hier: Änderung des Geltungsbereiches, Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
und Beteiligung der Behörden sowie Beschluss der öffentlichen Auslegung
I. Die Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 205 - Industrie- und Gewerbepark VI - gemäß der in Anlage 1 dargestellten Abgrenzung wird beschlossen.
II. Die Stellungnahmen der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden nach Maßgabe der Verwaltungsvorlage abgewogen (Anlage 2).
III. Der Entwurf des Bebauungsplans 205 – Industrie- und Gewerbepark VI – mit angepasstem Geltungsbereich (Anlage 3 und 4) mit Begründung einschließlich Umweltbericht (Anlage 5) wird zum Zweck der öffentlichen Auslegung beschlossen.
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss der
Stadt Eschweiler hat in seiner Sitzung am 18.02.2016 (VV 029/16) die erneute
Aufstellung des Bebauungsplans 205 – Industrie- und Gewerbepark VI – gemäß § 2
Abs. 1 BauGB sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit an dieser Bauleitplanung gem.
§ 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung ist die Entwicklung weiterer
Gewerbeflächen in Ergänzung zum bestehenden Industrie- und Gewerbepark. Diese
Angebotsplanung soll zur Stärkung der Wirtschaftsstruktur der Region beitragen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes 205 wurde in
der Zeit vom 14.03.2016 bis zum 08.04.2016 zur frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt. Während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen bei der Stadt
eingegangen. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind, soweit sie Anregungen und Hinweise beinhalten, als Anlage 6
und die Stellungnahme der Verwaltung zu diesen Stellungnahmen als Anlage 2
beigefügt.
Die eingegangenen Hinweise und Anregungen aus
der Beteiligung der Behörden befassen sich mit folgenden Inhalten:
- Verleihung von Bergwerksfeldern, Bergbau Alt- und Verdachtsflächen-Katalog, Beeinflussung der Grundwasserstände durch den Tagebau (Absenkungen bzw. Wiederanstiege),
- Besondere bergbauliche und geologische Gegebenheiten (ehemalige Abbaukante, aufgeschütteter Boden, humose Böden) und deren Auswirkungen auf die Gründung und Herstellung baulicher Anlagen,
- Grundwassermessstelle und deren Erhalt und Zugänglichkeit,
- Verkehrliche Auswirkungen des Vorhabens auf das angrenzende Straßennetz, Zulässigkeit von Vorhaben in den Anbauverbots- (Werbeverbots-) bzw. Anbaubeschränkungszonen der Bundesautobahn A4 und der Landesstraße L 11,
- Bestand und Planung von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie sich daraus ergebende erforderliche Schutz- und Sicherungsmaßnahmen,
- Bodendenkmalschutz,
- Allgemeiner Gewässerschutz, Entwässerung,
- Waldflächen, Landschaftsschutz und Artenschutz,
- Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel.
Die
Anregungen und Hinweise wurden, soweit planungsrechtlich relevant,
berücksichtigt und in die Planung bzw. die Begründung eingearbeitet. Zur
Klärung einiger Fragestellungen wurden unterschiedliche Fachgutachten erstellt.
Aufgrund
der Anregungen und Hinweise bzgl. des ursprünglich nördlich in den
Geltungsbereich hineinragenden Waldes wurde der dortige Verlauf der Geltungsbereichsgrenze
verändert (Anlage 7). Die Waldfläche, die auch im Flächennutzungsplan
als Fläche für Wald dargestellt ist, wurde aus dem Geltungsbereich
herausgenommen. Die ursprünglich gerade verlaufende Geltungsbereichsgrenze
verläuft nun entlang des inzwischen eingemessenen Waldrandes. Eine Überplanung
des Waldes war und ist nicht beabsichtigt, so dass durch diese Anpassung des
Geltungsbereiches die Grundzüge der Planung nicht berührt sind.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans
205 werden Eingriffe in Natur und Landschaft ermöglicht. Im Rahmen des
Planverfahrens wurde daher eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz erstellt, die zu
dem Ergebnis kommt, dass die ermöglichten Eingriffe nur teilweise innerhalb des
Plangebietes ausgeglichen werden können. Das verbleibende Kompensationsdefizit
wird durch externe Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Zur Sicherung der
Durchführung dieser Ausgleichsmaßnahmen wird zwischen dem Vorhabenträger und
der Stadt Eschweiler ein Städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf des
Bebauungsplanes 205 - Industrie- und Gewerbepark - mit Begründung
einschließlich Umweltbericht zum Zweck der öffentlichen Auslegung zu
beschließen.
Gutachten
Folgende Gutachten liegen dem
Bauleitplanverfahren zugrunde und können bei der Verwaltung eingesehen werden:
-
Allgemeine
Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung, Geotechnisches Büro Prof. Dr.-Ing.
Düllmann GmbH, Aachen, Juni 2009
-
Geotechnische
Stellungnahme zu den Baugrunduntersuchungen im geplanten Gewerbegebiet in
Eschweiler, RWE Power AG, Abteilung Gebirgs- und Bodenmechanik, Bergheim Juli
2009
-
Landschaftspflegerischer
Begleitplan, Planungsbüro Koenzen, Hilden, Oktober 2016
-
Fachgutachten zum
Artenschutz, Planungsbüro Koenzen, Hilden, Oktober 2016
-
Entwässerungskonzept zum
Bebauungsplan 205 „Industrie- und Gewerbepark VI“ über die Niederschlagswasserbeseitigung
und Schmutzwasserentsorgung, Dr. Jochims & Burtscheidt, Beratende Ingenieurgesellschaft,
Düren, Oktober 2016
-
Verkehrsuntersuchung/Machbarkeitsstudie
zum Bebauungsplan 205 - IGP VI -, IGEPA Verkehrstechnik GmbH, Eschweiler,
Oktober 2016
Das Bauleitplanverfahren ist haushaltsrechtlich nicht relevant.
Ggf. anfallende Kosten für Gutachten, Planungen, Erschließungsmaßnahmen etc. trägt der Projektentwickler gemäß Rahmenvereinbarung vom 04.03.2010.
Die Aufstellung des
o.a. verbindlichen Bauleitplans bindet als Pflichtaufgabe der Kommune
Arbeitskraft in der Abteilung 610.