1. Der überarbeiteten 3. Fortschreibung des Sportförderplans wird zugestimmt.
  2. Die Ausführungen im Sachverhalt der Verwaltungsvorlage werden zur Kenntnis genommen.

 


Entsprechend dem Beschluss des Sportausschuss vom 26.03.2019 wurden die Sportvereine zu insgesamt zwei Workshops eingeladen, die am 08.05.2019 und am 14.05.2019 stattfanden.

 

Zum Workshop I am 08.05.2019 waren die Fußballvereine, die Leichtathleten und die Tennisvereine eingeladen. Eine Anwesenheitsliste ist als Anlage I beigefügt. Seitens eines Vertreters eines Fußballvereins wurde nach dem weiteren Vorgehen mit dem Sportförderplan gefragt.

 

Frau Amtsleiterin Seeger führte aus, dass der Sportförderplan zunächst unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Workshops mit den Vereinen im nächsten Sportausschuss beschlossen werde. Die Verwaltung werde dem Rat einen Vorschlag für die Haushaltsplanberatungen zur sukzessiven Umsetzung der Ergebnisse aus dem Sportförderplan unterbreiten. Für das Haushaltsjahr 2020 seien Mehrausgaben in Höhe von 255.255 €  (Anlage III) für die Sanierung der Sport- und Fußballplätze zu erwarten. Über die Umsetzung entscheide der Rat.

 

Im Nachtrag meldeten sich noch zwei Vereine mit Vorschlägen zur Verbesserung ihrer Sportanlagen bzw. Sportheime. Diese Vorschläge sollen im laufenden Haushaltsjahr oder in den folgenden Jahren abgearbeitet werden.

 

Weiterhin wurde die Errichtung von Kippsicherungen für mobile Fußballtore diskutiert. Entsprechend den Vorschriften des Fußballverbandes Mittelrhein müssen die Tore - wie auch im Gutachten der Firma Reepel erwähnt -  nachgerüstet werden, siehe Vorlage 180/19.

 

Am 14.05.2019 fand der zweite Workshop mit Hallensportvereinen statt. Eine Anwesenheitsliste ist als Anlage II beigefügt.

 

Zwei Vereine äußerten den Wunsch nach zusätzlichen Hallenzeiten. ESG Handball möchte seinen Trainingsbetrieb wieder in die Sporthalle Lessingstraße verlegen.

 

ESG Rollsport fragte, ob bei der Neugestaltung des Hallenbodens in der Waldschule auf die Rollsporttauglichkeit geachtet werden könne mit dem Ziel seinen Trainingsbetrieb dorthin zu verlegen.

 

ESG Handball fragte nach der Regelung im Falle von Benutzung von Harz. Diese Frage stelle sich bei einem Aufstieg in die nächsthöhere Klasse. In der Kreisliga gilt ein generelles Harzverbot, ab Landesliga wird mit Harz gespielt. In Eschweiler gilt grundsätzlich, dass der Verein für Hallenverunreinigungen haftet und diese zu beseitigen hat. In Stolberg hat der Verein mit Unterstützung der Stadt eine Hallenharzreinigungsmaschine angeschafft. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 8.000 €. Die Halle wird allerdings auch von ESG Rollsport genutzt. Harzflecken würden eine erhöhte Unfallgefahr bedeuten, die auch bei Einsatz einer Reinigungsmaschine nicht gänzlich auszuschließen ist.

 

Gegenüber dem Ursprungsentwurf aus dem März ergeben sich wenige inhaltliche Änderungen auf den Seiten 31, 105, 113, 116, 118 und 165, die in der Anlage IV zusammengefasst sind.

 

Es wird um Austausch der unter Anlage IV beigefügten geänderten Seiten in der 3. Fortschreibung des Sportförderplans gebeten, so dass auf eine erneute Beigefügung des kompletten Sportförderplanes verzichtet werden kann.


Die dargestellten konsumtiven und investiven Maßnahmen werden bei den Haushaltsanmeldungen 2020 ff. berücksichtigt. Die Durchführung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der entsprechenden Beschlussfassung im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2020.


Keine personellen Auswirkungen.