hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I.
Die
Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplans 35 - Lenzenfeldchen - gemäß § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 13a BauGB (Bebauungspläne der
Innenentwicklung) im Sinne des
§ 30 Abs. 1 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich
wird beschlossen.
II.
Gleichzeitig
wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlagen
2 und 3) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die
Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.
Das ca. 4.000 m² große Plangebiet befindet sich südlich der Autobahn A 4
sowie östlich der Autobahnanschlussstelle Eschweiler-West im Gewerbegebiet
Lenzenfeldchen. Es liegt am östlichen Ende der Rue de Wattrelos und wird
landwirtschaftlich genutzt.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP 2009) wird das Plangebiet als
„Gewerbliche Baufläche“ (G) dargestellt. Zudem sind im FNP unterirdische
Leitungen eingetragen, da das Plangebiet von einer Versorgungsleitung gequert
wird.
Die geplante 10. Änderung des Bebauungsplans 35 - Lenzenfeldchen -
verfolgt die Zielsetzung der Entwicklung weiterer gewerblicher Flächen. Eine
Erweiterung des bestehenden Gewerbegebietes wird aufgrund der anhaltenden
Nachfrage nach Gewerbegrundstücken in der Stadt Eschweiler angestrebt. Das
Plangebiet wird durch eine westliche Anbindung an die Rue de Wattrelos
erschlossen. Die geplante Bebauung fügt sich bezüglich ihrer Kubatur in die
Umgebungsbebauung des vorhandenen Gewerbegebietes ein. Zur Realisierung der
Nachverdichtung des Gewerbegebietes ist die Aufstellung eines Bebauungsplans
gemäß § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, als ersten Verfahrensschritt die Aufstellung
der 10. Änderung des Bebauungsplans 35 – Lenzenfeldchen – mit dem beigefügten
Geltungsbereich (Anlage 1) zu beschließen. Gleichzeitig soll die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB an dieser
Bauleitplanung auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes und der Begründung (Anlagen
2 und 3) beschlossen werden.
Bei den hier zu entwickelnden Grundstücken handelt es sich um städtische Flächen, die nach Rechtskraft des Bebauungsplans einer Vermarktung zugeführt werden können. Die diesbezügliche haushaltsrechtliche Betrachtung erfolgt in den entsprechenden Grundstückskaufverträgen.
Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens müssen ggf. externe Gutachten vergeben werden. Die
Notwendigkeit ergibt sich erst aus den Stellungnahmen der Fachbehörden im
weiteren Aufstellungsverfahren. Haushaltsmittel für Gutachten stehen bei dem im
Produkt 095110101 - Räumliche Planung und Entwicklung - geführten Sachkonto
52910000 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - zur Verfügung. Die notwendigen
Erschließungsmaßnahmen trägt voraussichtlich die Stadt Eschweiler.
Die Aufstellung der
10. Änderung des Bebauungsplans 35 – Lenzenfeldchen – bindet als Pflichtaufgabe
der Kommune Arbeitskapazitäten in der Abteilung 610.