Betreff
Neuaufstellung des Regionalplans;
hier: Städteregionales Gewerbeflächenkonzept als Fachbeitrag zur Überarbeitung des Regionalplans
Vorlage
100/18
Aktenzeichen
610.212.34
Art
Beschlussfassung öffentlich

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, über die StädteRegion Aachen das mit allen regionsangehörigen Kommunen abgestimmte städteregionale Gewerbeflächenkonzept als Fachbeitrag im Rahmen der Überarbeitung des Regionalplans bei der Bezirksregierung Köln vorzulegen.

 

  1. Der Rat begrüßt die strategische Ausrichtung auf gewerbliches Flächenpooling und beauftragt die Verwaltung die entsprechenden Vereinbarungen zum Aufbau eines städteregionalen Gewerbeflächenpools zu fördern.

 


 

Neuaufstellung des Regionalplans

 

Die Regionalplanung sichert als querschnittsorientierte Gesamtplanung einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen der Region, andererseits hält sie ausreichende Spielräume für die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung vor. Dazu legt die Regionalplanung Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, die von allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Regierungsbezirk beachtet bzw. berücksichtigt werden müssen.

Die Regionalplanung befasst sich insbesondere mit den folgenden Themenfeldern:

  • Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung
  • Großflächige Einzelhandelsentwicklungen
  • Standortvorsorge technischer Infrastrukturen
  • Raumansprüche erneuerbarer Energien
  • Rohstoffsicherung
  • Gewässer- und vorbeugender Hochwasserschutz.

 

Der Regionalplan ist dabei das wichtigste Steuerungsinstrument zur Koordinierung der unterschiedlichen Raumansprüche und bildet die zusammenfassende, übergeordnete und überörtliche Schnittstelle zwischen der Landesentwicklungsplanung und der kommunalen Bauleitplanung sowie den raumbedeutsamen Fachplanungen.

 

Der aktuelle Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln stammt aus den Jahren 2001, 2003 und 2004 und besteht aus drei räumlichen und zwei sachlichen Teilabschnitten. Üblicherweise wird ein Regionalplan alle 15-20 Jahre neu aufgestellt bzw. überarbeitet. Eine regelmäßige „Aktualisierung“ des Regionalplans ist erforderlich, da auch die gesellschaftlichen, demographischen, ökonomischen, ökologischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einem steten Wandel unterliegen. Anfang 2017 trat z.B. ein neuer Landesentwicklungsplan in Kraft, in dem neue Vorgaben für die Regionalplanung enthalten sind.

 

Der Prozess zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln begann im Januar 2016 mit dem Start des informellen Verfahrens. Die Überarbeitung des Regionalplans soll in diesem Teil des Planverfahrens im breit angelegten Dialog mit den Kommunen, Fachbehörden, Verbänden, der Politik und Öffentlichkeit erfolgen. Hier sollen nicht nur die vielfältigen unterschiedlichen Belange erkannt und eingebracht werden, sondern es soll nach Möglichkeit auch ein Konsens über zukünftige räumliche Entwicklungen vorbereitet werden. Der Dialog erfolgt in verschiedenen Formaten, z.B. in Kommunalgesprächen, Themenforen oder Workshops. Am Ende des informellen Planverfahrens steht der Entwurf eines Plankonzepts als Grundlage für das formelle Planverfahren. Der Ablauf des formellen Planverfahrens ist gesetzlich vorgeschrieben mit einer Beteiligung aller Akteure und wird sich üblicherweise noch über mehrere Jahre hinziehen. Das Planverfahren endet mit dem Aufstellungsbeschluss des Regionalrates und der nachfolgenden Anzeige und Bekanntmachung des neuen Regionalplans Köln.

 

Nach der Vorstellung des Grundlagenpapiers „Regionale Perspektiven für die Planungsregion Köln“ (https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/regionale_perspektiven/index.html) durch die Bezirksregierung wurden die Kreise und Kommunen in die ersten Abstimmungen eingebunden. In den informellen Kommunalgesprächen im letzten Jahr begann die Bezirksplanungsbehörde mit den einzelnen Gemeinden die Bedarfslagen und den Rahmen der angestrebten Entwicklungen abzustimmen. Ein erstes Gespräch der Stadtverwaltung Eschweiler fand am 14.12.2017 bei der Bezirksregierung Köln statt.

 

 

Städteregionales Gewerbeflächenkonzept

 

In diesem Zusammenhang haben die Bürgermeister der städteregionsangehörigen Kommunen die Chance erkannt, dass auf Ebene der StädteRegion Aachen abgestimmte Entwicklungen eher Eingang in die förmliche Regionalplanüberarbeitung finden als wenn jede einzelne Kommune diese der Bezirksplanungsbehörde vorträgt. Daher wurde im Mai 2017 die Erarbeitung eines städteregionalen Gewerbeflächenkonzeptes beschlossen und über die StädteRegion Aachen die AGIT (Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH) beauftragt, dieses Konzept zu entwickeln und mit allen regionsangehörigen Kommunen abzustimmen.

 

Ziel des städteregionalen Gewerbeflächenkonzeptes ist es, den Kommunen ausreichende Spielräume für ihre gewerblichen Flächenentwicklungen zu bieten, räumliche Nutzungskonflikte zu minimieren und die Kräfte der zehn regionsangehörigen Städte und Gemeinden zu bündeln. Zu den Inhalten und Ergebnissen wird auf die Sitzungsvorlage 2018/0064 der StädteRegion Aachen verwiesen. Diese wurde am 22.03.2018 im Städteregionsausschuss einstimmig beschlossen.

 

Die Verwaltung begrüßt die strategische Ausrichtung auf einen städteregionalen Gewerbeflächenpool und empfiehlt das städteregionale Gewerbeflächenkonzept über die StädteRegion Aachen als Fachbeitrag im Rahmen der Überarbeitung des Regionalplans bei der Bezirksplanungsbehörde vorzulegen.

 


keine

 


Die Vorarbeiten zur Neuaufstellung des Regionalplans binden als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.