Betreff
Wahl der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses
Vorlage
217/14
Art
Beschlussfassung öffentlich
Referenzvorlage

1.)      Die Ratsmitglieder wählen folgende stimmberechtigte Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss:

 

a)    Ratsmitglieder:

             

 

Mitglied:

 

Stellvertreter:

1.       

 

 

 

2.       

 

 

 

3.       

 

 

 

4.       

 

 

 

5.       

 

 

 

6.       

 

 

 

7.       

 

 

 

8.       

 

 

 

9.       

 

 

 

 

 

b)    weitere stimmberechtigte Mitglieder:

 

 

Mitglied:

 

Stellvertreter:

1.       

Herr Leo Rath
(AWO Stadtverband Eschweiler)

 

Herr Manfred Schönen
(AWO Stadtverband Eschweiler)

2.       

Frau Andrea Pfeiffer
(Kinder- und Ferienwerk Röhe)

 

Herr Ralf Schmalbrock
(Kinder- und Ferienwerk Röhe)

3.       

Herr Heinz-Peter Wiesen
(Stadtjugendring Eschweiler)

 

Herr Wienand Schönchens
(Stadtjugendring Eschweiler)

4.       

Herr Sven Krott
(Karnevals-Komitee)

 

Herr Gregor Wings
(Karnevals-Komitee)

5.       

Frau Mariethres Kaleß
(Kinderschutzbund Eschweiler e.V.)

 

Frau Lydia Schäfer-Fuhrmann
(Kinderschutzbund Eschweiler e.V.)

6.       

Frau Petra Kogel
(SkF e.V.)

 

Herr Hermann Pütz
(SkF e.V.)

 

2.)      Von der Bestellung der folgenden beratenden Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss gemäß entsprechender Regelung in § 4 Abs. 3 der Jugendamtssatzung nimmt der Rat Kenntnis:

 

§ 4 Abs. 3 ...

Mitglied:

Persönlicher Stellvertreter:

Buchstabe a

Hauptverwaltungsbeamtin/Hauptverwaltungsbeamte oder eine/ein von ihr/ihm bestellte/bestellter Vertreterin/Vertreter

Buchstabe b

Leiterin/Leiter des Jugendamtes oder Vertreterin/Vertreter

Buchstabe c

Richterin/Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder Jugendrichterin/Jugendrichter

 

Richterin Gertrud Wollschläger-Dulle

Richterin Sybille Mähr

Buchstabe d

Vertreterin/Vertreter der Agentur für Arbeit

 

Frau Christiane Müller

Herr Detlef Schepanski

Buchstabe e

Vertreterin/Vertreters des Jobcenters der StädteRegion Aachen

 

Herr Hartmut Schwentke

Frau Laura Peters

Buchstabe f

Vertreterin/Vertreter der Schulen

 

Frau Michaela Silbernagel

Frau Marion Wunderlich

Buchstabe g

Vertreterin/Vertreter der Polizei

 

Kriminalhauptkommissar Franz Schmitz

Kriminalhauptkommissar Peter Arz

Buchstabe h

Vertreterin/Vertreter der Katholischen Kirche

 

Herr Wolfgang Gerhards

Pfarrer Josef Wienand

Buchstabe h

Vertreterin/Vertreter der Evangelischen Kirche

 

Pfarrer Wolfgang Theiler

Pfarrer Thomas Richter

Buchstabe i

Ärztin/Arzt des zuständigen Gesundheitsamtes

 

Herr Dr. Josef Michels

Frau Dr. Claudia Nacken

Buchstabe j

Vertreterin/Vertreter Integrationsrat, der/die nicht Ratsmitglied ist

 

Entscheidet sich in der konstituierenden Sitzung des Integrationsrates, die voraussichtlich am 28.08.2014 stattfindet.

 


Gemäß § 41 Abs. 1 Buchst. b) GO NRW  i.V.m. § 58 GO NRW obliegt dem Rat die Wahl der Ausschussmitglieder, wobei die Vorschriften der GO NRW für Bildung, Kompetenzen, Besetzung und Verfahren nur insoweit gelten, als nicht das jeweilige Spezialgesetz besondere Bestimmungen trifft.

 

§ 71 Abs. 1 SGB VIII i.V.m. §§ 4 und 5 AG KJHG sowie die Jugendamtssatzung regeln für den Jugendhilfeausschuss Zusammensetzung und Verfahren in besonderer Weise und gehen insofern den Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts vor.

 

Wegen des Verfahrens für die Durchführung der Wahl wird auf die Verwaltungsvorlage Nr. 211/14 Bezug genommen.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG-KJHG) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Eschweiler gehören dem Jugendhilfeausschuss höchstens 15 stimmberechtigte Mitglieder an.

 

Entsprechend § 71 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB VII - Kinder- und Jugendhilfe) sind hiervon mit 3/5 (9 Ratsmitglieder) des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe sowie mit 2/5 (6 stimmberechtigte Mitglieder) des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die von den im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen werden, zu wählen. Vorschläge der Jugendverbände sind angemessen zu berücksichtigen.

 

Mit Schreiben vom 15.04.2014 und durch Bekanntmachung vom 02.04.2014 im Amtsblatt Nr. 07/2014 wurden die im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Träger der Jugendhilfe gebeten, ihre Besetzungsvorschläge zu unterbreiten. In den Vorgesprächen mit den Fraktionsvertretern, etc. wurde die aus den eingegangenen Vorschlägen getroffene Auswahl vorgestellt; sie findet sich im Beschlussvorschlag wieder.

 

Gemäß § 5 Absätze 1 und 3 des Ausführungsgesetzes zum Kinder- und Jugendhilfegesetz in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der Jugendamtssatzung gehören dem Jugendhilfeausschuss außerdem noch folgende Mitglieder mit beratender Stimme an:

 

a)    die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte oder eine/ein von ihr/ihm bestellte/bestellter Vertreterin/Vertreter,

 

b)    die Leiterin/der Leiter des Jugendamtes oder Vertreterin/Vertreter,

 

c)    eine Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der Präsidentin/dem Präsidenten des Landgerichts Aachen bestellt wird,

 

d)    eine Vertreterin/ein Vertreter der  Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Aachen,

 

e)    eine Vertreterin/ein Vertreter der ARGE in der Städteregion Aachen (jetzt Jobcenter)

 

f)     eine Vertreterin/ein Vertreter der Schulen, die/der von der Regierungspräsidentin/dem Regierungspräsidenten Köln bestellt wird,

 

g)    eine Vertreterin/ein Vertreter der Polizei, die/der von der Polizeipräsidentin/dem Polizeipräsidenten Aachen bestellt wird,

 

h)    je eine Vertreterin/ein Vertreter der Katholischen Kirche und der Evangelischen Kirche, die/der von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaft bestellt wird,

 

i)     eine Ärztin/ein Arzt des zuständigen Gesundheitsamtes,

 

j)     eine Vertreterin/ ein Vertreter des Integrationsrates, welche/r nicht Ratsmitglied ist,

 

k)    je eine Vertreterin/ein Vertreter der Ratsfraktionen, die nicht im Jugendhilfesausschuss vertreten sind.

 

Die Vorschläge wurden - soweit sie bereits vorlagen - in den Beschlussvorschlag eingearbeitet.

 

Für jedes Mitglied des Jugendhilfeausschusses ist im Übrigen ein Stellvertreter zu wählen.

 

 


Keine.

 


Keine.