hier: Herstellung des Benehmens gemäß § 55 Kreisordnung NRW zur
Festsetzung der Allgemeinen Regionsumlage und der Regionsumlage
Mehrbelastung ÖPNV
1.
Das im
Rahmen der Benehmensherstellung gemäß § 55 Kreisordnung NRW von der
StädteRegion Aachen am 01. August 2018 zur Verfügung gestellte Eckdatenpapier
zum städteregionalen Haushaltsentwurf 2019 (Anlage I), die im weiteren
Planungsverlauf nochmals modifizierte Haushalts- und Finanzplanung 2019 - 2022
(Anlage II) sowie die Darstellung/Auswertung zur Entwicklung der durch die
Stadt Eschweiler abzuführenden Regionsumlagen im Zeitraum der Jahre 2010 - 2019
(Anlage III) werden zur Kenntnis genommen.
2.
Den
Ausführungen zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes der StädteRegion Aachen für
das Haushaltsjahr 2019, der kritischen Bewertung der Eckdaten sowie den daraus
hergeleiteten Handlungsfeldern und aufgestellten Forderungen gegenüber der
StädteRegion Aachen wird zugestimmt.
3.
Auf
Grundlage der vorgenannten Erläuterungen stellt die Stadt Eschweiler das
Benehmen für die Allgemeine Städteregionsumlage 2019 unter den nachfolgenden
Bedingungen her:
a.
Die aus
dem geplanten Jahresüberschuss 2017 in Höhe von rund 12,830 Mio. € nach dessen
tlw. Verwendung (3,375 Mio. € zur Deckung des Defizits 2016, 4,382 Mio. € zur
Deckung des veranschlagten Defizits 2018, 1,878 Mio. € als sog. „Rücklage für
Personal“) erfolgte Zuführung zur Ausgleichsrücklage in Höhe von 3,194 Mio. €
ist zur Senkung der Regionsumlage 2019 einzusetzen.
b.
Soweit
bis zum Beschluss über den Städteregionshaushalt 2019 belastbar absehbar ist,
dass der als sogenannte „Rücklage für Personal“ ausgewiesene Bestand der
Ausgleichsrücklage in Höhe von 1,878 Mio. € im lfd. Haushaltsjahr nicht oder
nur teilweise in Anspruch genommen werden muss, ist diese „Rücklage“ ebenfalls
ganz oder mit ihrem Restbestand zur Senkung der Regionsumlage 2019 zu
verwenden.
c. Weitere, sich bis zur Beschlussfassung über
den Städteregionshaushalt 2019 gegenüber den Eckdaten verlässlich ergebende,
positive Entwicklungen bei den Haushaltsdaten, beispielsweise durch einen geringeren
Zuschussbedarf bei den Sozialleistungen oder durch eine Reduzierung der
Umlagezahlungen an den LVR – Landschaftsverband Rheinland, so sind diese für
das kommende Jahr gleichermaßen regionsumlagesenkend zu berücksichtigen.
d. Die, nicht zuletzt durch die Einführung der
differenzierten Regionsumlage für die Stadt Aachen notwendig gewordene Revision
und Neufestlegung der bisher angewandten Abrechnungsschlüssel und Ausgleichsparameter
für die Umlageberechnung ist unter Beteiligung der Kämmerer der
regionsangehörigen Kommunen vorzunehmen. Eine beratende Begleitung dieses, bis
zum 30. Juni 2019 abzuschließenden Prozesses, soll durch die GPA -
Gemeindeprüfungsanstalt NRW erfolgen. Die neuen Abrechnungsschlüssel/Ausgleichsparameter
werden - bisheriger Vereinbarung aus 2015 folgend - rückwirkend mit der Spitzabrechnung
für das Haushaltsjahr 2017 angewendet.
4.
Mit
Blick auf die mit der Haushaltsplanung 2019 sowie mit der Mittelfristigen
Finanzplanung bis 2022 einhergehenden Risiken einer sich (deutlich)
abschwächenden konjunkturellen Entwicklung sowie eines Endes der
Niedrigzinsphase wird die StädteRegion Aachen aufgefordert, den
fortschreitenden (freiwilligen) Aufgabenzuwachs und den damit verbundenen
stetigen Anstieg der Personal- und Sachkosten zu beenden.
5.
Das
Benehmen zur Festsetzung der Regionsumlage „Mehrbelastung ÖPNV“ wird auf Basis
des Umlagevolumens in Höhe von 13.730 T€ hergestellt.
