Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Ausgangslage

In der Sitzung des Rates der Stadt Eschweiler wurde am 08.11.2017 (Vorlage 318/17) die Beseitigung des Bahnübergangs Jägerspfad beschlossen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den als Anlage 1 angefügten Vorlagentext verwiesen.

Eine der in der Kreuzungsvereinbarung fixierten Ersatzmaßnahmen ist die Herstellung der Eisenbahnüberführung (EÜ) Burgstraße, die eine fuß- und radläufige Verbindung zwischen Burgstraße auf Höhe der Einmündung der Bourscheidtstraße und Ringofen herstellt.

Bereits mit der Erschließung des Ringofengeländes ist mit dem Bau der dortigen Lärmschutzanlage die alte EÜ Burgstraße („Aachener Pfad“) entfallen. In Vorbereitung auf die Baumaßnahme der Deutschen Bahn, die derzeit das Querungsbauwerk auf einem Bauplatz im Ringofengelände errichtet und im Oktober 2019 in den Bahndamm einschieben wird, wurde der Lärmschutzwall in Teilen abgetragen.

 

Planung

Die im Bau befindliche Eisenbahnüberführung für Fußgänger und Radfahrer wird über Rampen erschlossen. Zwischen Urgelände und Fußbodenhöhe des Querungsbauwerkes besteht auf der Südseite (Ringofengelände) ein Höhenunterschied von ca. 4,5 m. Entsprechend lange Gefällestrecken der Zuwegungen und Böschungen ergeben sich aus diesem Höhenunterschied. Zunächst war beabsichtigt, den Höhenunterschied zwischen Urgelände und der Fußbodenhöhe des Querungsbauwerkes über Böschungen auszugleichen.

 

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans 263 –Ringofengelände- wurde jedoch eine Verkleinerung des Baufeldes für die Rampenanlage für die EÜ Burgstraße vorgenommen. Auf diese Weise konnte das Baufeld für die künftige Wohnbebauungvergrößert werden. Es folgte eine Überarbeitung der Tiefbauplanung, die ursprünglichen Böschungen wurden durch Winkelstützelemente zur Hangsicherung ersetzt. Die direkte Zuwegung hat nunmehr ein Gefälle, das für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen ungeeignet ist. Daher wurde ein separater Weg vorgesehen der auch durch mobilitätsbeeinträchtigte Menschen genutzt werden kann. Diese separate Führung über mehrere Rampen erfüllt die Vorgaben der barrierefreien Gestaltung. In der Anlage 2 ist der Wegebau in der Lage dargestellt. Anlage 3 zeigt das Bauwerk im Längsschnitt.

 

Die Wege werden in Asphalt, die barrierefreie Wegeführung mit fasenlosem Pflaster hergestellt. Entlang der südlichen Grenzlinie wird der Höhenunterschied mittels Winkelstützelementen abgefangen an deren Oberkante ein Geländer zur Absturzsicherung angebracht wird. Die Asphaltwege werden seitlich zu den Böschungen hin mit Gabionen eingefasst. Die Verkehrsflächen werden beleuchtet (Fabrikat: Trilux Cuvia). Der Aufbau erfolgt gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RStO 12; Belastungsklasse 0,3) wie folgt:

 

4 cm     Asphaltdeckschicht AC 11 DN bzw. MA 11 S

10 cm   Asphalttragschicht AC 22 TN

41 cm   Frostschutzschicht

55 cm   Gesamtaufbau

 

Die Entwässerung erfolgt durch eine Verlängerung der im nördlichen Teil bereits vorhandenen Kanalleitung. Die Verlegung des PVC-Rohres unterhalb des Querungsbauwerkes wird durch den Auftragnehmer der Deutschen Bahn im Zuge der laufenden Maßnahme vorgenommen. Ebenso werden zwei Leerrohrtrassen DN150 hergestellt um hier bei Bedarf der Versorgungsträger ein Angebot vorhalten zu können.

 

Ausführung

Das Ausschreibungsverfahren wurde mit der Vorveröffentlichung am 16.09.2019 gestartet. Die Submission ist für den 22.10.2019 eingeplant. Die Vergabe soll in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2019 erfolgen. Unter Berücksichtigung einer kurzen Frist für die Vorbereitung der Baustelle ist so ein nahtloser Übergang von der Bautätigkeit der Deutschen Bahn auf die der Stadt Eschweiler zu erwarten.

Die DB Netz AG hat für die Woche vom 13.10.2019 bis 21.10.2019 eine Vollsperrung veranlasst in der das Bauwerk in seine finale Lage verbracht wird. In dieser Zeit findet auf der DB-Strecke zwischen Aachen und Düren kein Zugverkehr statt. Es wird ein Schienenersatzverkehr eingerichtet. Die Pressestelle der Deutschen Bahn in Düsseldorf organisiert die erforderliche Pressearbeit und Information der Fahrgäste. Nach dem Einschub des Bauwerkes werden noch verschiedene Arbeiten im und am Bauwerk durchgeführt, die im November abgeschlossen werden sollen. Die hier geplanten Arbeiten der Stadt sollen dann ohne nennenswerten zeitlichen Verzug einsetzen. In Abstimmung mit der DB Netz AG wird zunächst die nördliche Zuwegung hergestellt und voraussichtlich noch im Dezember kann auf der Südseite mit den Arbeiten begonnen werden.

 

 


Einnahmen

Gemäß der oben genannten Kreuzungsvereinbarung werden die anfallenden Baukosten gedrittelt. Jeweils ein Drittel wird durch die Deutsche Bahn AG und durch den Bund refinanziert. Das bei der Stadt verbleibende Kostendrittel in Höhe von aufgerundet 195.350,00 € wird durch das GVFG / EntflechtG gefördert. Die Quote auf die förderfähigen Baukosten beträgt 75 %. Die entspricht einem aufgerundeten Betrag von 146.550,00 €. Demnach ergibt sich ein Eigenanteil für die Stadt Eschweiler in Höhe von ca. 48.800,00 €.

 

 

Ausgaben

 

Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros beläuft sich für die Tiefbauarbeiten auf 570.000 € brutto. Für die Beleuchtungsanlage sind weitere 16.000 € anzusetzen. Bei dem Produkt 125410100, Sachkonto 09110002, Investitionsnummer 17AIB010 stehen aktuell 220.399,78 € zur freien Verfügung. Die darüber hinausgehenden Mittel werden für den HH 2020 angemeldet. Im Haushaltsentwurf 2020 sind aktuell 375.000 € als Ansatz berücksichtigt. Insoweit ist die Finanzierung der Maßnahme sichergestellt.

 

 

Buchung

 

Gesamtauftragswert                                                        586.000,00 €

 

Produkt:                                   125410101

Bezeichnung:                Gemeindestraßen

 

Sachkonto:                   09110002

Investitionsnummer:      IV17AIB010

Bezeichnung:                Beseitigung BÜ Jägerspfad

 

Ansatz 2019                                                                             0,00 €

+ Ermächtigungsübertragung                                           425.049,80 €

+ Deckung § 21 GemHVO                                                         0,00 €

Gesamtermächtigung                                                      425.049,80 €

Bisherige Sollausgaben                                                   158.459,04 €

Vormerkungen (Aufträge)                                                  46.190,98 €

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noch bestehende nicht vorgemerkte Ermächtigung            220.399,78 €

 

 


Die Maßnahme wird seitens der Abteilung 660 betreut. Planung und örtliche Bauüberwachung erfolgen durch das Ingenieurbüro Quadriga, Würselen, das im Auftrag der Stadt Eschweiler tätig ist.