Der Rat der Stadt Eschweiler nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses der
Stadt Eschweiler zur Kenntnis.
Der Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 wird zur örtlichen Prüfung sowie
zur Vorbereitung der Bestätigung des Gesamtabschlusses und Entlastung des
Bürgermeisters durch den Rat an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen,
welcher sich zur konkreten Durchführung der Gesamtabschlussprüfung der
örtlichen Rechnungsprüfung bedient.
Nach § 116 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31. Dezember einen Gesamtabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.
Der Gesamtabschluss fasst den Jahresabschluss der Stadt und die Jahresabschlüsse der verselbstständigten Aufgabenbereiche - analog des Konzernabschlusses der Privatwirtschaft - zusammen. Ziel des Gesamtabschlusses ist es, die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Eschweiler und
ihrer Betriebe in Gesamtheit abzubilden und damit eine Betrachtung des „Konzerns Stadt Eschweiler“ zu ermöglichen.
Der Gesamtabschluss besteht gemäß § 116 Absatz 1 GO NRW in Verbindung mit § 49 Absatz 1
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) aus
- der Gesamtbilanz
(Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden zum Abschlussstichtag, die Gliederung der Gesamtbilanz entspricht der Mindestgliederung gemäß § 41 GemHVO NRW),
- der Gesamtergebnisrechnung
(aus der gemeindlichen Ergebnisrechnung abgeleitete Darstellung und Nachweis des für die gesamte gemeindliche Aufgabenerfüllung im Berichtsjahr tatsächlich erzielten Ressourcenaufkommens und des tatsächlichen Ressourcenverbrauchs)
- und dem Gesamtanhang
(Erläuterungen u.a. zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, zur Gesamtbilanz, und zur Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Hinweise auf Verantwortliche)
Ferner ist er um
- einen Gesamtlagebericht
(auf den Gesamtabschluss ausgerichtete Darstellung und Erläuterung des Geschäftsablaufs und der wirtschaftlichen Gesamtlage der Stadt Eschweiler)
- sowie einen Beteiligungsbericht
(auf die gemeindlichen Betriebe bezogene Erläuterung der wirtschaftlichen und nichtwirtschaftlichen Betätigung der Stadt Eschweiler)
zu ergänzen (vgl. §§ 116 Absatz 1 GO NRW, 49 Absatz 2 GemHVO NRW).
Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen und privaten Rechts sind
nur voll zu konsolidieren, wenn sie unter der einheitlichen Leitung der
Gemeinde stehen oder die Gemeinde auf sie einen beherrschenden Einfluss hat.
In den Gesamtabschluss müssen verselbstständigte Aufgabenbereiche nicht
einbezogen werden, wenn sie für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Gesamtlage der Gemeinde zu vermitteln,
von untergeordneter Bedeutung sind.
Die Stadt Eschweiler ist unmittelbar mit 75,1% an der Städtisches
Wasserwerk Eschweiler GmbH und zu 100,0% an der Strukturförderungsgesellschaft
Eschweiler mbH & Co. KG sowie der Betreuungseinrichtungen für Kinder &
Jugendliche der Stadt Eschweiler, Anstalt öffentlichen Rechts BKJ, Eschweiler, beteiligt.
Diese Tochterunternehmen werden mit der Stadt Eschweiler vollkonsolidiert.
Weiterhin ist die Stadt Eschweiler seit dem 01.01.2013 alleinige
Gesellschafterin der WBE Wirtschaftsbetriebe Eschweiler GmbH.
Die WBE wurde bis zum 31.12.2012 mangels einheitlicher Leitung und
Kontrollrechte sowie der Zurechnung der wirtschaftlichen Risiken zur
Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG nicht konsolidiert. Die Stadt
Eschweiler hat den Anteil von 49 % zum 01.01.2013 von der Schönmackers
Umweltdienste GmbH & Co. KG erworben und nimmt für das Geschäftsjahr 2013 erstmals
eine Vollkonsolidierung der WBE vor.