6.
Die
Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Benehmensverfahrens zur Festsetzung
der Regionsumlagen 2019 gemäß § 55 Kreisordnung NRW eine entsprechende
Stellungnahme gegenüber der StädteRegion Aachen abzugeben und den Rat der Stadt
Eschweiler über den weiteren Prozess zur Festsetzung der Regionsumlagen
fortlaufend zu informieren.
Gemäß § 55 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der
Regionsumlage im Benehmen mit den regionsangehörigen Gemeinden. Das Benehmen
ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung
einzuleiten. Stellungnahmen der regionsangehörigen Gemeinden im Rahmen der
Benehmensherstellung werden dem Städteregionstag mit der Zuleitung des
Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis gegeben. Den
Gemeinden ist auf Wunsch Gelegenheit zur Anhörung zu geben. Über Einwendungen
der Gemeinden beschließt der Städteregionstag in öffentlicher Sitzung. Die
StädteRegion Aachen teilt ihnen das Beratungsergebnis und dessen Begründung
mit.
Mit diesem Verfahren soll erreicht werden, dass die betroffenen
städteregionsangehörigen Kommunen in einem frühen Stadium vor Aufstellung des
Entwurfes des Städteregionshaushaltes in den politischen Prozess der Festsetzung
der Regionsumlage involviert werden und somit die Möglichkeit erhalten, in
erweitertem Umfang auf die kommunalpolitischen Bewertungen des
Städteregionstages Einfluss nehmen zu können.
Der in § 55 Abs. 1 Satz 1 KrO NRW verwendete Begriff „im Benehmen“ weist
auf eine Beteiligungsform hin, deren Qualität über eine „schlichte Anhörung“
deutlich hinausgehen soll. Allerdings reicht sie nicht so weit wie ein vorgeschriebenes
„Einvernehmen“, d.h. die Erklärung des Einverständnisses. Die im Zuge des
Benehmensherstellungsverfahrens seitens der Gemeinde abzugebende Stellungnahme
muss aber durch den Städteregionstag wenigstens zur Kenntnis genommen und in
die Entscheidungsfindung zur Festsetzung der Regionsumlage einbezogen werden.
Insgesamt ist an die StädteRegion Aachen die Erwartung einer gesteigerten
Rücksichtnahme gegenüber den umlagepflichtigen Kommunen zu richten, die sich im
Verfahren durch ein ernsthaftes Bemühen um die Herstellung eines Einvernehmens
widerspiegeln soll.
Die gestärkten Beteiligungs- und Verfahrensrechte der
städteregionsangehörigen Gemeinden führen jedoch nicht zu einer Verlagerung der
Entscheidungszuständigkeit. Diese bleibt beim Städteregionstag, der nach
eigenem politischen Ermessen und frei darin, die von gemeindlicher Seite gegebenen
Hinweise und vorgebrachten Einwendungen zu berücksichtigen oder diese zu
verwerfen, über seine Haushaltssatzung und damit über die Festsetzung der Regionsumlage
beschließt. Obwohl die Benehmensherstellung den Städteregionstag rechtlich
nicht bindet, so unterliegt er bei seinem Handeln hierbei dennoch den Geboten
der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der Rücksichtnahme auf die
wirtschaftlichen Kräfte der regionsangehörigen Kommunen.
Die Frage, ob es sich bei der im Rahmen des Benehmensherstellungsverfahrens
nach § 55 KrO NRW abzugebenden Stellungnahme um ein „Geschäft der laufenden
Verwaltung“ handelt, das nach § 41 Absatz 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
in die Zuständigkeit des Hauptverwaltungsbeamten (Bürgermeisters) fällt, oder
die Zuständigkeit des Stadtrates gegeben ist, ist bisher rechtlich nicht
abschließend geklärt, kann aber nach bisher geübter Praxis auch offen bleiben.
Zum einen hätte der Stadtrat gemäß § 41 Absatz 3 Satz 2 GO NRW die Möglichkeit,
die Entscheidung in dieser Angelegenheit an sich zu ziehen. Zum anderen
vertritt die Verwaltung ohnehin die Auffassung, dass mit Blick auf die
grundsätzliche Bedeutung der Angelegenheit und die aus der Festsetzung der
Regionsumlage resultierenden, enormen finanziellen Konsequenzen für den städtischen
Haushalt 2019 ff. eine Beratung und Beschlussfassung durch den Stadtrat auf
jeden Fall angezeigt ist.
