als ehemalige Pfarrkirche der Siedlung Eschweiler-Ost und damit als geistlicher und baulicher Mittelpunkt der im Zuge des Bergbaus entstandenen Ortserweiterung ist die Kirche noch heute ein bauliches Zeugnis dieser die Stadt prägenden Entwicklung.

 

Karte Eschweiler Ost 1

Abb. 1: Umgebung der Kirche mit Siedlungsbebauung, Auszug aus der Liegenschaftskarte der Stadt Eschweiler

[Quelle: inkasPortal, StädteRegion Aachen]

 

Im Juni 2015 wurde die Kath. Pfarrkirche Herz Jesu an der Dürener Straße 247 entwidmet. Darauf folgten mehrere Jahre in denen sowohl nach einem Käufer als auch nach möglichen Umnutzungen und Folgenutzungen gesucht wurde.

 

Ebenfalls im Juni 2015 fand ein Ortstermin des Landschaftsverbandes Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland statt, dessen Anlass die Beurteilung des Denkmalwertes der Kirche war. Im August 2015 erfolgte die Mitteilung, dass nach dem Ortstermin, der Auswertung der Bauakten und der Beratung in der Denkmalkommission, die Kath. Pfarrkirche Herz Jesu nach Auffassung des Landschaftsverbandes Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland die Kriterien für eine Unterschutzstellung als Denkmal gemäß § 2 DSchG NRW erfüllt.

Am 25.05.2016 wurde in einem Schreiben des Landschaftsverbandes Rheinland – Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Abteilung Inventarisation der Antrag auf Eintragung der Kirche gemäß § 3 DSchG NRW bei der Stadt Eschweiler gestellt (Anlage 1). Zeitgleich wurde der Stadt Eschweiler das zugehörige „Gutachten gem. § 22 (3) Denkmalschutzgesetz zum Denkmalwert gemäß § 2 (1) Denkmalschutzgesetz NRW“ zugesandt (Anlage 2).

 

In den Jahren 2016, 2017 und 2018 wurden mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Peter und Paul – der Eigentümerin der Kirche – verschiedene Gespräche bezüglich möglicher Umnutzungen geführt. Am 25.06.2019 verkaufte die Kath. Kirchengemeinde St. Peter und Paul die ehem. Kath. Pfarrkirche Herz Jesu  an einen privaten Eigentümer.

Der Eigentümer wurde mit einem Schreiben vom 13.12.2019 zur geplanten Eintragung angehört. Er stimmte der Eintragung schriftlich am 21.01.2020 zu.

 

Die Verwaltung empfiehlt, der Eintragung der ehem. Kath. Pfarrkirche Herz Jesu an der Dürener Straße 247 in Eschweiler in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler gemäß § 3 (1) DSchG NRW zuzustimmen und die Verwaltung mit der Durchführung des Unterschutzstellungsverfahrens zu beauftragen.

 


Die Eintragung der ehem. Kath. Pfarrkirche Herz Jesu in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler hat keine finanziellen Auswirkungen.

 


Die Eintragung der ehem. Kath. Pfarrkirche Herz Jesu in die Denkmalliste der Stadt Eschweiler bindet Arbeitskraft in der Abteilung Planung und Denkmalpflege.