1.) Die Ratsmitglieder wählen
folgende stimmberechtigte Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss:
a) Ratsmitglieder:
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Mitglied: |
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Stellvertreter: |
1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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7. |
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8. |
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9. |
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b) weitere
stimmberechtigte Mitglieder:
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Mitglied: |
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Stellvertreter: |
1. |
Herr Leo Rath |
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Herr Manfred Schönen |
2. |
Frau Andrea Pfeiffer |
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Herr Ralf Schmalbrock |
3. |
Herr Heinz-Peter Wiesen |
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Herr Wienand Schönchens |
4. |
Herr Sven Krott |
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Herr Gregor Wings |
5. |
Frau Mariethres Kaleß |
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Frau Lydia Schäfer-Fuhrmann |
6. |
Frau Petra Kogel |
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Herr Hermann Pütz |
2.) Von
der Bestellung der folgenden beratenden Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss
gemäß entsprechender Regelung in § 4 Abs. 3 der Jugendamtssatzung nimmt der Rat
Kenntnis:
§ 4 Abs. 3 ... |
Mitglied: |
Persönlicher Stellvertreter: |
Buchstabe a |
Hauptverwaltungsbeamtin/Hauptverwaltungsbeamte oder eine/ein von
ihr/ihm bestellte/bestellter Vertreterin/Vertreter |
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Buchstabe b |
Leiterin/Leiter des Jugendamtes oder Vertreterin/Vertreter |
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Buchstabe c |
Richterin/Richter
des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder
Jugendrichterin/Jugendrichter |
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Richterin Gertrud Wollschläger-Dulle |
Richterin Sybille Mähr |
Buchstabe d |
Vertreterin/Vertreter
der Agentur für Arbeit |
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Frau Christiane Müller |
Herr Detlef Schepanski |
Buchstabe e |
Vertreterin/Vertreters
des Jobcenters der StädteRegion Aachen |
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Herr Hartmut Schwentke |
Frau Laura Peters |
Buchstabe f |
Vertreterin/Vertreter
der Schulen |
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Frau Michaela Silbernagel |
Frau Marion Wunderlich |
Buchstabe g |
Vertreterin/Vertreter
der Polizei |
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Kriminalhauptkommissar Franz Schmitz |
Kriminalhauptkommissar Peter Arz |
Buchstabe h |
Vertreterin/Vertreter
der Katholischen Kirche |
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Herr Wolfgang Gerhards |
Pfarrer Josef Wienand |
Buchstabe h |
Vertreterin/Vertreter
der Evangelischen Kirche |
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Pfarrer Wolfgang Theiler |
Pfarrer Thomas Richter |
Buchstabe i |
Ärztin/Arzt des
zuständigen Gesundheitsamtes |
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Herr Dr. Josef Michels |
Frau Dr. Claudia Nacken |
Buchstabe j |
Vertreterin/Vertreter
Integrationsrat, der/die nicht Ratsmitglied ist |
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Entscheidet sich in der
konstituierenden Sitzung des Integrationsrates, die voraussichtlich am
28.08.2014 stattfindet. |
Gemäß § 41 Abs. 1 Buchst. b) GO NRW
i.V.m. § 58 GO NRW obliegt dem Rat die Wahl der Ausschussmitglieder,
wobei die Vorschriften der GO NRW für Bildung, Kompetenzen, Besetzung und
Verfahren nur insoweit gelten, als nicht das jeweilige Spezialgesetz besondere
Bestimmungen trifft.
§ 71 Abs. 1 SGB VIII i.V.m. §§ 4 und 5 AG KJHG sowie die
Jugendamtssatzung regeln für den Jugendhilfeausschuss Zusammensetzung und
Verfahren in besonderer Weise und gehen insofern den Vorschriften des kommunalen
Verfassungsrechts vor.
Wegen des Verfahrens für die Durchführung der Wahl wird auf die
Verwaltungsvorlage Nr. 211/14 Bezug genommen.
Gemäß § 4 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und
Jugendhilfegesetz (AG-KJHG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Satzung des
Jugendamtes der Stadt Eschweiler gehören dem Jugendhilfeausschuss höchstens 15
stimmberechtigte Mitglieder an.
Entsprechend § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB VII - Kinder- und
Jugendhilfe) sind hiervon mit 3/5 (9 Ratsmitglieder) des Anteils der Stimmen
Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe
sowie mit 2/5 (6 stimmberechtigte Mitglieder) des Anteils der Stimmen Frauen
und Männer, die von den im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und
anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden, zu wählen.
Vorschläge der Jugendverbände sind angemessen zu berücksichtigen.
Mit Schreiben vom 15.04.2014 und durch Bekanntmachung vom 02.04.2014 im Amtsblatt Nr. 07/2014 wurden die im Bereich
des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Träger der Jugendhilfe
gebeten, ihre Besetzungsvorschläge zu unterbreiten. In den Vorgesprächen mit
den Fraktionsvertretern, etc. wurde die aus den eingegangenen Vorschlägen
getroffene Auswahl vorgestellt; sie findet sich im Beschlussvorschlag wieder.
Gemäß § 5 Absätze 1 und 3 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und
Jugendhilfegesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der Jugendamtssatzung gehören
dem Jugendhilfeausschuss außerdem noch folgende Mitglieder mit beratender
Stimme an:
a) die
Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte oder eine/ein von ihr/ihm
bestellte/bestellter Vertreterin/Vertreter,
b) die Leiterin/der Leiter des
Jugendamtes oder Vertreterin/Vertreter,
c) eine Richterin/ein Richter des
Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ein
Jugendrichter, die/der von der Präsidentin/dem Präsidenten des Landgerichts Aachen
bestellt wird,
d) eine Vertreterin/ein Vertreter
der Bundesagentur für Arbeit, Agentur
für Arbeit Aachen,
e) eine Vertreterin/ein Vertreter
der ARGE in der Städteregion Aachen (jetzt Jobcenter)
f) eine Vertreterin/ein
Vertreter der Schulen, die/der von der Regierungspräsidentin/dem
Regierungspräsidenten Köln bestellt wird,
g) eine Vertreterin/ein Vertreter der Polizei, die/der von der
Polizeipräsidentin/dem Polizeipräsidenten Aachen bestellt wird,
h) je eine Vertreterin/ein
Vertreter der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche, die/der von der
zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaft bestellt wird,
i) eine Ärztin/ein Arzt des
zuständigen Gesundheitsamtes,
j) eine Vertreterin/ ein Vertreter
des Integrationsrates, welche/r nicht Ratsmitglied ist,
k) je eine Vertreterin/ein
Vertreter der Ratsfraktionen, die nicht im Jugendhilfesausschuss vertreten
sind.
Die Vorschläge wurden - soweit sie bereits vorlagen - in den
Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Für jedes Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist im Übrigen ein
Stellvertreter zu wählen.
Keine.
Keine.