Am 01. August 2018 hat die StädteRegion Aachen das Eckdatenpapier zum
Haushaltsentwurf 2019 per E-Mail an die regionsangehörigen Kommunen übersandt
und mit Wirkung vom 06. August 2018 das Benehmensverfahren gemäß § 55 KrO NRW
zur Festsetzung
- der Allgemeinen Regionsumlage
- der
Regionsumlage Mehrbelastung Jugendhilfe (für die Stadt Eschweiler nicht
relevant)
- der Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV
eingeleitet. Der zunächst bis zum 14. September 2018 befristete Zeitraum
zur Abgabe der kommunalen Stellungnahmen wurde auf Bitte der Stadt Baesweiler
seitens der Städteregion bis zum 21. September 2018 verlängert.
Die Eckdaten zum städteregionalen Haushaltsentwurf 2019 wurden am 21.
August 2018 seitens der Arbeitsgemeinschaft der Kämmerer aus den
regionsangehörigen Kommunen umfassend erörtert und bewertet. Hieraus erwuchs
ein gemeinsames Arbeitspapier, welches in der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der
Bürgermeister der StädteRegion Aachen unter Beteiligung des Städteregionsrates
und weiterer Vertreter der StädteRegion Aachen am 28. August 2018 diskutiert
wurde. Die Bürgermeister haben sich auf Basis des Arbeitspapiers auf ein
abgestimmtes Vorgehen verständigt, in dem sie ihren Räten die Herstellung des
Benehmens zu den Regionsumlagen 2019, für die Allg. Regionsumlage unter
Bedingungen, vorschlagen (Ziffern 3 bis 5 des Beschlussentwurfs). Der
Oberbürgermeister der Stadt Aachen hat sich dieser gemeinsamen Initiative der
Bürgermeister nachvollziehbar nicht angeschlossen.
Die Zeitplanung für das weitere Verfahren bis zur Beschlussfassung über
den Städteregionshaushalt 2019 sieht demnach wie folgt aus:
• Feststellung des
Haushaltsentwurfs 24.
September 2018
• Bekanntmachung im
Amtlichen Mitteilungsblatt 05.
Oktober 2018
• Auslegung des
Haushaltsentwurfs 12.
Oktober - 12. Dezember 2018
• Einbringung des
Haushaltsentwurfs im Städteregionsausschuss 11.
Oktober 2018
• Beratung im Städteregionsausschuss 29.
November 2018
• Beschlussfassung im
Städteregionstag 13.
Dezember 2018
Zusammenfassung der wesentlichen Eckpunkte:
1.
Der
Jahresabschluss 2017 der StädteRegion Aachen schließt mit einem Überschuss in
Höhe von rund 12,830 Mio. € ab. Ursächlich hierfür war insbesondere die bei der
Haushaltsaufstellung und beim Erlass der Haushaltssatzung 2017 nicht
berücksichtigte „Sonderauskehrung“ des LVR - Landschaftsverband Rheinland aus
aufgelösten Rückstellungen für Integrationshilfen von rund 14,9 Mio. €. Der
Entwurf des Jahresabschlusses wird zurzeit durch das Rechnungsprüfungsamt der
Städteregion geprüft, der Beschluss des Städteregionstages zur Feststellung des
geprüften Jahresabschluss ist für den Herbst 2018 vorgesehen. Alsdann wäre auch
über die Behandlung des Jahresüberschusses 2017 (Ausgleich Fehlbetrag 2016 zur
Vermeidung einer Sonderumlage nach § 56 c KrO NRW, Deckung geplanter Fehlbetrag
2018, Zuführung zur Ausgleichsrücklage) zu entscheiden.
2.
Bei der
Bewirtschaftung des Haushaltes 2018 zeichnet sich nach dem Stand des 1.
Budgetberichtes 2018 zum 31. März 2018 bereits ein positives Rechnungsergebnis
in einer prognostizierten Größenordnung von ca. 0,8 Mio. € ab. Ursächlich
hierfür sind vor allem deutliche Verbesserungen bei den Sozialleistungen (+ 0,9
Mio. €) sowie diverse „kleinere“
Verbesserungen (+ 0,5 Mio. €), denen allerdings Verschlechterungen resultierend
aus höheren Personalaufwendungen (- 0,6 Mio. €) gegenüberstehen.
3.
