hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I.
Die
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans 200 – Industrie- und Gewerbepark
I – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit
dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.
II.
Gleichzeitig
wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung
der Stadt Eschweiler beschlossen.
Der Bebauungsplan 200 - Industrie- und Gewerbepark I – ist seit dem
01.01.1993 rechtsverbindlich. Er bildete die planungsrechtliche Grundlage für
die Realisierung des 1. Abschnitts des Parkprojektes IGP (Industrie- und Gewerbepark)
Anfang der 1990-er Jahre. In dem Ausschnitt des IGP-Rahmenplans (Abb. 1) sind
u. a. die ersten beiden Teilabschnitte des IGP zu sehen.
Der von der geplanten 2. Änderung des Bebauungsplans 200 betroffene
Bereich wird durch ein Rechteck in der Abb. 1 hervorgehoben.
Abb. 1: Ausschnitt des IGP-Rahmenplans (überarbeitete Fassung von 1998)
Der IGP zeichnet sich durch eine hervorragende Lage innerhalb der Region
und des Stadtgebietes aus. Die Haupterschließung des IGP
(Hermann-Hollerith-Str. bzw. Wilhelm-Lexis-Str.) ist im Osten an die Straße Zum
Hagelkreuz (L 228) und im Westen an die Aldenhovener Straße (L 11) angebunden.
An diese Haupterschließung schließt sich ein erweiterbares abgestuftes Straßensystem
in Form eines Halbkreises an, welches Gewerbeflächen mit unterschiedlicher
Nutzungsintensität erschließt. Die Gesamtanlage ist in ein Grün- und Freiflächenkonzept
eingebettet, das aufgrund eines landschaftspflegerischen Fachbeitrages den
ökologischen Ausgleich zur Gewerbenutzung herstellt.
In den ersten beiden Teilabschnitten mit einer Gesamtgröße von insgesamt
ca. 90 ha ist nur ein geringer Anteil von etwa 10 % der Gewerbeflächen noch
nicht vermarktet.
Planungsanlass und Ziel:
Es besteht seitens des Eigentümers der im nordwestlichen Teil des
Plangebietes angesiedelten Spedition die Absicht, den Betriebsstandort im IGP
zu erweitern. Die Flächenkapazitäten auf dem derzeitigen Betriebsstandort zwischen
der Carl-Zeiss-Straße und der Ernst-Abbe-Straße reichen für den kurzfristig
geplanten Bau einer neuen ca. 8.000 – 9.000 m² großen Lagerhalle nicht aus.
Daher ist Erwerb zusätzlicher Bauflächen in unmittelbarer Nachbarschaft zu der
Betriebsstätte vorgesehen.
Hierfür bieten sich die Flächen innerhalb des im Bebauungsplan 200
nordöstlich der Carl-Zeiss-Straße ausgewiesenen Gewerbegebietes (GE) an. Die
dort getroffen Festsetzungen zu den überbaubaren Flächen und der Höhe der
baulichen Anlagen entsprechen jedoch nicht den funktionalen und
wirtschaftlichen Erfordernissen an die Flächenzuschnitte einer Lagerhalle für
eine Spedition.
Abb. 2: Auszug aus
dem Bebauungsplan 200 – IGP I – mit Darstellung der Änderungsanträge und
Abweichungen
Aus städtebaulicher Sicht ist es sinnvoll, durch Änderung der
überbaubaren Flächen und Anpassung der Höhe der baulichen Anlagen mit zur
Bestandssicherung des Betriebes beizutragen und damit einer möglichen
Verlagerung des Betriebsstandortes entgegenzuwirken. Damit trägt die
Bebauungsplanänderung zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen
im Stadtgebiet von Eschweiler bei.
Die Änderung des Bebauungsplans wird aufgestellt, um eine geordnete
städtebauliche Entwicklung im Einklang mit den übergeordneten Planungen zu
gewährleisten. Wesentliches Ziel der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung einer an die funktionalen und
wirtschaftlichen Erfordernisse angepassten Lagerhalle.
Darüber hinaus sollen, durch Einbeziehung der westlich der
Carl-Zeiss-Straße gelegenen und teilweise bereits bebauten Flächen, die
Festsetzungen des Bebauungsplanes 200 hinsichtlich der überbaubaren Flächen und
der Höhe der baulichen Anlagen entsprechend der dort bereits erteilten
Befreiungen und Antragsänderungen planungsrechtlich angepasst werden.
Zur Erhaltung, Sicherung und
Schaffung von Arbeitsplätzen in Eschweiler sowie zur Optimierung der Wirtschaftsstruktur
in der StädteRegion Aachen soll der Bebauungsplan 200 den veränderten
Gegebenheiten und neuen Zielsetzungen angepasst werden. Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans
200 – Industrie- und Gewerbepark I – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im
Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten
Geltungsbereich und gleichzeitig die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der
Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zu beschließen.
Vorhandene Gutachten:
Die Ergebnisse
folgender Gutachten aus dem Bebauungsplanverfahren 200 - Industrie- und
Gewerbepark I – wurden bei der 2. Änderung berücksichtigt. Sie können bei der
Verwaltung eingesehen werden.
-
„Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 200 / Industrie- und Gewerbepark Eschweiler
I“, Februar 1990
Arbeitsgemeinschaft Hallmann + Rohn, Aachen
-
„Gefährdungsabschätzung
und Baugrundbeurteilung für den geplanten Gewerbepark Weisweiler“, 31. Juli
1989
ARGE GEWERBEPARK WEISWEILER, Hydrogeologisches Ing. Büro Olzem,
Geotechnisches Büro Dr. Düllmann, ALA-Analytisches Labor GmbH, Aachen
Berücksichtigt wurde
ebenfalls die folgende, der Änderung vorangegangene Stellungnahme:
-
„Änderung
des Bebauungsplanes 200 – Gewerbepark“ (Bergschäden), 02.05.2013
Schreiben der RWE Power Aktiengesellschaft, Köln
Die unbebauten Grundstücke nördlich der Carl-Zeiss-Straße befinden sich im städtischen Eigentum.
Die Änderung des Bebauungsplans führt zu einer besseren Vermarktbarkeit der städtischen Grundstücke. Im Rahmen der Umsetzung der Änderung können Einnahmen aus dem Verkauf der städtischen Grundstücke erzielt werden.
Der Investor wird die Kosten für die Bauleitplanung und Gutachten tragen.
Die Aufstellung der
o. a. Änderung des Bebauungsplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskraft in der Abteilung 610.