hier: Abschluss einer Zielvereinbarung
Die Verwaltung wird beauftragt, die „Zielvereinbarung über die
Entwicklungsmaßnahme Weisweiler - In den Hüchelner Benden in der Stadt
Eschweiler“ (Anlage 1) im Rahmen des Programms „Kooperative
Baulandent-wicklung“ mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) abzuschließen und das Projekt umzusetzen.
Im Frühjahr 2017 beschloss der Rat der Stadt Eschweiler die Unterstützung
des Programms des Landes NRW zur sozialen Baulandentwicklung und den Beitritt
zu landeseigenen Gesellschaft NRW.URBAN KE. (vgl. VV 386/16, der Sachverhalt
(ohne Anlagen) ist als Anlage 4 beigefügt).
Zwischenzeitlich wurde der landesweit zur Verfügung stehende Finanzrahmen
des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW
(MHKBG) auf 100 Millionen Euro verfünffacht und das Programm umfirmiert in „Kooperative
Baulandentwicklung“. Weitere Informationen sind im Internet unter www.nrw-urban.de/baulandentwicklung
verfügbar.
Mit Datum vom 06.04.2018 hat die NRW.URBAN KE der Stadt mitgeteilt (Anlage
2), dass die „Entwicklungsmaßnahme Weisweiler - In den Hüchelner Benden“
(Übersicht Anlage 3) in das Landesprogramm „Kooperative Baulandentwicklung“
des MHKBG aufgenommen wurde. In einem ersten Schritt muss nun die in der Anlage
1 beigefügte Zielvereinbarung zwischen dem MHKBG und der Stadt
unterzeichnet werden, um danach zum konkreten Projekt in Weisweiler den
Treuhandvertrag mit der NRW.URBAN KE abschließen zu können.
Die Verwaltung empfiehlt zum Einstieg in das Projekt
„Entwicklungsmaßnahme Weisweiler - In den Hüchelner Benden“ die beigefügte
Zielvereinbarung abzuschließen.
Der Abschluss der Zielvereinbarung hat keine haushalterechtliche Relevanz.
Die
Projektentwicklung und -umsetzung der kooperativen Baulandentwicklung mit
NRW.URBAN KE bindet im Rahmen der Pflichtaufgabe „kommunale Bauleitplanung“
Arbeitskräfte in den Ämtern 23 und 61/66.