Außerdem ist die Stadt Eschweiler zu 57,45% an der GeTeCe Eschweiler
GmbH und zu 100 % an der Strukturförderung
Eschweiler Verwaltungs-GmbH beteiligt. Eine Überprüfung der Wesentlichkeit
dieser Gesellschaft für den kommunalen Gesamtabschluss ergab, dass sie für die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter Bedeutung
gem. § 116 Abs. 3 GO NRW ist.
Weitere unmittelbare oder mittelbare Mehrheitsbeteiligungen bestehen
nicht.
Unternehmen, die unter maßgeblichem Einfluss der Stadt Eschweiler stehen
und für die zum 31.12.2013 eine At-Equity Bilanzierung vorzunehmen ist, sind
die Freizeitzentrum Blaustein-See GmbH (41,0%) und, aufgrund der 24,14 %-igen
Beteiligung der Städtisches Wasserwerk Eschweiler GmbH, die Verbandswasserwerk
Aldenhoven GmbH.
Für die Flugplatz Aachen-Merzbrück GmbH (25,01%) ergab eine Überprüfung
der Wesentlichkeit, dass die Gesellschaft für den kommunalen Gesamtabschluss
für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns von untergeordneter
Bedeutung gem. § 116 Abs. 3 GO NRW ist. Auf eine At-Equity-Bewertung wird
insoweit verzichtet.
Übersicht Konsolidierungskreis - ab 2013
(Bewertung WBE GmbH bis einschl. 2012 At-Equity)
In der Sitzung des Stadtrates vom 15.03.2016 hat die Verwaltung die
prüffähigen Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2011-2014 eingebracht. Der Stadtrat hat die Entwürfe der
Gesamtabschlüsse zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss
verwiesen.
Ursprünglich war vorgesehen, von
der Vereinfachungsregelung zur Beschleunigung kommunaler Gesamtabschlüsse
Gebrauch zu machen und die Entwurfsfassungen der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014
der Anzeige des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015 beizufügen.
In Abstimmung mit der örtlichen Rechnungsprüfung wurde hiervon jedoch
abgewichen; insbesondere um Erfahrungseffekte bei der Aufstellung künftiger Gesamtabschlüsse
durch eigenes Personal zu nutzen.
Die Prüfung des Gesamtabschlusses 2014 endete mit der Erteilung eines
uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes. Hinsichtlich der Bestätigung des
Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2014 und zur Entlastung des Bürgermeisters
wird auf die Verwaltungsvorlage Nr. 348/17 verwiesen.
Auf der Grundlage des bestätigten Gesamtabschlusses 2014 erfolgte die
Erstellung des Entwurfes des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2015. Die
Erstellung des Entwurfes erfolgte erstmals durch das eigene Personal und anhand
der angeschafften Software „Doppik al dente“. Voraussetzung für die
systemunterstütze Erstellung des Gesamtabschlusses 2015 war dabei die
systemseitige Erfassung sämtlicher Buchungsdaten aus 2014. Der daraus
resultierende und im Vorhinein nicht abschätzbare Zeitaufwand verzögerte die Vorlage des
Gesamtabschlusses 2015.
Die Abschlüsse der Gesamtergebnisrechnungen 2011 bis 2015 für den Konzern Stadt Eschweiler sowie die Entwicklung der Bilanzsummen
der Gesamtbilanz 2011 bis 2015
bzw. des Eigenkapitals stellen sich wie folgt dar:
Detaillierte Erläuterungen zum
Gesamtabschluss 2015 sind dem Anhang, dem Lagebericht und dem
Beteiligungsbericht zu entnehmen.
Der gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW zu erstellende Beteiligungsbericht, in dem
die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Eschweiler zu
erläutern ist, ist dem Gesamtabschluss beigefügt.
Abweichend vom Inhaltsverzeichnis wurde auf die Beifügung der Auflistung
gemäß § 116 Abs. 4 GO NRW (Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sowie der
Ratsmitglieder) als Anlage für die Verwaltungsvorlage verzichtet, da sie
unverändert dem festgestellten Jahresabschluss 2015 entnommen werden kann.
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