Bei der
Landschaftsverbandsumlage 2019 berücksichtigt die Städteregion den im bereits
abgeschlossenen Benehmensverfahren des LVR vorgesehenen Umlagesatz für die Landschaftsumlage
von 14,7 %. Auf Basis der aktuellen Umlagegrundlagen der StädteRegion Aachen
für das kommende Jahr in Höhe von rund 980,615 Mio. € wäre demnach eine
Landschaftsumlage von rund 144,150 Mio. € zu zahlen. Dies würde einen
Mehraufwand gegenüber der LVR-Umlage 2018 von rund 5,5 Mio. € bedeuten, im
Verhältnis zu der von der Städteregion in ihrer eigenen Mittelfristplanung für
2019 bereits kalkulierten LVR-Umlage (rund 144,474 Mio. €) entstünde ein Wenigeraufwand
von rund 324.000 €.
4.
Der
Ansatz der Brutto-Personal-/Versorgungsaufwendungen der Städteregion, d.h.
unter Berücksichtigung der entsprechenden Aufwendungen beim Jobcenter, bei den
Tageseinrichtungen für Kinder sowie für die Geschäftsführung Energeticon,
steigt im Planjahr 2019 gegenüber dem prognostizierten Ergebnis 2018 um
6.048.915 € (= 5,3036 %). Gegenüber dem Haushaltsansatz 2018
bedeutet dies eine Aufwandssteigerung um 7.373.610 € (= 6,541 %). Ohne die vorgenannten
Bereiche steigen die veranschlagten Personalaufwendungen gegenüber dem
Haushaltsansatz 2018 um 2.731.801 € (= 3,9163 %).
Begründet werden die Mehraufwendungen zum einen mit erforderlichen
Mehrbedarfen, über die der Städteregionstag/-ausschuss im Rahmen des
Personalbewirtschaftungskonzeptes im Einzelnen beschlossen hat, zum anderen mit
der Berücksichtigung von beschlossenen/vorhersehbaren Tarif- und
Besoldungssteigerungen.
5.
Im
Bereich der Sozialleistungen ist für das Haushaltsjahr 2019 mit einem
Zuschussbedarf von rund 155,5 Mio. € zu rechnen. Im Vergleich zum Haushaltsansatz
2018 ergibt sich hier eine Verschlechterung von rund 2,2 Mio. €. Hierin
berücksichtigt sind die Bundesbeteiligungen an den Kosten der Grundsicherung
(SGB XII), an den Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB II, sowie die Übernahme
der KdU für anerkannte Asylbewerber und subsidiär Schutzberechtigte beim
Rechtskreiswechsel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II.
6.
Im
Haushaltsjahr 2018 erzielte die StädteRegion Aachen auf Basis der
Umlagegrundlagen 2018 und einem Umlagesatz in Höhe von 40,6833 % einen Ertrag
bei der Allg. Regionsumlage in Höhe von insgesamt 351.287.363 €. Hiervon
entfallen auf die Stadt Aachen 164.420.346 € (bei Verrechnung einer Erstattung
in Höhe von 17.572.039 €) und auf die Kommunen des „Altkreises Aachen“ 186.867.017
€ an Umlageaufwand. Insbesondere auf Basis der unter 3. bis 5. dargestellten
Planungsgrundlagen beabsichtigt die Städteregion, den Hebesatz der Allg.
Regionsumlage von bisher 40,6833 % um 0,6198 % auf 41,3031 % anzuheben. Unter
Berücksichtigung der Umlagegrundlagen in Höhe von 476.335.393 € gemäß
vorläufiger „Arbeitskreis-Rechnung GFG“ der Landesregierung und der kommunalen
Spitzenverbände vom 20. Juli 2018 zum Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 steigt
der Aufwand der regionsangehörigen Kommunen für die Allg. Regionsumlage von
bisher rund 186,867 Mio. € um ca. 9,874 Mio. € auf rund 196,741 Mio. € (= +
5,28 %) an. Hinsichtlich der weiteren Grundlagen zur Berechnung des
Umlagebedarfes 2019 wird auf das als Anlage I beigefügte Eckpunktepapier der
Städteregion verwiesen.
7.
Der den
städteregionsangehörigen Kommunen (ohne Stadt Aachen) entstehende Aufwand für
die Regions-umlage Mehrbelastung ÖPNV beträgt im kommenden Jahr 13,73 Mio. €.
8.
