Betreff
Stadterneuerungsgebiet Entwicklungsgebiet Innenstadt Eschweiler
hier: Gebietsaufhebung
Vorlage
257/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Das in der Anlage 1 dargestellte und mit Beschluss des Rates vom 21.06.2000 festgelegte Stadterneuerungs-gebiet für das Entwicklungsgebiet Innenstadt Eschweiler wird aufgehoben.

 


 

Durch den Beschluss des Rates der Stadt Eschweiler vom 21.06.2000 wurde der in der Anlage 1 der Sitzungsvorlage Nr. 240/00 (Anlage 1) dargestellte Bereich als Stadterneuerungsgebiet "Entwicklungsgebiet Innenstadt Eschweiler" festgelegt und ein Maßnahmenprogramm für dieses Gebiet beschlossen.

 

Die Umbau- und Umgestaltungsmaßnahmen wurden mit Zuwendungen aus der Städtebauförderung
(teil-)finanziert und in den Jahren 2002 – 2013 umgesetzt. Durchführungszeitraum, Kostenaufschlüsselung sowie Einnahmen (Erschließungsbeiträge gemäß § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land NRW und Zuwendungen aus der Städtebauförderung) ergeben sich aus der Tabelle, die als Anlage 2 beigefügt ist:

 

Gesamtkosten für die Fördermaßnahme "Entwicklungsgebiet Innenstadt Eschweiler" in Höhe von ca.
11.220.000 € abzüglich Einnahmen
in Höhe von insgesamt ca. 6.700.000 € ergeben einen bei der Stadt Eschweiler verbleibenden Kostenanteil in Höhe von ca. 4.520.000 €. Der maßnahmenbezogene Fördersatz in Prozent bzw. bei der flächenbezogenen Förderung die Höhe der Förderung in €/m² sind - für die einzelnen Maßnahmen aufgeschlüsselt - ebenfalls der als Anlage 2 beigefügten Tabelle zu entnehmen.

 

Die Zweckbindungsfristen für alle Fördermaßnahmen im "Entwicklungsgebiet Innenstadt Eschweiler" betragen
20 Jahre (nach Abschluss der Maßnahme/Nachweis der Verwendung). Eine Ausnahme bildet die Förderung privater Maßnahmen im Rahmen des "Fassadenprogramms": Hier ist die Zweckbindungsfrist auf 10 Jahre reduziert.

 

Mit dem letzten Verwendungsnachweis wurde die Gesamtmaßnahme im Oktober 2017 abgeschlossen. Nach Abschluss der Gesamtmaßnahme empfiehlt die Verwaltung, das Stadterneuerungsgebiet "Entwicklungsgebiet Innenstadt Eschweiler" aufzuheben.

 

 


 

Die Aufhebung des Stadterneuerungsgebietes hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

 


 

Die Aufhebung des Stadterneuerungsgebietes hat keine personellen Auswirkungen.