hier: Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
I.
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit am Bebauungsplan 296 - Merzbrücker
Straße / Am Golfplatz - gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der
Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler wird beschlossen.
Für den Bebauungsplan 296 - Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - war eine
Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Im Vorfeld dieser Änderung
wurde auf der Grundlage der VV 076/10 die Bauflächenentwicklung in St.
Jöris und damit die Darstellung im Flächennutzungsplan beraten.
Es standen zwei Bereiche für eine Wohnbauflächenerweiterung in St. Jöris
zur Verfügung, die bis dahin dargestellte Fläche östlich der Straße Am
Burgbusch und die Fläche östlich der Merzbrücker Straße. Zur Vorbereitung einer
Entscheidung über die künftige Bauflächenentwicklung in St. Jöris wurden diese
beiden Flächen gegenübergestellt und anhand der für die bauliche Entwicklung
maßgeblichen Kriterien bewertet.
Da St. Jöris im Gebietsentwicklungsplan nicht als Allgemeiner
Siedlungsbereich dargestellt ist, bestand im Rahmen der Eigenentwicklung
lt. Prognose hier ein Bedarf an neuer Wohnbaufläche von nur 0,96 ha. In der
ersten Offenlage des Flächennutzungsplans hatte die Bezirksplanungsbehörde
allerdings bereits eine Fläche in der Größenordnung von 2,4 ha östlich der
Straße Am Burgbusch akzeptiert. Das bedeutete für die Fläche östlich der Merzbrücker
Straße mit ihrer Größenordnung von 3,4 ha, dass sie durch z.B. eine
Ortsrandeingrünung zu reduzieren wäre.
Daraufhin hat der Ausschuss einstimmig beschlossen, dass die künftige
Bauflächenentwicklung in St. Jöris am südlichen Ortsrand östlich der
Merzbrücker Straße erfolgen und diese Entwicklung in Bauabschnitten und maßvoll
in einer Größenordnung von ca. 25 Hauseinheiten unter Einhaltung des dörflichen
Charakters stattfinden soll.
Nach durchlaufendem Änderungsverfahren wurde die Genehmigung der 6.
Änderung des Flächennutzungsplans - Merzbrücker Straße - am 06.12.2013 im
Amtsblatt bekanntgemacht und ist seitdem wirksam.
Am 15.09.2016 (VV 210/16) hat der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss zum wiederholten Mal beschlossen, die bauliche Entwicklung von St.
Jöris im Baugebiet „Merzbrücker Straße“ in einer maßvollen städtebaulichen
Dichte und unter Einhaltung des dörflichen Charakters weiter zu verfolgen.
Er hat die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage einer städtischen
Vorentwurfsskizze und der Variante 2 eines Investors, in Vertragsverhandlungen
über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages mit einem Investor einzutreten,
der bereit und in der Lage ist, für die Planung ein Stadtplanungsbüro zu
beauftragen, das Baugebiet in mehreren Bauabschnitten zu entwickeln und alle
notwendigen Erschließungskosten zu übernehmen.
In seiner Sitzung am 21.09.2017 hat der Planungs-, Umwelt- und
Bauausschuss den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 296 - Merzbrücker
Straße / Am Golfplatz - gefasst.
Inzwischen wurde der Vorentwurf erarbeitet. Diese Planung lässt sich in zwei Bauabschnitten verwirklichen. Die Verwaltung empfiehlt, mit dem Städtebaulichen Entwurf, dem Bebauungsplanvorentwurf und der Begründung (Anlagen 1, 2 und 3) die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 4 der Satzung über die Bürgerbeteiligung der Stadt Eschweiler zu beschließen.
Das Planverfahren zum Bebauungsplan 296 - Merzbrücker Straße / Am Golfplatz - wird von einem Investor durchgeführt und ist daher haushaltsrechtlich nicht relevant.
Die Aufstellung des o.a. verbindlichen Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune Arbeitskraft in der Abteilung 610.