Für die
mittelfristige Finanzplanung in den Jahren 2020 bis 2022 gibt die Städteregion
in ihrer gegenüber dem Eckpunktepapier modifizierten Haushalts- und
Finanzplanung mit Stand 28. August 2018 (Anlage II) eine verhalten
optimistische Einschätzung hinsichtlich der weiteren Entwicklung des
Umlagesatzes für die Allgemeine Regionsumlage ab. Für 2020 rechnet die
Städteregion mit einem reduzierten Umlagesatz von rund 41 %, im Jahr 2021 von
39,7 % und für 2022 mit 38,7 %. Die Umlagesätze sind jedoch nicht isoliert,
sondern in Relation zu den Umlagegrundlagen zu betrachten, die seitens der
Städteregion im vorgenannten Zeitraum ebenso progressiv geplant werden, so dass
es auch bei sinkenden Umlagesätzen dennoch zu weiter ansteigenden Umlagezahlungen
der regionsangehörigen Kommunen kommt (im Jahr 2022 rund + 9 Mio. €. mehr
gegenüber dem Jahr 2019)
Finanzielle Auswirkungen für die Stadt Eschweiler auf das Haushaltsjahr
2019:
Die gemeindliche Haushaltsplanung für 2019 kann sich in diesem Jahr
wieder auf eine gemeinsame „Arbeitskreis-Rechnung GFG
(Gemeindefinanzierungsgesetz NRW)“ von Landesregierung und kommunalen
Spitzenverbänden auf Basis der vom Kabinett beschlossenen Daten zu den
Eckpunkten des GFG-Entwurfs 2019 stützen. Das Eckpunktepapier der StädteRegion
Aachen zum Haushalt 2019 stellt auf die Daten und Werte aus dieser vorläufigen
Arbeitskreis-Rechnung vom 20. Juli 2018 ab. Soweit Daten noch nicht in der
erforderlichen Aktualität verfügbar waren, wurden sie in der vorläufigen
Arbeitskreis-Rechnung durch die letzten verfügbaren Daten ersetzt. Dies
betrifft insbesondere die Berechnung des auf den statistischen Einwohnerzahlen
basierenden Hauptansatzes im GFG. Die Arbeitskreisrechnung berücksichtigt hier
die bisher bekannten Einwohnerwerte zum Stichtag 30. November 2017, wohingegen
für die endgültigen Berechnungen im GFG 2019 auf die statistische Einwohnerzahl
zum 31. Dezember 2017 abgestellt wird, die nach Mitteilung des Statistischen
Landesamtes NRW (IT.NRW) im September 2018 feststehen soll.
Bei gemeindlichen Umlagegrundlagen auf Basis der vorläufigen
Arbeitskreisrechnung für das GFG 2019 (Steuerkraftmesszahl + Schlüsselzuweisung
= 94.303.169 €) und dem von der Städteregion für das Haushaltsjahr 2019
geplanten Umlagesatz von 41,3031 % wäre durch die Stadt Eschweiler eine Allg.
Regionsumlage in Höhe von 38.950.133 € abzuführen. Dies bedeutet gegenüber dem
Jahr 2018 eine Mehrbelastung/Aufwandssteigerung von 1.553.063 € (= + 4,15 %).
Durch die Regionsumlage Mehrbelastung ÖPNV entsteht für die Stadt
Eschweiler (unter Berücksichtigung der fortgeschriebenen Umlagegrundlagen sowie
des Abrechnungsbetrages für das Jahr 2017) im Jahr 2019 ein Umlageaufwand in
Höhe von 2.514.752 €. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bei der Berechnung
der ÖPNV-Umlage seitens der Städteregion noch keine aktualisierten
Verteilungsschlüssel (Linienzeit und Wagennutzungskilometer/Woche) angewendet
worden sind und sich demzufolge noch Veränderungen beim Umlageaufwand ergeben
können.
Bewertung und Stellungnahme:
Unter Berücksichtigung des
erhöhten Umlagesatzes für die Allg. Regionsumlage 2019 steigen für die
Altkreiskommunen die tatsächlich zu leistenden Umlagezahlungen im kommenden
Jahr erneut an (+ 9,874 Mio. € = + 5,28 %). Damit setzt die seit dem Jahr 2003
festzustellende Entwicklung, die, mit Ausnahme einer einmaligen, sowohl relativen,
als auch absoluten Umlagesenkung für das Jahr 2018, durch jährlich und stetig
steigenden Umlageaufwand gekennzeichnet ist, leider wieder ein. Die als Anlage
III beigefügte Darstellung hinsichtlich der seit dem Jahr 2010 durch die Stadt
Eschweiler abzuführenden Regionsumlagen bildet diese unbefriedigende
Entwicklung ab. Der aus dem Zugewinn an Steuerkraft bzw. Schlüsselzuweisungen
der Stadt Eschweiler zufließende Mehrertrag zur weitergehenden Konsolidierung
des städtischen Haushaltes wird durch die stetig steigenden Umlagezahlungen
erheblich abgeschöpft.
