Betreff
Landesprogramm "Kooperative Baulandentwicklung";
hier: Abschluss einer Zielvereinbarung
Vorlage
170/18
Aktenzeichen
610.31.11
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die „Zielvereinbarung über die Entwicklungsmaßnahme Weisweiler - In den Hüchelner Benden in der Stadt Eschweiler“ (Anlage 1) im Rahmen des Programms „Kooperative Baulandent-wicklung“ mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) abzuschließen und das Projekt umzusetzen.

 


 

Im Frühjahr 2017 beschloss der Rat der Stadt Eschweiler die Unterstützung des Programms des Landes NRW zur sozialen Baulandentwicklung und den Beitritt zu landeseigenen Gesellschaft NRW.URBAN KE. (vgl. VV 386/16, der Sachverhalt (ohne Anlagen) ist als Anlage 4 beigefügt).

 

Zwischenzeitlich wurde der landesweit zur Verfügung stehende Finanzrahmen des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) auf 100 Millionen Euro verfünffacht und das Programm umfirmiert in „Kooperative Baulandentwicklung“. Weitere Informationen sind im Internet unter www.nrw-urban.de/baulandentwicklung verfügbar.

 

Mit Datum vom 06.04.2018 hat die NRW.URBAN KE der Stadt mitgeteilt (Anlage 2), dass die „Entwicklungsmaßnahme Weisweiler - In den Hüchelner Benden“ (Übersicht Anlage 3) in das Landesprogramm „Kooperative Baulandentwicklung“ des MHKBG aufgenommen wurde. In einem ersten Schritt muss nun die in der Anlage 1 beigefügte Zielvereinbarung zwischen dem MHKBG und der Stadt unterzeichnet werden, um danach zum konkreten Projekt in Weisweiler den Treuhandvertrag mit der NRW.URBAN KE abschließen zu können.

 

Die Verwaltung empfiehlt zum Einstieg in das Projekt „Entwicklungsmaßnahme Weisweiler - In den Hüchelner Benden“ die beigefügte Zielvereinbarung abzuschließen.

 

 


Der Abschluss der Zielvereinbarung hat keine haushalterechtliche Relevanz.

 


Die Projektentwicklung und -umsetzung der kooperativen Baulandentwicklung mit NRW.URBAN KE bindet im Rahmen der Pflichtaufgabe „kommunale Bauleitplanung“ Arbeitskräfte in den Ämtern 23 und 61/66.