hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
I.
Die
Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplans - Dürener
Straße/Königsbenden - gemäß § 2 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) mit dem in der Anlage 1 dargestellten
Geltungsbereich wird beschlossen.
II.
Gleichzeitig
wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen
3-5) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die
Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Auf einer Teilfläche im Osten des
Gewerbegebietes „Königsbenden“, unmittelbar südlich der Dürener Straße an der
Adresse Königsbenden 39, wurde im Jahr 2016 der Standort des Bau- und
Gartenfachmarktes (OBI) aufgegeben. Um am Altstandort die Entstehung und
Verfestigung einer Einzelhandelsbrache zu verhindern und die zukünftige
städtebauliche Entwicklung zu steuern, wurde bzw. wird für diesen Teilbereich
des Gewerbegebietes Königsbenden eine Überarbeitung der Bauleitpläne
durchgeführt (s.a. VV 389/18 und VV 276/16).
Nach dem jahrelangen Leerstand auf dieser
Fläche ist es gelungen, einen Eschweiler Unternehmer zu einer Verlagerung
seines bestehenden Einzelhandelsbetriebes mit dem Kernsortiment Agrar- und
Reitsporthandel an diesen Standort zu bewegen. Durch die geplante Nachnutzung
der brachliegenden Hallen bietet sich die Chance, dort den städtebaulichen
Missstand zu beheben und gleichzeitig dem ortsansässigen Unternehmen auf
Eschweiler Stadtgebiet die Möglichkeit zur Expansion zu geben, ohne dass eine
Neubebauung oder zusätzliche Flächenversiegelungen „auf der grünen Wiese“
erfolgen müssten.
Der Standort an der Dürener Straße ist durch
Einzelhandel vorgeprägt, verkehrlich sehr gut erreichbar, gut einsehbar und
befindet sich gemäß „Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Eschweiler
2016“ (VV 030/16) innerhalb des „Sonderstandortes Dürener Straße“. Damit ist er
für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel mit überwiegend nicht
zentrenrelevanten Sortimenten (hier: Lagerverkauf/Einzelhandel Agrar- und
Reitsportartikel) sehr gut geeignet.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der
Stadt Eschweiler (FNP 2009) stellt für die betrachteten Grundstücke südlich der
Dürener Straße aktuell eine "Gewerbliche Baufläche (G)“ dar (Anlage 2). Für das geplante Projekt ist die
Darstellung einer „Sonderbaufläche für
großflächigen Einzelhandel“ erforderlich.
Daher soll die Aufstellung der 20. Änderung
des Flächennutzungsplans – Dürener Straße/Königsbenden – parallel zum
entsprechenden Bebauungsplanverfahren 63/7. Änd. – Dürener Straße/Südstraße –
(vgl. VV 276/16) durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich der 20. Flächennutzungsplanänderung (Anlage 1)
umfasst die Flächen südlich der Dürener Straße und westlich der Straße
Königsbenden mit einer Flächengröße von ca. 3,2 ha.
Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden durch die
Dürener Straße,
- im Osten und im Süden
durch die Straße Königsbenden
- und
im Westen durch die westliche Grenze des Flurstücks 247 in der Flur 57 der
Gemarkung Eschweiler.
Der östliche Teil ist geprägt durch die
leerstehenden Bestandsgebäude und Parkplatzflächen des ehemaligen Baumarktes. Der unmittelbar westlich angrenzende
Einzelhandelsstandort (bestehender Aldi-Standort, Erweiterung aktuell im Bau)
wird in den Geltungsbereich einbezogen. Dort ist eine Anpassung der
FNP-Darstellung an die genehmigten Nutzungen (Lebensmitteldiscounter und zwei
Fachmärkte) erforderlich.
Der Regionalplan für den Regierungsbezirk
Köln, Teilabschnitt Region Aachen, stellt für den Änderungsbereich „Allgemeine
Siedlungsbereiche (ASB)“ dar. Die erforderliche Anfrage gemäß § 34
Landesplanungsgesetz NRW (LPIG) zur Anpassung der beabsichtigten Flächennutzungsplanänderung
an die Ziele der Raumordnung wurde mit Schreiben vom 23.05.2019 gestellt. Eine
Antwort steht noch aus.
Als erster Verfahrensschritt für die
Flächennutzungsplanänderung sind der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB vorgesehen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung der
20. Änderung des Flächennutzungsplans – Dürener Straße/Königsbenden – (Anlagen
3, 4 und 5) sowie die frühzeitige Beteiligung an dieser Bauleitplanung zu
beschließen.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung.
Die Aufstellung des o.a. vorbereitenden
Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung
610.