Inwieweit die Fortschreibung des Strukturkonzeptes 2015 - 2025 der
StädteRegion Aachen, welches in seiner bisherigen Wirkung und den bislang
erzielten finanziellen Effekten hinter den gesteckten Zielen und geweckten
Erwartungen zurückblieb, nunmehr deutlich positivere Entwicklungen aufzeigt,
kann derzeit aufgrund der noch fehlenden Aktualisierung nicht beurteilt werden.
Die Forderungen aus der Benehmensherstellung 2018 nach einer konsequenteren
Umsetzung des Strukturkonzeptes und hieraus nach einer schnelleren Generierung
von positiven finanziellen Ergebnissen, die auch auf die Regionsumlagen wirken,
bleiben daher bestehen.
Hinsichtlich der Bewirtschaftung des Personaletats muss die
Fortschreibung des Personalbewirtschaftungskonzeptes (PBK) sehr restriktiv
ausgelegt werden. Die Steigerungsrate Ansatz 2018/Ansatz 2019 beim Personal-
und Versorgungsaufwand gesamt netto liegt mit 3,91 % über der Steigerungsrate
von 3 % nach den Orientierungsdaten 2019 - 2022, eine Berechnung der
Personalaufwandssteigerungen auf Basis des PBK-Ansatzes 2018 einschl. Mehrbedarfe
für 2017/2018 gibt die tatsächliche Entwicklung nicht zutreffend wieder. Die in
den Eckdaten ausgewiesenen Personal- und Versorgungsaufwendungen von 120,1 Mio.
€ bedeuten gegenüber dem ersten Jahresabschluss im Rahmen der Städteregion
(2010) einen Anstieg um 44,6 Mio. € oder 59 %. Das ist eine Steigerung von 5,5
% pro Jahr. In der mittelfristigen Planung des Jahres 2018 für das Jahr 2019
ist die Städteregion noch von Personal- und Versorgungsaufwendungen von rund
114,3 Mio. € ausgegangen. Gegenüber dem Rechnungsergebnis 2016 liegt die
Steigerung bei 22,3 Mio. € (22,91 % oder 7,1% pro Jahr). Die Lohnsteigerungen
in diesem Zeitraum betrugen lediglich ca. 8,5 %. Die Ansatzerhöhung gegenüber
2017 liegt bei 6,54 %. Einhergehend mit einer fortzusetzenden Aufgabenkritik,
insbesondere im Bereich der freiwilligen Aufgaben, sind die hieraus folgenden
positiven Personaleffekte zu nutzen. Ein bisher im PBK nicht berücksichtigter
Stellen- bzw. Personalbedarf ist innerhalb des Budgets zu kompensieren.
Der Zuschussbedarf zu den Sozialleistungen ist vom Rechnungsergebnis 2010
(169,7 Mio. €) bis zum Ansatz 2019 (155,5 Mio. €) durch die signifikant höhere
Bundesbeteiligung an den Kosten im Rahmen des SGB II und SGB XII deutlich
gesunken. In den vergangenen Jahren war zudem der Zuschussbedarf in der
Haushaltsplanung stets zu hoch kalkuliert. Diese Entwicklung zeichnet sich auch
nach dem ersten Budgetbericht 2018 ab. Sollte sich dieser Trend im weiteren
Verlauf der Haushaltsbewirtschaftung 2018 fortsetzen, wird erwartet, die
geplanten Haushaltsansätze für 2019 nochmals zu überprüfen und umlagesenkend
anzupassen.
Wie im Beschlussvorschlag dargestellt, weist der aufgestellte
Jahresabschluss 2017 der Städteregion einen Überschuss von rund 12,830 Mio. €
aus. Hiervon sollen rund 3,375 Mio. € zur Deckung des bereits festgestellten
Defizits 2016 und rund 4,382 Mio. € zur Deckung des veranschlagten Defizits
2018 verwendet werden. Darüber hinaus sollen 1,878 Mio. € als sogenannte
„Rücklage für Personal“ als Bestandteil der Ausgleichsrücklage ausgewiesen werden,
wobei die Verwendung dieser Rücklage bislang nicht geklärt ist. Die
Städteregion wird aufgefordert, die geplante Zuführung zur Ausgleichsrücklage
in Höhe von 3,194 Mio. € zur Senkung der Regionsumlage 2019 einzusetzen und
darüber hinaus, soweit bis zum Beschluss über den Städteregionshaushalt 2019
belastbar absehbar ist, dass die vorgenannte „Personal-Rücklage“ im laufenden
Haushaltsjahr nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen werden muss, diese
ebenfalls ganz oder mit ihrem Restbestand zur Senkung der Regionsumlage 2019 zu
verwenden.
