Betreff
Neues Entlohnungssystem bei der Caritas Betriebs- und Werkstätten GmbH
Vorlage
282/17
Art
Kenntnisgabe öffentlich

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.

 


Bei der Caritas Betriebs- und Werkstätten GmbH (CBW GmbH) wurde kürzlich ein neues System zur Entlohnung der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingeführt. Künftig werden die Beschäftigten nach dem sogenannten MELBA System entlohnt. MELBA steht hierbei für Merkmalprofile zur Eingliederung Leistungsgewandelter und Behinderter in Arbeit. Für weitergehende Informationen zum neuen Entlohnungssystem bei der CBW GmbH wird auf den Presseartikel vom 15.08.2017, welcher als Anlage beigefügt ist, verwiesen.

 

Für die Beschäftigten, die trotz ihrer Tätigkeit bei der CBW GmbH, entsprechender Unterstützung durch die Familie oder aus eigenen Mitteln ihren Lebensunterhalt nicht sicherstellen können, besteht die Möglichkeit, zusätzlich beim Sozialamt Leistungen nach dem 4. Kapitel Sozialgesetzbuch - Zwölftes Buch - (SGB XII) zu beantragen. Durch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII ist sichergestellt, dass der notwendige Lebensunterhalt bestritten werden kann.

In Eschweiler sind derzeit 106 Personen im Leistungsbezug, die neben ihrer Tätigkeit bei der CBW GmbH Leistungen nach dem SGB XII zur Sicherstellung ihres notwendigen Lebensunterhaltes erhalten.

 


Der Aufwand der Fälle im 4. Kapitel SGB XII - Erwerbsunfähige unter 65 Jahren und Werkstattfälle - lag im Jahr 2016 bei 2.174.821,05 Euro, dies sind durchschnittlich 181.235.09 Euro pro Monat. Hierin enthalten sind die Aufwendungen für 103 Fälle mit 106 Personen, die in der CBW GmbH beschäftigt sind.

Diese werden durch den Bund an den Kostenträger StädteRegion Aachen zu 100 % erstattet, sodass für die Stadt Eschweiler keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen entstehen.

 


Die Bearbeitung der Leistungen nach dem SGB XII erfolgt aufgrund der Delegationssatzung der StädteRegion Aachen durch das Sozialamt der Stadt Eschweiler derzeit mit drei Vollzeitkräften und einer Teilzeitkraft.