Betreff
Jugendchor Lautstark St. Severin Weisweiler;hier: Antrag auf Gewährung eines städtischen Zuschusses im Rahmen der Kulturförderung zur Projektförderung
Vorlage
185/14
Art
Beschlussfassung öffentlich

1.) Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 

2.) Dem Jugendchor Lautstark St. Severin Weisweiler wird im Rahmen der Kulturförderung ein Zuschuss in Höhe 

von maximal 1.500,00 €  unter der Voraussetzung gewährt, dass die ungedeckten Kosten nachgewiesen werden.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Der Jugendchor Lautstark St. Severin Weisweiler, vertreten durch den 1. Vorsitzenden Herrn Lukas Ritgens, hat mit Schreiben vom 10.02.2014 einen Zuschuss für die Projektförderung für Veranstaltungen, Projekte und beson-dere Aktivitäten für das Jahr 2014 beantragt (Anlage). Es geht hierbei um die Durchführung eines 2-tägigen Workshops für Chormusik mit dem slowenischen Weltchor „Perpetuum Jazzile“ mit abschließendem Konzert. Wegen näherer Einzelheiten kann auf die beigefügten Unterlagen verwiesen werden.

Ursprünglich ging der Veranstalter noch von einem Finanzdefizit von ca. 6.000,00 € aus. Nach entsprechenden Verhandlungen mit dem Chor „Perpetuum Jazzile“ und dem Einwerben von Sponsorengeldern geht der Veranstalter nach dem nunmehr eingereichten Finanzierungsplan bei Gesamtkosten für den geplanten Workshop von insgesamt 38.760,00 € von Einnahmen in Höhe von rund 38.675,00 € aus, die sich wie folgt zusammensetzen:

 

Eintritt Work 80,00 € (350 Teilnehmer):                     28.000,00 €

Eintritt Konzert Schnitt 12,50 € (ca. 750 Besucher):    9.375,00 €

Sponsoring:                                                            1.300,00 €

 

Die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben ergibt ein Defizit in Höhe von 115,00 €. Eine Nachfrage der Verwaltung zur Durchführung des  Workshops hat ergeben, dass die bei der Kalkulation geschätzten Besucherzahlen jedoch sehr optimistisch angesetzt wurden. Um hier für den Veranstalter eine finanzielle Sicherheit für dieses durchaus ambitionierte Projekt zu schaffen, hat dieser um Bereitstellung eines Maximalzuschusses in Höhe von 1.500,00 € gebeten.

 

Der vorgenannte Zuschussantrag ist auf der Grundlage der vom Rat der Stadt Eschweiler am 02.10.2001 beschlossenen und am 07.11.2001, 10.12.2003 sowie am 24.03.2004 nochmals geänderten „ Richtlinien der Stadt Eschweiler über die Gewährung von Zuschüssen zur Kulturförderung“ zu prüfen.

 

Neben den unter A) aufgeführten Zuschüssen können auch Zuschüsse für besondere Einzelveranstaltungen, Projekte und Aktivitäten gemäß § 4 Buchstabe F) gewährt werden, wenn diese von besonderem kulturellen Inte-resse für die Stadt sind und das Projekt Gesamtkosten in Höhe von mindestens 2.550,00 € verursacht. Die Eigenleistungen des Antragsstellers sowie Zuschüsse von anderen Institutionen sollen entsprechend Berücksich-tigung finden. Die Eigenleistung muss mindestens 30 % der Gesamtkosten des Projektes darstellen. Gemäß § 7 Abs. 2 entscheidet der Kulturausschuss über die Höhe der Investitions- und Projektförderungen.

 

Das Antragsverfahren sowie die beizubringenden Unterlagen sind aus § 5 der Richtlinien ersichtlich. Der Jugendchor Lautstark ist nicht in die Liste der Kulturvereine in der Stadt Eschweiler aufgenommen.

 

Den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 – Freistellungsbescheid des Finanzamtes und aktueller Auszug aus dem Vereinsregister des Amtsgerichts – kann ebenfalls nicht Rechnung getragen werden. Der Jugendchor Lautstark ist eine Untergruppierung der Pfarre St. Severin Weisweiler, die als Körperschaft beim Finanzamt gemeldet ist. Weder der Jugendchor noch die Pfarre St. Severin sind ein eingetragener Verein.

 

Obwohl nicht alle Voraussetzungen für eine Zuschussgewährung erfüllt sind, schlägt die Verwaltung vor, dem Jugendchor Lautstark der Pfarre St. Severin Weisweiler für die Durchführung der Veranstaltung am 20.09. 2014 und 21.09.2014  einen Zuschussbetrag in Höhe von maximal 1.500,00 € - unter Voraussetzung des Nachweises der ungedeckten Kosten - zu bewilligen.

 

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen besteht nicht.      


 

Im Haushalt 2014 sind bei Produkt 042810101 – Kulturveranstaltungen und – förderungen -. Sachkonto 53118100 (Zuschüsse an Vereine und Orchester) Mittel in Höhe von insgesamt 6.000,00 € bereitgestellt worden.

Dieser Betrag wurde in den letzten Jahren durch die allgemeine Förderung für Kulturvereine – Sockelbetrags – bzw. pauschalisierte Förderung – je nach Antragstellung durch die Vereine in voller Höhe aufgebraucht. Da die Auszahlung der pauschalierten Zuschüsse grundsätzlich erst nach Beendigung der Antragsfrist (15.11. eines Jahres) erfolgt und zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abzusehen ist, in welcher Höhe die Mittel in Anspruch genommen werden, ist zum Jahresende über die Aufteilung bzw. Gewährung der bis dahin beantragten Zu-schussmittel zu entscheiden. 


 

Keine personellen Auswirkungen