Bei der Landschaftsumlage 2019 wendet die Städteregion bei
Umlagegrundlagen in Höhe von rund 980,616 Mio. € gemäß vorläufiger
Arbeitskreisrechnung zum GFG 2019 den vom LVR für das Haushaltsjahr 2019
vorgesehenen Umlagesatz von 14,70 % an. Hieraus resultiert dann für die
städteregionale Haushaltsplanung 2019 eine zu zahlende Landschaftsumlage von
rund 144,150 Mio. €. Diese Planung berücksichtigt nicht, dass die Summe aller
Umlagegrundlagen 2019 der an den LVR umlagepflichtigen Kreise und kreisfreien
Städte deutlich angestiegen ist, nach der Arbeitskreisrechnung beträgt sie für
das kommende Jahr fast 18,47 Mrd. €. Bei Anwendung des vorgenannten Umlagesatzes
von 14,70 % resultiert hieraus beim LVR ein Umlageertrag in Höhe von rd. 2,715
Mrd. €. Der LVR weist für das nächste Jahr in seiner Haushaltssatzung
allerdings nur einen Umlagebedarf in der Größenordnung von rund 2,638 Mrd. €
aus. Unter Berücksichtigung der Verschlechterung bei den vom LVR zu erwartenden
Schlüsselzuweisungen in Höhe von rd. 6 Mio. Euro entstünde in 2019 eine
Überdeckung von rd. 71 Mio. €. Hieraus würde sich ein nochmals geringerer
LVR-Umlagesatz von 14,32 % ergeben, verbunden mit einer um ca. 3,75 Mio. €
niedrigeren Zahllast für die StädteRegion Aachen. Die Städteregion wird daher
aufgefordert, eine evtl. Reduzierung der LVR-Umlage 2019 vollumfänglich
regionsumlagesenkend einzusetzen.
Seit Gründung der Städteregion zahlt die Stadt Aachen im Rahmen des
kommunalen Finanzausgleiches eine allgemeine Regionsumlage (Kreisumlage), wie
die sogenannten „Altkreiskommunen“ auch. Alle Bemühungen, die im Aachen-Gesetz
garantierte beiderseitige Finanzneutralität im System der allgemeinen
einheitlichen Regionsumlage nach § 56 KrO NRW zu regeln, haben bislang nicht zu
den gewünschten Ergebnissen geführt.
Im Rahmen der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zum Vermögensübergang
und zur Regelung der Finanzbeziehungen“ wurde zunächst eine Regelung getroffen,
wonach die durch die von der Stadt Aachen gezahlten Regionsumlage nicht
gedeckten oder überdeckten Kosten aus den von der Stadt Aachen übertragenen
Aufgaben pauschal ausgeglichen werden sollen. Der pauschale Ausgleich sollte
auf der Grundlage der Referenzjahre 2006 bis 2008 erfolgen. Auf dieser Basis
wurde zunächst eine zusätzliche Zahlung der Stadt Aachen von 2,8 Mio. €
jährlich ermittelt.
Da insbesondere die im Aachen-Gesetz garantierte Finanzneutralität durch
die vorgenannte Verfahrensweise nicht erreicht wurde, haben die Stadt Aachen
und die Städteregion ab dem Haushaltsjahr 2012 „ergänzende Vereinbarungen zur
nachhaltigen Sicherung einer belastungsneutralen Finanzierungssystematik“
getroffen. Wesentliche Änderung war, dass die Kosten der von der Stadt Aachen
auf die Städteregion übertragenen Aufgaben, die durch die von der Stadt Aachen
gezahlten Regionsumlage nicht gedeckt oder überdeckt sind, nicht mehr pauschal,
sondern „spitz“ (im Rahmen des Systems der allgemeinen Umlage) abgerechnet
werden.
