Betreff
Prüffähiger Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Eschweiler 2015
Vorlage
198/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Eschweiler zur Kenntnis.

 

Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 wird zur örtlichen Prüfung sowie zur Vorbereitung der Bestätigung des Gesamtabschlusses und Entlastung des Bürgermeisters durch den Rat an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen, welcher sich zur konkreten Durchführung der Gesamtabschlussprüfung der örtlichen Rechnungsprüfung bedient.

 


Nach § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

 

Der Gesamtabschluss fasst den Jahresabschluss der Stadt und die Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche - analog des Konzernabschlusses der Privatwirtschaft - zusammen. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Eschweiler und

ihrer Betriebe in Gesamtheit abzubilden und damit eine Betrachtung des „Konzerns Stadt Eschweiler“ zu ermöglichen.

 

Der Gesamtabschluss besteht gemäß § 116 Absatz 1 GO NRW in Verbindung mit § 49 Absatz 1

Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aus

 

- der Gesamtbilanz

(Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zum Abschlussstichtag, die Gliederung der Gesamtbilanz entspricht der Mindestgliederung gemäß § 41 GemHVO NRW),

 

- der Gesamtergebnisrechnung

(aus der gemeindlichen Ergebnisrechnung abgeleitete Darstellung und Nachweis des für die gesamte gemeindliche Aufgabenerfüllung im Berichtsjahr tatsächlich erzielten Ressourcenaufkommens und des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs)

 

- und dem Gesamtanhang

(Erläuterungen u.a. zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zur Gesamtbilanz, und zur Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Hinweise auf Verantwortliche)

 

Ferner ist er um

 

- einen Gesamtlagebericht

(auf den Gesamtabschluss ausgerichtete Darstellung und Erläuterung des Geschäftsablaufs und der wirtschaftlichen Gesamtlage der Stadt Eschweiler)

 

- sowie einen Beteiligungsbericht

(auf die gemeindlichen Betriebe bezogene Erläuterung der wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung der Stadt Eschweiler)

 

zu ergänzen (vgl. §§ 116 Absatz 1 GO NRW, 49 Absatz 2 GemHVO NRW).

 

 

Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts sind nur voll zu konsolidieren, wenn sie unter der einheitlichen Leitung der Gemeinde stehen oder die Gemeinde auf sie einen beherrschenden Einfluss hat.

 

In den Gesamtabschluss müssen verselbstständigte Aufgabenbereiche nicht einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Gesamtlage der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind.

 

Die Stadt Eschweiler ist unmittelbar mit 75,1% an der Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH und zu 100,0% an der Strukturförderungsgesellschaft Eschweiler mbH & Co. KG sowie der Betreuungseinrichtungen für Kinder & Jugendliche der Stadt Eschweiler, Anstalt öffentlichen Rechts BKJ, Eschweiler, beteiligt. Diese Tochterunternehmen werden mit der Stadt Eschweiler vollkonsolidiert. Weiterhin ist die Stadt Eschweiler seit dem 01.01.2013 alleinige Gesellschafterin der WBE Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH.

 

Die WBE wurde bis zum 31.12.2012 mangels einheitlicher Leitung und Kontrollrechte sowie der Zurechnung der wirtschaftlichen Risiken zur Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG nicht konsolidiert. Die Stadt Eschweiler hat den Anteil von 49 % zum 01.01.2013 von der Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG erworben und nimmt für das Geschäftsjahr 2013 erstmals eine Vollkonsolidierung der WBE vor.

Außerdem ist die Stadt Eschweiler zu 57,45% an der GeTeCe Eschweiler GmbH  und zu 100 % an der Strukturförderung Eschweiler Verwaltungs-GmbH beteiligt. Eine Überprüfung der Wesentlichkeit dieser Gesellschaft für den kommunalen Gesamtabschluss ergab, dass sie für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO NRW ist.

 

Weitere unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungen bestehen nicht.

 

Unternehmen, die unter maßgeblichem Einfluss der Stadt Eschweiler stehen und für die zum 31.12.2013 eine At-Equity Bilanzierung vorzunehmen ist, sind die Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH (41,0%) und, aufgrund der 24,14 %-igen Beteiligung der Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH, die Verbandswasserwerk Aldenhoven GmbH.

 

Für die Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (25,01%) ergab eine Überprüfung der Wesentlichkeit, dass die Gesellschaft für den kommunalen Gesamtabschluss für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO NRW ist. Auf eine At-Equity-Bewertung wird insoweit verzichtet.

 

Übersicht Konsolidierungskreis - ab 2013

(Bewertung WBE GmbH bis einschl. 2012 At-Equity)

 

 

In der Sitzung des Stadtrates vom 15.03.2016 hat die Verwaltung die prüffähigen Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2011-2014  eingebracht. Der Stadtrat hat die Entwürfe der Gesamtabschlüsse zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Ursprünglich war  vorgesehen, von der Vereinfachungsregelung zur Beschleunigung kommunaler Gesamtabschlüsse Gebrauch zu machen und die Entwurfsfassungen der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 beizufügen.

In Abstimmung mit der örtlichen Rechnungsprüfung wurde hiervon jedoch abgewichen; insbesondere um Erfahrungseffekte bei der Aufstellung künftiger Gesamtabschlüsse durch eigenes Personal zu nutzen.

Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 endete mit der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes. Hinsichtlich der Bestätigung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 und zur Entlastung des Bürgermeisters wird auf die Verwaltungsvorlage Nr. 348/17 verwiesen.

 

Auf der Grundlage des bestätigten Gesamtabschlusses 2014 erfolgte die Erstellung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015. Die Erstellung des Entwurfes erfolgte erstmals durch das eigene Personal und anhand der angeschafften Software „Doppik al dente“. Voraussetzung für die systemunterstütze Erstellung des Gesamtabschlusses 2015 war dabei die systemseitige Erfassung sämtlicher Buchungsdaten aus 2014. Der daraus resultierende und im Vorhinein nicht abschätzbare  Zeitaufwand verzögerte die Vorlage des Gesamtabschlusses 2015.

 

Die Abschlüsse der Gesamtergebnisrechnungen 2011 bis  2015 für den Konzern Stadt Eschweiler  sowie die Entwicklung der Bilanzsummen der Gesamtbilanz  2011 bis 2015 bzw. des Eigenkapitals stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

Detaillierte Erläuterungen zum  Gesamtabschluss  2015  sind dem Anhang, dem Lagebericht und dem Beteiligungsbericht zu entnehmen.

 

Der gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW zu erstellende Beteiligungsbericht, in dem die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Eschweiler zu erläutern ist, ist dem Gesamtabschluss beigefügt.

 

Abweichend vom Inhaltsverzeichnis wurde auf die Beifügung der Auflistung gemäß § 116 Abs. 4 GO NRW (Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sowie der Ratsmitglieder) als Anlage für die Verwaltungsvorlage verzichtet, da sie unverändert dem festgestellten Jahresabschluss 2015 entnommen werden kann.

 

 


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