hier: Städteregionales Gewerbeflächenkonzept als Fachbeitrag zur Überarbeitung des Regionalplans
- Die Verwaltung wird beauftragt, über die
StädteRegion Aachen das mit allen regionsangehörigen Kommunen abgestimmte
städteregionale Gewerbeflächenkonzept als Fachbeitrag im Rahmen der
Überarbeitung des Regionalplans bei der Bezirksregierung Köln vorzulegen.
- Der Rat begrüßt die strategische
Ausrichtung auf gewerbliches Flächenpooling und beauftragt die Verwaltung
die entsprechenden Vereinbarungen zum Aufbau eines städteregionalen
Gewerbeflächenpools zu fördern.
Neuaufstellung des Regionalplans
Die Regionalplanung sichert als querschnittsorientierte Gesamtplanung einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen der Region, andererseits hält sie ausreichende Spielräume für die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung vor. Dazu legt die Regionalplanung Ziele und Grundsätze der Raumordnung fest, die von allen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Regierungsbezirk beachtet bzw. berücksichtigt werden müssen.
Die Regionalplanung befasst sich insbesondere mit den folgenden Themenfeldern:
- Steuerung der Siedlungs- und Freiraumentwicklung
- Großflächige Einzelhandelsentwicklungen
- Standortvorsorge technischer Infrastrukturen
- Raumansprüche erneuerbarer Energien
- Rohstoffsicherung
- Gewässer- und vorbeugender Hochwasserschutz.
Der Regionalplan ist dabei das
wichtigste Steuerungsinstrument zur Koordinierung der unterschiedlichen Raumansprüche
und bildet die zusammenfassende, übergeordnete und überörtliche Schnittstelle
zwischen der Landesentwicklungsplanung und der kommunalen Bauleitplanung sowie
den raumbedeutsamen Fachplanungen.
Der aktuelle Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln stammt aus den
Jahren 2001, 2003 und 2004 und besteht aus drei räumlichen und zwei sachlichen
Teilabschnitten. Üblicherweise wird ein Regionalplan alle 15-20 Jahre neu
aufgestellt bzw. überarbeitet. Eine regelmäßige „Aktualisierung“ des
Regionalplans ist erforderlich, da auch die gesellschaftlichen,
demographischen, ökonomischen, ökologischen und rechtlichen Rahmenbedingungen
einem steten Wandel unterliegen. Anfang 2017 trat z.B. ein neuer
Landesentwicklungsplan in Kraft, in dem neue Vorgaben für die Regionalplanung
enthalten sind.
Der Prozess zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk
Köln begann im Januar 2016 mit dem Start des informellen Verfahrens. Die
Überarbeitung des Regionalplans soll in diesem Teil des Planverfahrens im breit
angelegten Dialog mit den Kommunen, Fachbehörden, Verbänden, der Politik und
Öffentlichkeit erfolgen. Hier sollen nicht nur die vielfältigen
unterschiedlichen Belange erkannt und eingebracht werden, sondern es soll nach
Möglichkeit auch ein Konsens über zukünftige räumliche Entwicklungen
vorbereitet werden. Der Dialog erfolgt in verschiedenen Formaten, z.B. in
Kommunalgesprächen, Themenforen oder Workshops. Am Ende des informellen
Planverfahrens steht der Entwurf eines Plankonzepts als Grundlage für das
formelle Planverfahren. Der Ablauf des formellen Planverfahrens ist gesetzlich
vorgeschrieben mit einer Beteiligung aller Akteure und wird sich üblicherweise
noch über mehrere Jahre hinziehen. Das Planverfahren endet mit dem
Aufstellungsbeschluss des Regionalrates und der nachfolgenden Anzeige und
Bekanntmachung des neuen Regionalplans Köln.
Nach der Vorstellung des Grundlagenpapiers „Regionale Perspektiven für
die Planungsregion Köln“ (https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/regionale_perspektiven/index.html) durch die Bezirksregierung wurden die Kreise
und Kommunen in die ersten Abstimmungen eingebunden. In den informellen Kommunalgesprächen im
letzten Jahr begann die Bezirksplanungsbehörde mit den einzelnen Gemeinden die
Bedarfslagen und den Rahmen der angestrebten Entwicklungen abzustimmen. Ein
erstes Gespräch der Stadtverwaltung Eschweiler fand am 14.12.2017 bei der
Bezirksregierung Köln statt.
Städteregionales Gewerbeflächenkonzept
In diesem Zusammenhang haben die Bürgermeister der
städteregionsangehörigen Kommunen die Chance erkannt, dass auf Ebene der
StädteRegion Aachen abgestimmte Entwicklungen eher Eingang in die förmliche
Regionalplanüberarbeitung finden als wenn jede einzelne Kommune diese der
Bezirksplanungsbehörde vorträgt. Daher wurde im Mai 2017 die Erarbeitung eines städteregionalen
Gewerbeflächenkonzeptes beschlossen und über die StädteRegion Aachen die AGIT
(Aachener Gesellschaft für Innovation und Technologietransfer mbH) beauftragt,
dieses Konzept zu entwickeln und mit allen regionsangehörigen Kommunen
abzustimmen.
Ziel des städteregionalen Gewerbeflächenkonzeptes ist es, den Kommunen
ausreichende Spielräume für ihre gewerblichen Flächenentwicklungen zu bieten,
räumliche Nutzungskonflikte zu minimieren und die Kräfte der zehn
regionsangehörigen Städte und Gemeinden zu bündeln. Zu den Inhalten und
Ergebnissen wird auf die Sitzungsvorlage 2018/0064 der StädteRegion Aachen
verwiesen. Diese wurde am 22.03.2018 im Städteregionsausschuss einstimmig
beschlossen.
Die Verwaltung begrüßt die strategische Ausrichtung auf einen
städteregionalen Gewerbeflächenpool und empfiehlt das städteregionale
Gewerbeflächenkonzept über die StädteRegion Aachen als Fachbeitrag im Rahmen
der Überarbeitung des Regionalplans bei der Bezirksplanungsbehörde vorzulegen.
keine
Die Vorarbeiten zur
Neuaufstellung des Regionalplans binden als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskraft in der Abteilung 610.