Aufgrund großer Schwankungen der Umlagegrundlagen der einzelnen Kommunen
in den jeweiligen Jahren sowie aufgrund großer Schwankungen im Bereich der
Kosten der von der Stadt Aachen übertragenen Aufgaben wurden im Rahmen der Jahresabschlüsse
der Städteregion zuletzt hohe Erstattungsbeträge an die Stadt Aachen
festgestellt, die im System der allgemeinen Regionsumlage nur schwer abzubilden
und insbesondere auszugleichen sind. Auf Vorschlag der Bezirksregierung sollen
daher die Kosten der von der Stadt Aachen auf die Städteregion übertragenen
Aufgaben ab dem Jahr 2019 im Rahmen einer differenzierten Umlage finanziert und
abgerechnet werden.
Die Stadt Aachen hat nach dem Eckpunktepapier der Städteregion für 2019
eine differenzierte Regionsumlage „Mehrbelastung Stadt Aachen“ in Höhe von
168.265.757 € zu zahlen. Die Grundlagen der Berechnung können dem beigefügten
Eckdatenpapier entnommen werden. Grundsätzlich wird eine differenzierte Umlage
zur Abrechnung der Mehrbelastungen der Städteregion durch die von der Stadt
Aachen übertragenen Aufgaben begrüßt. Hinsichtlich der Abrechnungsschlüssel
bzw. Abrechnungsparameter zur Berechnung besteht jedoch noch erheblicher
Abstimmungsbedarf. So müssen die Abrechnungsschlüssel in den einzelnen
Produkten (Anlage 2 zum Eckpunktepapier der Städteregion) angepasst werden und
die bisherigen Personalschlüssel in sachgerechte Schlüssel umgewandelt werden.
Bereits im Genehmigungsverfahren zur Aufstellung des Haushaltes 2018 ist die
Städteregion von der Bezirksregierung aufgefordert worden, die
Abrechnungssystematik und die Abrechnungsinhalte im Detail durch einen Wirtschaftsprüfer
prüfen zu lassen. Dies mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die Anzeige der
Belege gemäß § 27 Absatz 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO).
Auch hinsichtlich der Aufteilung von Verwaltungsgemeinkosten und
Overheadkosten zwischen den Altkreiskommunen und der Stadt Aachen wird noch
erheblicher Abstimmungsbedarf gesehen. Die Abrechnungssystematik und die Abrechnungsparameter
sollen daher bis zum 30. Juni 2019 unter Beteiligung der regionsangehörigen
Kommunen (Kämmerer) neu erarbeitet und festgelegt werden und dann rückwirkend
auch für die Spitzabrechnung 2017 Anwendung finden. Eine beratende Begleitung
dieses Prozesses soll durch die GPA - Gemeindeprüfungsanstalt NRW erfolgen.
Die Verwaltungen der regionsangehörigen Kommunen sehen darüber hinaus für
die Haushaltsplanung 2019 sowie für den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum
bis 2022 durchaus zu beachtende Risiken aus einer sich ggf. deutlich
abschwächenden konjunkturellen Entwicklung sowie eines Endes der
Niedrigzinsphase, die sich in den kommunalen Haushalten spürbar ertragsmindernd
bzw. aufwandsteigernd abbilden werden. Die StädteRegion Aachen wird daher
aufgefordert, den fortschreitenden (freiwilligen) Aufgabenzuwachs und den damit
verbundenen stetigen Anstieg der Personal- und Sachkosten zu beenden.
Zusammenfassend wird an die StädteRegion Aachen der grundsätzliche und
nachdrückliche Appell gerichtet, alle sich bietenden Konsolidierungspotentiale
konsequent zu verfolgen, größtmöglich auszuschöpfen und zur Senkung des
Umlagebedarfs einzusetzen. Ziel muss die deutliche und dauerhafte Absenkung der
Steigerungsraten bei den Regionsumlagen, sowohl bei den Umlagesätzen, als auch
bei den tatsächlich zu leistenden Umlagezahlungen sein.
Mit Blick auf die vorgenommene Bewertung der mit dem Eckdatenpapier zum
Haushaltsentwurf 2019 der StädteRegion Aachen vorgestellten Haushaltsplanung
und unter Berücksichtigung der daraus abgeleiteten und aufgezeigten
Handlungsfelder schlägt die Verwaltung vor, das Benehmen zur Festsetzung der
Regionsumlagen 2019 grundsätzlich herzustellen, das Benehmen zur Festsetzung
der Allg. Regionsumlage 2019 allerdings nur unter den im Beschlussentwurf
formulierten Bedingungen.
Gemäß den Ausführungen im Sachverhalt
Keine