hier: Vorstellung des Bauhandbuches und Erläuterung der weiteren Vorgehensweise
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des Bauhandbuches und der aufgezeigten Vorgehensweise zur Vergabe der Grundstücke die weitere Entwicklung des Baugebietes „Neue Höfe Dürwiß“ zu einem ressourceneffizienten Vorzeigeprojekt im Bauwesen fortzuführen.
Mit der
Entwicklungsstrategie „Eschweiler 2030 … mit Energie in die Zukunft“ (VV
057/11) hat sich die Stadt Eschweiler einer nachhaltigen Stadtentwicklung
verpflichtet, die neben dem vorsorgenden Umweltschutz und einem
Ressourcen-schonenden Bodenmanagement auch die Stärkung der Wohn- und
Lebensqualität in Eschweiler berücksichtigt. Das Aktionsfeld „Wohnen“ ist Handlungsrahmen
für die Sicherstellung einer zukunftsfesten Wohnraumversorgung, die die Aspekte
des demografischen Wandels ebenso berücksichtigt wie den effizienten Einsatz
von Ressourcen.
Als einen der ersten
Schritte in diese Richtung ist die Stadt Eschweiler auf dem Weg, zusammen mit
der RWE Power AG und der Aachener Stiftung Kathy Beys, die Grundstücke zwischen
der „Friedrich-Ebert-Straße“ und der „Sebastianusstraße“ im Ortsteil Dürwiß zu
einem ressourceneffizienten Wohngebiet zu entwickeln
(vgl. VV 199/13 und
VV 010/15).
Mit der Zielsetzung,
den Verbrauch von Ressourcen im Bauwesen, betrachtet über den gesamten
Lebenszyklus eines Gebäudes und unter Berücksichtigung aller Rohstoffvorketten
(Förderung, Aufbereitung, Transport, Veredelung) der verwendeten Materialien,
deutlich zu reduzieren, beschreitet die Stadt Neuland. Sie hat somit die
Chance, ein über die Region hinausgehend einzigartiges Projekt zu realisieren.
Das ursprünglich als
„Faktor X“ bezeichnete Projekt „Neue Höfe Dürwiß“ wurde gemeinsam mit einem
thematisch vergleichbaren Projekt der Gemeinde Inden („Inden Seeviertel“) in
die Aktivitäten der Entwicklungsgesellschaft indeland mbH zur Stärkung des
ressourceneffizienten Wirtschaftens, Bauens und Wohnens im indeland eingebunden
und als Themenschwerpunkt auf die Agenda der Innovationsregion Rheinisches
Revier (IRR) gesetzt.
Der Bau von
Wohngebäuden ist im zunehmenden Maße geprägt durch hohe energetische Standards,
vorgegeben durch entsprechende Normen und Gesetze. Mit einer zunehmend größer
werdenden technischen Ausführung der Wärmedämmung wird der Energieverbrauch
eines Gebäudes auf ein Minimum zurückgefahren. Der dadurch bedingte vermehrte
Einsatz von Werkstoffen, die damit verbundene Kette der
Ressourceninanspruchnahme (von der Förderung der Rohstoffe bis zur Entsorgung
der Produkte), der hohe Energieverbrauch bei der Herstellung der Produkte oder
die Verwendung umweltschädlicher Stoffe bleiben im Sinne einer
Gesamtumweltbetrachtung in der Regel unberücksichtigt, ebenso wie die
Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit dieser Stoffe oder brandschutztechnische
Probleme der Dämmstoffe.
Auf Grund der
weltweit sich verknappenden Ressourcen und Anforderungen an den Klimaschutz
liegt der Fokus im Bauwesen daher zukünftig neben der Energieeffizienz der
Gebäude im besonderen Maße auf der ressourceneffizienten Verwendung von
Baustoffen, die mit möglichst geringem Material- und Energieeinsatz hergestellt
wurden, die langlebig sind und die am Ende der Nutzung ohne großen Aufwand
einer Verwertung oder Wiederverwendung zugeführt werden können.
Diese und weitere
Kriterien des ressourceneffizienten Bauens hat die Stadt gemeinsam mit den
Partnern in einem Bauhandbuch „Grundlagen für Bauherren, Architekten und
Planer“ (Anlage 1) zusammengetragen, das hier im Entwurf vorliegt und bis zum
Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes 252 -Neue Höfe Dürwiß Sebastianusstraße-
fertig gestellt werden soll. Ziel ist es, im Baugebiet „Neue Höfe Dürwiß“ den
Ressourcenverbrauch der Gebäude um mindestens die Hälfte (Faktor 2) gegenüber
einer konventionellen Bauweise zu reduzieren. Dazu beitragen soll neben der
gezielten Auswahl ressourceneffizienter Baustoffe und Bauweisen auch eine
flexible Grundrissgestaltung der Gebäude, die je nach Lebensphase der Bewohner
ohne großen Bauaufwand dem Nutzeranspruch angepasst werden können. Nicht nur
die Gebäude sondern auch die flächen- und ressourcensparende Erschließung sowie
die verdichtete Bauweise des Wohngebietes tragen zur Zielerreichung des
Projektes bei. Das Bauhandbuch gibt dazu entsprechende Vorgaben und
Empfehlungen.
