Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan 10 - Erweiterung Haus Maria, Hehlrath -;
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
160/18
Art
Beschlussfassung öffentlich

I.        Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 10 – Erweiterung Haus Maria, Hehlrath – gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und § 12 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im Sinne des § 30 Abs. 2 BauGB mit dem in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich wird beschlossen.

II.      Gleichzeitig wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung (Anlage 2) gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler beschlossen.

 


Mit Datum vom 16.05.2018 hat die Goskowitz GmbH & Co KG als Eigentümerin des Pflegewohnhauses „Haus Maria“ in Hehlrath die Aufstellung eines Bebauungsplans für ihre Grundstücke beantragt.

 

Aus aktuellen rechtlichen Anforderungen an die Ausstattung von Senioren- und Pflegeheimen resultiert ein erhöhter Raumbedarf derartiger Einrichtungen. Das in Hehlrath (Ecke Oberstraße / Velauer Straße) gelegene „Haus Maria“ mit z.Zt. ca. 90 Betten muss daher erweitert werden, um es weiterhin wirtschaftlich betreiben zu können.

 

Auf Basis des zur planungsrechtlichen Beurteilung für dieses Areal anzuwendenden § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) kann dieser zusätzliche Gebäude-/ Raumbedarf jedoch nicht realisiert werden. Um die Einrichtung an diesem zentralen Standort in Hehlrath halten zu können, ist daher die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

 

Dieser soll gem. § 12 BauGB als Vorhabenbezogener Bebauungsplan (Vorhaben- und Erschließungsplan) aufgestellt werden. Aufgrund der beabsichtigten Nachverdichtung, der integrierten Lage des Standortes und einer realisierbaren Grundfläche von unter 20.000 m² soll ein Verfahren nach § 13 a BauGB (beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung), ohne Durchführung einer Umweltprüfung, durchgeführt werden. Eine Änderung bzw. Berichtigung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich, da dieser dort bereits einen Standort für ein „Alten- und Pflegeheim“ vorsieht.

 

Planungsziel ist die Erweiterung des bestehenden Pflegewohnhauses um weitere Zimmer und Gemeinschaftseinrichtungen, um damit einer möglichen Verlagerung des Betriebsstandortes entgegenzuwirken. Hierzu ist die Errichtung zusätzlicher Gebäudeteile, teilweise in Verbindung mit einem Abriss und einer Überplanung des Bestands, erforderlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 10 – Erweiterung Haus Maria, Hehlrath – mit den oben beschriebenen Planungszielen und dem Geltungsbereich (Anlage 1) zu beschließen.

 


Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant. Ggf. anfallende Kosten für Gutachten, Planungen, etc. trägt der Eigentümer/Investor.

 


Die Aufstellung des Bebauungsplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.