hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
- Die Aufstellung der 2. Änderung des
Bebauungsplans 262 – Am Grachtweg – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
im Sinne des § 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1
dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.
- Gleichzeitig wird die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der
Stadt Eschweiler beschlossen.
Das Plangebiet befindet an der östlichen Stadtgrenze Eschweilers im
Norden des „Interkommunalen Industriegebietes Inden/Eschweiler – Am Grachtweg
–“. Der Geltungsbereich dieser 2. Änderung des Bebauungsplans 262 umfasst ein
ca. 5,2 ha großes Gebiet, welches unmittelbar nördlich an das Gelände angrenzt,
auf dem derzeit ein Logistikzentrum errichtet wird. Durch die 2. Änderung des
Bebauungsplans 262
– Am Grachtweg – werden auf Eschweiler Stadtgebiet Teilbereiche der
Bebauungspläne 262 und der 1. Änderung des Bebauungsplans 262 aus den Jahren
2004 und 2005 überplant. Parallel zu der Bebauungsplanänderung auf Eschweiler
Stadtgebiet wird auch der rechtskräftige Bebauungsplan auf Gemeindegebiet Inden
geändert.
Es handelt sich um Flächen der RWE Power AG, die noch nicht veräußert
sind und derzeit landwirtschaftlich genutzt werden. Im Rahmen der Vermarktung
hat sich herausgestellt, dass ein hoher Bedarf an großen, zusammenhängenden
Industrieflächen besteht. Hier werden Gespräche mit einer ansiedlungswilligen
Firma geführt. Um den angefragten Bedarf zu decken und grundsätzlich eine
Ansiedlung großflächiger Betriebe an diesem Standort zu ermöglichen, ist ein
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Die nachfolgende Abbildung zeigt, dass die im Bebauungsplan 262
festgesetzten Industrieflächen von einer mittig in West-Ost-Richtung
verlaufenden Verkehrsfläche erschlossen werden.
Somit ermöglichen die Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes keine
weiteren großflächigen Ansiedlungen in diesem Industriegebiet.
Um die Ansiedlung künftig zu ermöglichen und gleichzeitig die
erforderliche Erschließung sicherzustellen, müssen die nördlichen Teilbereiche
der dort geltenden Bebauungspläne überplant werden. Konkret wird die bisher
festgesetzte Verkehrsfläche reduziert und an die südliche Plangebietsgrenze
verlegt.
Durch das Änderungsverfahren soll die Bereitstellung von großflächigen
Industrieflächen und dadurch eine zeitnahe Vermarktung und Entwicklung der noch
nicht veräußerten Flächen des Interkommunalen Industriegebietes vorbereitet
werden.
Im Hinblick auf den durch das Ende des Tagebaus Inden zu erwartenden
Strukturwandel zählt die Ansiedlung weiterer Industriebetriebe zu den
übergeordneten Zielen der Stadt Eschweiler. Sie ist für die Aachener und die
Dürener Region von besonderer strukturpolitischer und wirtschaftlicher
Bedeutung, stärkt die Entwicklung der Gesamtregion und dient der Schaffung
neuer Arbeitsplätze.
Die Verwaltung empfiehlt, als ersten Verfahrensschritt die Aufstellung
der 2. Änderung des Bebauungsplans 262 – Am Grachtweg – zu beschließen.
Gleichzeitig soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.
1 BauGB an dieser Bauleitplanung auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes und
der Begründung (Anlagen 2 bis 4) beschlossen werden).
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Ggf. anfallende Kosten für Gutachten, Planungen, Erschließungsmaßnahmen etc. trägt der Eigentümer/Investor.
Die Aufstellung des
o.a. vorbereitenden Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskraft in der Abteilung 610.