Neben den Kriterien
der Ressourceneffizienz beinhaltet das Bauhandbuch auch Vorgaben und
Empfehlungen, die über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinaus die
gestalterischen Qualitäten des Baugebietes sichern sollen. Eine in Stil, Form-
und Farbgebung sowie Materialwahl abgestimmte Architektur wird im Sinne der
Nachhaltigkeit zu einer Attraktivierung und damit Wertstabilität des
Wohngebietes und der Gebäude beitragen. Gleichzeitig wird aber sichergestellt,
dass den Bauherren ausreichend
gestalterischer Freiraum zur individuellen Prägung ihres Wohnhauses gegeben
wird.
Um die Umsetzung
bzw. Einhaltung der im Bauhandbuch aufgezeigten Vorgaben (Muss-Kriterien) zu
gewährleisten und Überzeugungsarbeit hinsichtlich der Übernahme der
Empfehlungen (Kann-Kriterien) zu leisten, wurde in der Projektgruppe (Stadt
Eschweiler, RWE Power AG, Aachener Stiftung Kathy Beys) folgendes Verfahren
erarbeitet:
In einem ersten
Schritt soll die Öffentlichkeit in einer Informationsveranstaltung parallel zur
Offenlage des Bebauungsplanes (9.-13. KW) über den aktuellen Sachstand zur
Entwicklung des Baugebietes mit einer Vorstellung des städtebaulichen Entwurfes
und des Bauhandbuches informiert werden. Dann wird allen konkreten
Interessenten eine persönliche Eingangsberatung durch das Fachgremium aus
Vertretern der Kommune, der RWE-Power AG und der Aachener Stiftung Kathy Beys
angeboten.
Rund 50
Interessensbekundungen liegen der Stadt bereits vor.
Besteht danach
weiterhin Interesse an einem Grundstück, kann es durch Zahlung einer
Reservierungsgebühr im Vorgriff durch die zukünftigen Bauherren gesichert
werden. Diese wird später mit dem Kaufpreis des Grundstückes verrechnet bzw. an
die Bauherren zurückgezahlt, falls ein Grundstückskauf nicht erfolgt.
Auf der Basis der
Eingangsberatung, des Bauhandbuches sowie unter Berücksichtigung der
Festsetzungen des Bebauungsplanes ist durch den Bauherren bzw. seinen
beauftragten Architekten ein Gebäudeentwurf mit Aussagen zur Materialität und
Ausführung zu erstellen. Diese Unterlagen werden dem Fachgremium und ggf.
weiteren Experten zur Überprüfung vorgelegt. Die Prüfung des Entwurfs erfolgt
in einer vorgegebenen Frist unter Beachtung einheitlicher Kriterien, die in
einer noch zu entwickelnden Geschäftsordnung festgelegt werden sollen, wobei
eine Einsparung der Ressourcen um mindestens die Hälfte (Faktor 2) gegenüber
einem vergleichbaren konventionell gebauten Gebäude erreicht werden muss.
Die Häufigkeit der
Zusammenkünfte des Fachgremiums zu Beratungs- und Prüfzwecken (Jour Fix)
erfolgt je nach Anzahl der Bauvorhaben und so, dass die Bauherren innerhalb
eines festgelegten Zeitrahmens eine Entscheidung übermittelt bekommen.
Auf Basis der
Prüfung entscheidet das Fachgremium über die (Nicht-) Einhaltung der
Mindestkriterien aus dem Bauhandbuch und empfiehlt den Verkauf- bzw.
Nichtverkauf des Grundstückes. Lässt der Entwurf eine Überarbeitung im
angemessenen Umfang zu, kann das Fachgremium dem Bauherren Empfehlungen zur Anpassung des Entwurfs an
die Kriterien des Bauhandbuches geben bzw. eine weitere Beratung anbieten.
Ein transparentes
Protokoll der Prüfung sowie der geprüfte Entwurf des Bauherrn werden
Bestandteil des Kaufvertrages. Die Einhaltung der Kriterien wird somit
privatrechtlich vereinbart.
Aufbauend auf einer
intensiven Beratung der Bauherren noch vor der eigentlichen Bauplanung, gepaart
mit einer moderaten aber wirkungsvollen Zielsetzung zur Ressourceneinsparung,
die bautechnisch problemlos umsetzbar ist, sowie dem Anspruch an ein
architektonisch und städtebaulich hochwertiges und damit wertstabiles
Wohngebiet, ist ein hohes Maß an Akzeptanz für diese neue Art des Bauens und
die gestalterischen Festsetzungen zu erwarten. Ähnliche Projekte, wie der
Petrisberg in Trier, haben dies bereits vollumfänglich bestätigt. Erste
Erfahrungen aus der Gemeinde Inden bei der Vergabe der Baugrundstücke im
Baugebiet „Inden Seeviertel“ bestätigen dies auch. Das Prozedere der
Grundstücksvergabe ist hier mit dem oben beschriebenen Verfahren vergleichbar.
Die Verwaltung empfiehlt, auf Basis des Bauhandbuches und der aufgezeigten Vorgehensweise zur Vergabe der Grundstücke die weitere Entwicklung des Baugebietes „Neue Höfe Dürwiß“ zu einem ressourceneffizienten Vorzeigeprojekt im Bauwesen fortzuführen.
Die Kosten für die Beauftragung eines externen Beraters zur Unterstützung des Fachgremiums sind abhängig von der Nachfrage der Bauherren und der Anzahl der Beratungstermine. Da mit einer hohen Nachfrage nach Baugrundstücken zu rechnen ist, wird dementsprechend eine erhöhte Bauberatung einkalkuliert. Eine Summe von 5.000 € ist für 2015 im Produkt 09 511 01 01 - Räumliche Planung und Entwicklung - und dort im Sachkonto 52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - vorgesehen.
Keine